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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Widersprechende Angaben zur Situation des griechischen Asylsystems

Widersprüche in der Darstellung der Lage des griechischen Asylsystems in Berichten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und verschiedener Menschenrechtsorganisationen, Behandlung der im Rahmen der Dublin II-Verordnung rücküberstellten Personen in Griechenland, Umgang mit Asylsuchenden, Mängel des dortigen Asylverfahrens

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.04.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1254801. 04. 2009

Widersprechende Angaben zur Situation des griechischen Asylsystems

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Kersten Naumann, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In einer am 5. Januar 2009 veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Zweifel an der Einstufung Griechenlands als ,sicherem Drittstaat‘ im Asyl- bzw. Dublin II-Verfahren“ bezieht sich die Bundesregierung auf einen Bericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Ende November 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11543). Diese Antwort kann dahingehend zusammengefasst werden, dass es „in Einzelfällen Schwierigkeiten bei der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten geben kann, die im Einzelfall gegenüber den betroffenen Asylbewerbern zu persönlichen Härten und erheblichen Schwierigkeiten führen können“ (siehe ebenda, Antwort zu Frage 10). Insgesamt sei aber der Status Griechenlands als „sicherem Drittstaat“ nicht in Zweifel zu ziehen, alle EU-Richtlinien zur Aufnahme von Schutzsuchenden und zur Prüfung ihres Schutzersuchens seien in nationales Recht umgesetzt.

Einer der genannten „Einzelfälle“ ist der irakische Staatsangehörige Walid M. A. Er ist am 11. Dezember 2008 im Rahmen der Dublin II-Verordnung von der Bundesrepublik Deutschland nach Griechenland rücküberstellt worden. Dort war er zunächst in der Flughafenunterkunft, die er selbst als Gefängnis beschrieb. Seitdem ist er obdachlos und lebt mit 13 Landsleuten auf Kreta in einer Garage, für die er 40 Euro Miete monatlich bezahlen muss. Bei seiner Ankunft am Athener Flughafen wurde mit ihm ein Gespräch geführt, allerdings ohne Dolmetscher. Er erhielt eine „Rote Karte“, die seinen Aufenthalt zunächst für ein halbes Jahr legalisiert. Als Wohnort ist dort eingetragen, dass er obdachlos sei. Alle Bescheide zu seinem Asylverfahren werden daher „öffentlich“ zugestellt durch einen Aushang in der zentralen Ausländerbehörde in Athen. Walid M. A. werden von griechischer Seite keinerlei Mittel zum Lebensunterhalt oder medizinische Versorgung zur Verfügung gestellt. Er ist auf illegale Arbeitsgelegenheiten und Überweisungen seiner zivilgesellschaftlichen Unterstützer in der Bundesrepublik Deutschland angewiesen. Auch diese sind jedoch nicht ausreichend, um eine notwendige Behandlung gegen eine Hautinfektion zu finanzieren, die sich Walid M. A. durch die völlig unzureichenden Umstände seiner Unterkunft zugezogen hat.

Dieser Einzelfall widerspricht komplett der Darstellung im Bericht des BAMF, der unter anderem auch gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und mehreren Verwaltungsgerichten abgegeben wurde. Dass es sich keineswegs „nur“ um einen Einzelfall handelt, legt wiederum ein aktueller Bericht von PRO ASYL vom 17. Februar 2009 nahe, der u. a. den Mitgliedern des Innenausschusses vorliegt. Aus diesem geht hervor, dass rücküberstellte Schutzsuchende in Griechenland weitgehend rechtlos sind. Die Darstellungen des BAMF seien dagegen „unzutreffend und ergänzungsbedürftig“, so PRO ASYL. Sie blendeten zentrale Problemfelder aus und seien in der Gesamtschau verharmlosend. Erschwerend komme hinzu, dass den Verwaltungsgerichten als Basis für ihre Entscheidung über Rücküberstellungen nach Griechenland eine Version des Berichts zur Verfügung gestellt werde, die „einige wichtige Aspekte (…) und Fakten einfach vorenthält“ (S. 8 des Berichts „Zur aktuellen Situation von Asylsuchenden in Griechenland“). Die teils eklatanten Widersprüche zwischen den Berichten des BAMF einerseits und andererseits von PRO ASYL, Human Rights Watch, des Hohen UN-Flüchtlingskommissars, des Schweizerischen Bundesamtes für Migration und zuletzt des Menschenrechtskommissars des Europarates Thomas Hammarberg bedürfen einer Klärung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in den Stellungnahmen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegenüber deutschen Verwaltungsgerichten und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Ausführungen von K. S. (UNHCR Griechenland) aus dem Dienstreisebericht (wie er nach eigenen Angaben PRO ASYL vorliegt) verschwiegen werden, wonach bei Dublin II-Überstellten nach Griechenland

a) im Falle eines z. B. wegen Abwesenheit erfolgten rechtskräftigen Abschlusses des Verfahrens in der 1. Instanz der Zugang zum Asylverfahren verwehrt werde,

b) Flugbegleiter bei Anhörungen am Flughafen als Dolmetscher eingesetzt würden,

c) der Zugang von Überstellten zur zentralen Ausländerbehörde in der Petrou-Ralli-Straße in Athen oft nicht möglich sei und es infolgedessen „Probleme bei der Registrierung“ gebe,

d) die Nichtregierungsorganisationen keine ausreichenden Kapazitäten für eine Beratung der Betroffenen hätten,

e) in der Praxis keine materielle Prüfung der Asylanträge stattfinde,

f) es Flüchtlingsfamilien mit „Roter Karte“ gebe, die dennoch in Obdachlosigkeit lebten, und wie begründet das BAMF gegebenenfalls diese selektive Weitergabe von Informationen aus dem Dienstreisebericht, hält sie die oben genannten Informationen für zutreffend, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in den Stellungnahmen des BAMF gegenüber den Verwaltungsgerichten Informationen aus dem ausführlichen Dienstreisebericht vorenthalten werden, die aus einem Gespräch mit Vertretern des Griechischen Flüchtlingsrats stammen, nämlich

a) der Hinweis des Flüchtlingsrates, dass es derzeit eine Aufnahmekapazität von 900 Plätzen in Unterkünften für Flüchtlinge gebe, der eine Zahl von 23 000 betroffenen Personen gegenüberstehe,

b) dass sich selbst vor dem Gebäude des Flüchtlingsrates obdachlose Flüchtlinge aufhalten und seine eigenen Unterkünfte voll ausgelastet seien,

c) der Hinweis auf zwölf obdachlose Familien in einem Park, und

d) der Hinweis des Griechischen Flüchtlingsrates auf die Gefahr des indirekten Refoulement (Zurückweisung von Flüchtlingen in ihren Herkunftsstaat oder unsichere Drittstaaten ohne inhaltliche Prüfung ihres Schutzgesuches), und wie begründet das BAMF bzw. die Bundesregierung ggf. diese selektive Weitergabe von Informationen aus dem Dienstreisebericht, hält sie die oben genannten Informationen für zutreffend, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?

3

Kann die Bundesregierung nachvollziehen, dass PRO ASYL die Darstellung der asylrelevanten Situation in Griechenland durch das BAMF unzutreffend und verharmlosend nennt, insbesondere im Hinblick auf

a) eine bagatellisierende Darstellung der Situation vor den Toren der zentralen Ausländerbehörde in Athen,

b) die Behauptung, Dublin II-Überstellte seien von der Problematik der Zugangsverweigerung bzw. -behinderung bei der zentralen Ausländerbehörde nicht betroffen, wobei die Problematik der Registrierung als „wohnsitzlos“ ausgeblendet wird,

c) die Behauptung, es gebe überhaupt kein Problem mit Obdachlosigkeit für Asylsuchende in Athen,

d) die Behauptung, bei den Rücküberstellungen seien Dolmetscher am Flughafen anwesend,

e) eine von BAMF und BMI betriebene trennscharfe Unterscheidung von Asylsuchenden (inner- und außerhalb eines regulären Verfahrens) und Dublin II-Rücküberstellten, die in der Praxis der griechischen Behörden keine Rolle spielt?

4

Wie verhält sich die Bundesregierung zu den zahlreichen von im oben genannten Bericht von PRO ASYL zusammengestellten Stellungnahmen des Griechischen Ombudsmannes, des Schweizerischen Bundesamtes für Migration, des UNHCR, des Menschenrechtskommissars des Europarates, von Human Rights Watch und den Aussagen eines Polizisten aus Attika, wonach der Zugang zur zentralen Ausländerbehörde aktiv versperrt werde, Termine für die Annahme von Schutzgesuchen willkürlich und selektiv vergeben würden, und das auch ganz klar der Abschreckung diene?

5

Sieht die Bundesregierung irgendeinen Widerspruch zwischen ihrer Behauptung, die Asylantragstellung in der zentralen Ausländerbehörde an Sonntagen sei eine „Serviceleistung“ für die Betroffenen, die unter der Woche arbeiteten, und der Tatsache, dass die Betroffenen weder über einen Aufenthaltsstatus noch eine Arbeitserlaubnis verfügen, solange sie dort nicht vorsprechen durften (bitte begründen)?

6

Sieht die Bundesregierung keine Schikane in der Behandlung der Asylsuchenden, wenn von 1 000 bis 3 000 Asylsuchenden jeden Sonntag lediglich 300 einen Asylantrag stellen können bzw. einen regulären Vorsprachetermin erhalten, und wie bezeichnet die Bundesregierung ein solches Vorgehen von Behörden (bitte begründen)?

7

Hält die Bundesregierung an ihrer Behauptung fest, es gebe nach solchen Wochenenden vor der Ausländerbehörde in Athen keine Festnahme der (dann immer noch) illegalen Ausländer, „weil das Problem ja bekannt sei“, obwohl nach Aussagen des Griechischen Ombudsmannes und griechischer Organisationen zahlreiche Inhaftierungen vorgenommen werden?

8

Haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF oder des BMI in Griechenland mit der Qualität und dem Gehalt der Befragungen von Asylsuchenden befasst, und welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur Feststellung des UNHCR (Bericht von Dezember 2008), wonach

a) „Art und Weise und der Umfang der Interviews sowie die Art der anschließenden Protokollierung nicht mit internationalen Standards eines fairen Asylverfahrens vereinbar“ sei,

b) „die ablehnenden Bescheide jede Befassung mit den vorgetragenen Asylgründen vermissen“ ließen?

9

Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zur Kritik des Menschenrechtskommissars des Europäischen Rates, das Fehlen von Dolmetschern sei ein chronisches Problem im griechischen Asylsystem?

10

Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zur im PRO ASYL-Bericht wiedergegebenen Aussage der Vertreterin der griechischen amnesty international-Sektion, die im Rahmen ihres Dublin-Monitoring-Projektes berichtet hat, dass nach ihren Erkenntnissen keine Anhörung oder Belehrung von Rücküberstellten unter Hinzuziehung eines Dolmetschers stattfand?

11

Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Verteilung von fünfsprachigen Informationsblättern des UNHCR, die angeblich an alle von der Polizei festgenommenen Asylsuchenden ausgehändigt werden? Welche Einschätzung vertritt sie zu Angaben von Menschenrechtsorganisationen, dass diese Flugblätter fast kaum verteilt werden? Worauf beruhen diese Erkenntnisse?

12

Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Hinweisen auf der so genannten Roten Karte, die die Asylsuchenden bei ihrer Registrierung ausgehändigt bekommen? Enthält diese, wie im BAMF-Bericht behauptet, alle „wesentlichen Verfahrensschritte“ oder vielmehr lediglich die „Mitwirkungspflichten“ bezogen auf einen Wohnsitzwechsel? Worauf beruhen diese Erkenntnisse?

13

Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Darstellung des Ecumenical Refugee Program, dass Dublin II-Überstellte genau so wie Asylsuchende behandelt würden, und im Gegensatz zur Darstellung im BAMF-Bericht auch niemand ihre Ankunft in der zentralen Ausländerbehörde erwarte? Worauf beruhen diese Erkenntnisse?

14

Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung

a) zur Unterbringung von Dublin II-Überstellten, denen nach Angaben aus Griechenland genauso wenig wie Asylsuchenden im Erstverfahren Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden,

b) zu Sozialleistungen an Asylsuchende und Dublin II-Überstellte, denen nach den Bestimmungen des Präsidialdekretes zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie zwar ein Tagegeld zusteht, das aber wegen fehlender Haushaltsmittel nicht ausgezahlt werden kann,

c) zu den Angaben von Flüchtlingsorganisationen und -anwälten, dass zum 22. Oktober 2008 in Athen über 100 Personen der höchsten Prioritätsstufe – Familien mit Kindern – obdachlos waren, am 24. November (z. Zt. des Besuchs der BAMF-Mitarbeiterin) sogar ungefähr 176, und wie bewertet sie diese Erkenntnisse, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?

15

Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zur Position des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg, dass derzeit die 2. Instanz im Asylverfahren die Anforderungen an eine unabhängige Instanz nicht erfüllt, da sie die Kriterien des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs für die Unabhängigkeit solcher Instanzen nicht erfüllt (bitte begründen)?

16

Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zur Position des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg, auch die 3. Instanz („council of state“) biete kein effektives Rechtsmittel im Sinne des Flüchtlingsschutzes, weil sich Prozesse so lange hinzögen („well-known, chronic problem of excessively lengthy proceedings“)?

17

Ist es zutreffend, dass nach Angaben griechischer Behörden nach der Dublin II-Verordnung Rücküberstellte in Griechenland in Bezug auf die Unterbringung und den Zugang zum Asylverfahren „bevorzugt“ behandelt werden, und welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung diesbezüglich vor?

a) Wenn ja, was sagt diese bevorzugte Behandlung über die Rechtsstaatlichkeit (Gleichbehandlungsgrundsatz) und „Fairness“ des griechischen Asylsystems insgesamt aus, da im Umkehrschluss offenkundig alle andere Asylsuchende benachteiligt werden (bitte begründen)?

b) Wenn ja, folgt hieraus nicht, dass die Weiterflucht in die Bundesrepublik Deutschland aus Sicht der Betroffenen selbst für den Fall „sinnvoll“ bzw. „rational“ ist, dass sie rücküberstellt werden, weil sich so ihre Chancen auf Zugang zum Asylverfahren und eine Unterbringung in Griechenland offenkundig verbessern (bitte begründen)?

c) Wenn ja, ist es nicht eine geradezu absurde Folge des Dublin II-Systems, wenn Rücküberstellte besser behandelt werden als andere Asylsuchende (bitte begründen)?

Berlin, den 27. März 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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