BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Heizkraftwerk Lichterfelde (G-SIG: 10003669)

Verrechnung der für den Bau einer Entschwefelungsanlage im Rahmen des Altanlagensanierungsprogramms für das Heizkraftwerk Lichterfelde gezahlten Investitionszulage entsprechend den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.03.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/504217.02.86

Heizkraftwerk Lichterfelde

des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wurde die der Berliner Kraft- und Licht-AG (BEWAG) für den Bau einer Entschwefelungsanlage im Heizkraftwerk Lichterfelde gezahlte Investitionszulage nach § 19 des Berlinförderungsgesetzes in Höhe von 52,6 Mio. DM mit der Fördersumme aus dem Altanlagensanierungsprogramm des Bundesministerium des Innern/Umweltbundesamtes entsprechend der Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung verrechnet? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, wann wurden an wen und in welcher Höhe die anteilsmäßigen Verrechnungsbeträge zurückgezahlt?

2

Ist es richtig, daß die „Bestimmungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge" in der Fassung von 1975 Bestandteil des Bewilligungsbescheides für die Rauchgasentschwefelungsanlage im Rahmen des Altanlagensanierungsprogrammes waren?

3

Wurde abweichend von § 9 Abs. 9 der Bestimmungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge bei diesem Förderungsvorhaben verfahren, wonach bei Gewährung der Investitionszulage diese unverzüglich an die Bundeskasse Bonn zu überweisen ist? Wenn ja, warum?

Bonn, den 17. Februar 1986

Schulte (Menden) Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen