Aufklärung von schwerwiegenden humanitären Völkerrechtsverstößen im jüngsten Gaza-Krieg
der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln), Jürgen Trittin, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Monika Lazar, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Irmingard Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Als Reaktion auf den fortdauernden Raketenbeschuss Israels durch bewaffnete palästinensische Gruppen begann die israelische Armee am 27. Dezember 2008 mit Luftangriffen auf den Gaza-Streifen. In den drei Wochen nach Beginn der israelischen Militäroffensive sind nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International mehr als 1 300 Palästinenserinnen und Palästinenser, darunter etwa 300 Kinder, sowie 13 Israelis getötet worden. Im Rahmen weiterer unabhängiger Untersuchungen werden auch diese Opferzahlen überprüft. In dem Bericht vom 23. Februar 2009 „Fuelling conflict: Foreign arms supplies to Israel/Gaza“ (www.amnesty.org) legt Amnesty International nach Recherchen in Gaza und Israel konkrete Hinweise vor, dass beide Konfliktparteien in ihrer Kriegsführung Regeln des humanitären Völkerrechts grob missachtet und damit Kriegsverbrechen begangen haben. Dabei seien unterschiedslos und besonders grausam wirkende Waffen gezielt und zum Teil in erheblichem Umfang in bewohnten und dicht besiedelten Gebieten eingesetzt worden. Viele der eingesetzten Waffen stammten ganz oder teilweise aus Rüstungsexporten.
Amnesty international und andere Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch sowie israelische Menschenrechtsorganisationen wie B‘Tselem appellieren deshalb an die Vereinten Nationen (VN) und den Sicherheitsrat, eine unabhängige Untersuchung der ernsthaften Verletzungen des humanitären Völkerrechts aller Beteiligten einzuleiten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Am 19. März 2009 berichteten die beiden israelischen Zeitungen „Haaretz“ und „Maariv“ von Darstellungen israelischer Soldatinnen und Soldaten über völkerrechtswidrige Befehle zur Kriegsführung gegenüber Zivilistinnen und Zivilisten und deren Umsetzung im Gaza-Krieg. Palästinensische Menschenrechtsorganisationen wie das Palestinian Center for Human Rights (PCHR) und verschiedene Augenzeugen kritisieren ihrerseits auch unter den schwierigen Bedingungen in Gaza das brutale Vorgehen der Hamas, insbesondere auch nach dem Gaza-Krieg. Sie beklagen die Ermordung von Hamas-Gegnern und die gewaltsame Einschüchterung von Kritikern (The Guardian, 13. Februar 2009).
Die Bundesrepublik Deutschland hat ein fundamentales Interesse an der Existenz und Sicherheit des Staates Israel und einem israelisch-palästinensischen Friedensprozess. Vor diesem Hintergrund hat es in der Vergangenheit auch immer wieder von deutscher Seite Unterstützung für die Verteidigungsfähigkeit Israels gegeben. Diese Unterstützung ist an die Einhaltung der im EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren und an die in den Rüstungsexportrichtlinien der Bundesregierung fixierten Grundsätze, nicht zuletzt des Völkerrechts, gebunden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung von Amnesty International und anderen Menschenrechtsorganisationen, die u. a. auch von der VN-Hochkommissarin Navi Pillay erhoben wird, eine unabhängige Aufklärung der schwerwiegenden humanitären Völkerrechtsverstöße und Kriegsverbrechen beider Konfliktparteien durch eine Kommission der Vereinten Nationen in die Wege zu leiten?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit war der unverhältnismäßige und völkerrechtswidrige Waffeneinsatz von beiden Seiten Gegenstand von Gesprächen der Bundeskanzlerin oder der Bundesregierung mit Vertretern der Konfliktparteien, der USA, der VN oder Partnern in der EU?
Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung ganz oder teilweise die Forderung nach einer zeitweisen Suspendierung aller laufenden Waffentransfers, solange die Aufklärung der Vorwürfe von Amnesty International gegen die Konfliktparteien nicht abgeschlossen ist?
Wie begründet sie ihre Haltung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl an Toten/Verletzten und das Ausmaß der Zerstörung auf israelischem Gebiet sowie in Gaza selber, das durch den Abschuss von Raketen von Seiten bewaffneter palästinensischer Gruppen seit Anfang 2008 insgesamt und speziell seit dem 27. Dezember 2008 verursacht wurde?
Welche Waffen wurden dabei in welchem Umfang verwendet, und was waren die vorrangig getroffenen Ziele?
Welche Zerstörungskraft/Wirkung haben die laut dem Bericht von Amnesty International von bewaffneten palästinensischen Gruppen eingesetzten Waffen (z. B. Qassam-Raketen, Mörser), insbesondere wenn sie in bewohnten Gebieten oder gegen ungeschützte Zivilisten eingesetzt werden?
Woher stammen nach Einschätzung und Erkenntnissen der Bundesregierung die jeweiligen Waffen und Waffenzulieferungen der bewaffneten palästinensischen Gruppen in Gaza, wie werden die Waffenkäufe finanziert, und auf welchen Wegen, und mit wessen Hilfe gelang(t)en sie nach Gaza?
In welcher Form, und in welchem Umfang trägt die Bundesregierung dazu bei, dass der Waffennachschub unterbunden wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Raketenbeschuss von südisraelischen Städten und Dörfern durch bewaffnete palästinensische Gruppen in Gaza völkerrechtlich?
Welche Bestimmungen des humanitären Völkerrechts wurden von palästinensischer Seite konkret verletzt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bewaffnete palästinensische Gruppen in Gaza gezielt Zivilpersonen als menschliche Schutzschilde missbraucht und damit deren Tod riskiert haben?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl an Toten/Verletzten und das Ausmaß der Zerstörung in Gaza, das durch israelische Angriffe seit Anfang 2008 insgesamt und speziell seit dem 27. Dezember 2008 verursacht wurde?
Welche Waffen wurden dabei von israelischer Seite in welchem Umfang verwendet, und was waren die vorrangig getroffenen Ziele?
Welche Zerstörungskraft/Wirkung haben die laut dem Bericht von Amnesty International von Israel eingesetzten Waffen:
a) Waffen mit weißem Phosphor,
b) Pfeilmunition (Flechets),
c) scharfkantige, würfelförmige Schrapnellmunition,
d) DIME (Dense Inert Metal Explosive),
insbesondere wenn sie in bewohnten Gebieten oder gegen ungeschützte Zivilisten zum Einsatz kommen?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder entkräften, dass in dicht besiedelten Gebieten (z. B. Gaza-Stadt) und gegen zivile Einrichtungen (z. B. der VN) Munition mit weißem Phosphor eingesetzt wurde, und wie bewertet die Bundesregierung einen solchen Einsatz unter Gesichtspunkten des humanitären Völkerrechts?
Inwieweit hat die Bundesregierung direkte oder indirekte Erkenntnisse, dass Israel Flechets, neuartige Schrapnellmunition oder eine noch weitgehend unbekannte und unerforschte Waffe (DIME) eingesetzt hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt des humanitären Völkerrechts den von Amnesty International dokumentierten Einsatz von Artilleriemunition, Pfeil-/Schrapnellmunition und anderen Nichtpräzisionswaffen in den dicht besiedelten Wohngebieten in Gaza?
Kann nach Ansicht der Bundesregierung die Tatsache, dass sich bewaffnete palästinensische Gruppen und deren militärisch relevante Objekte häufig in bewohnten Gebieten befinden, es völkerrechtlich rechtfertigen, diese bewohnten Gebiete auch dann unter massiven Beschuss zu nehmen, wenn damit zu rechnen ist, dass überwiegend und in großem Umfang Zivilisten verletzt und getötet werden?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die Völkerrechtskonformität eines solchen Waffeneinsatzes?
Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerungen israelischer Soldatinnen und Soldaten über völkerrechtswidrige Befehle während des Gaza-Krieges?
Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die Angriffe in Gaza durch israelische Truppen völkerrechtlich, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wurden von Seiten der bewaffneten palästinensischen Gruppen Kriegswaffen oder sonstige Rüstungsgüter gegen Israel eingesetzt, die
a) aus deutscher Produktion stammen,
b) deutsche Zulieferungen oder Technologien enthielten oder
c) nur mit Hilfe deutscher Staatsbürger oder Unternehmen (z. B. Banken, Transportunternehmen) zum Einsatz gebracht werden konnten?
Wenn ja, um welche Waffen, Zulieferungen und Hilfsleistungen handelt es sich dabei?
Wurden von Seiten Israels im Gaza-Krieg Kriegswaffen oder sonstige Rüstungsgüter eingesetzt, die
a) aus deutscher Produktion stammen,
b) deutsche Zulieferungen oder Technologien enthielten oder
c) nur mit Hilfe deutscher Staatsbürger oder Unternehmen (z. B. Banken, Transportunternehmen) zum Einsatz gebracht werden konnten?
Wenn ja, um welche Waffen, Zulieferungen und Hilfsleistungen handelt es sich dabei?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass das Containerschiff MS WEHR ELBE der Oskar Wehr KG 989 Container mit Munition aus den USA nach Israel transportiert hat (siehe Bericht von Amnesty International, S. 33)?
Ist ein solcher Transport von Kriegswaffen genehmigungspflichtig, und wenn ja, wann hat die Bundesregierung die Genehmigung erteilt?
Gab es in den vergangenen Jahrzehnten konkrete Fälle, in denen die Bundesregierung Rüstungsexportgenehmigungen oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern an Israel bzw. israelische Endempfänger nicht erlaubt hat, weil sich Israel in einer bewaffneten Auseinandersetzung befand bzw. konkret die Gefahr bestand, dass diese Güter nicht in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den Exportrichtlinien der Bundesregierung verwendet werden?
Wenn ja, in welchen Fällen, und was sind die Gründe, warum eine Ausfuhr verweigert wurde?
Gab es in den vergangenen Jahrzehnten konkrete Fälle, in denen die Bundesregierung Rüstungsexportgenehmigungen oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern in die palästinensischen Gebiete bzw. an palästinensische Endempfänger nicht erlaubt hat, weil sich die Gebiete in einer bewaffneten Auseinandersetzung befanden bzw. konkret die Gefahr bestand, dass diese Güter nicht in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den Exportrichtlinien der Bundesregierung verwendet werden?
Wenn ja, in welchen Fällen, und was sind die Gründe, warum eine Ausfuhr verweigert wurde?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die bisher gelieferten Rüstungsgüter deutschen Ursprungs von Israel im Gaza-Krieg
a) völkerrechtskonform,
b) in Übereinstimmung mit den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Rüstungsexport – insbesondere hinsichtlich des Abschnitts I Nummer 1 bis 4 sowie des Abschnitts III Nummer 2, 3, 5 und 7 – sowie
c) im Einklang mit den Kriterien Nummer 2 (Einhaltung Menschenrechte), Nummer 4 (Frieden und Sicherheit in der Region) und Nummer 6 (Nichtanwendung von Gewalt, einschließlich der Einhaltung des humanitären Völkerrechts) des EU-Verhaltenskodex verwendet wurden und verwendet werden?
Wenn ja, wie begründet sie dies jeweils (bitte jeweils separat begründen, wieso die einzelnen Kriterien aus Sicht der Bundesregierung eingehalten wurden)?
Wenn nein, in welchen Fällen hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass dies nicht geschehen ist, und wie hat sie darauf reagiert?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass, solange die Vorwürfe von schweren Völkerrechtsverstößen bis hin zu Kriegsverbrechen nicht entkräftet werden, deutsche Rüstungsexporte an Israel und in die palästinensischen Gebiete ausgesetzt werden müssten?
Wenn nein, wie begründet sie dies hinsichtlich Abschnitt 1 Nummer 3 der Rüstungsexportrichtlinie, die besagt, dass Genehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich nicht erteilt werden, wenn und solange ein hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression im Sinne des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um gemäß Abschnitt 1 Nummer 4 der Rüstungsexportrichtlinie die Frage von Menschenrechtsverletzungen zu prüfen, und inwieweit wird dabei der Bericht von Amnesty International berücksichtigt?
Ist die Frage des Exports von Rüstungsgütern nach Israel und in die palästinensischen Gebiete Gegenstand der COARM-Beratungen (EU-Ratsarbeitsgruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“), und welche Auffassung wird dort vertreten?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Schweden und acht weitere EU-Staaten erklärt haben, keinerlei Rüstungsprodukte an Israel exportieren zu wollen (siehe Bericht von Amnesty International, S. 20)?
Wie überwacht die EU im Falle Israels und im Falle der palästinensischen Gebiete die Einhaltung des EU-Verhaltenskodexes für Waffenausfuhren, und wie werden Verstöße von Seiten der Exporteure oder des Importeurs diskutiert und ggf. sanktioniert?
In welchem Umfang hat die Bundesregierung 2008 bzw. 2009 den Export von Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgütern oder Dual-Use-Gütern an Israel genehmigt, und welche Genehmigungsentscheidungen und Ausfuhren stehen noch in diesem Jahr an?
Wie verteilen sich die Genehmigungen auf die Positionen der Ausfuhrlisten?
In welchem Umfang hat die Bundesregierung 2008 bzw. 2009 den Export von Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgütern oder Dual-Use-Gütern in die palästinensischen Gebiete genehmigt, und welche Genehmigungsentscheidungen und Ausfuhren stehen noch in diesem Jahr an?
Wie verteilen sich die Genehmigungen auf die Positionen der Ausfuhrlisten?