Heizkraftwerk Lichterfelde
des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wurde die der Berliner Kraft- und Licht-AG (BEWAG) für den Bau einer Entschwefelungsanlage im Heizkraftwerk Lichterfelde gezahlte Investitionszulage nach § 19 des Berlinförderungsgesetzes in Höhe von 52,6 Mio. DM mit der Fördersumme aus dem Altanlagensanierungsprogramm des Bundesministerium des Innern/Umweltbundesamtes entsprechend der Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung verrechnet? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, wann wurden an wen und in welcher Höhe die anteilsmäßigen Verrechnungsbeträge zurückgezahlt?
Ist es richtig, daß die „Bestimmungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge" in der Fassung von 1975 Bestandteil des Bewilligungsbescheides für die Rauchgasentschwefelungsanlage im Rahmen des Altanlagensanierungsprogrammes waren?
Wurde abweichend von § 9 Abs. 9 der Bestimmungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge bei diesem Förderungsvorhaben verfahren, wonach bei Gewährung der Investitionszulage diese unverzüglich an die Bundeskasse Bonn zu überweisen ist? Wenn ja, warum?