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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Forstliches Saat- und Pflanzgut (G-SIG: 10003699)

Einengung der Genvielfalt durch die Beerntungspraxis, Vorherrschen phänotypischer Kriterien, Regelung für Genbanken, Verwendung von Rotbuchen zur Aufforstung, Definition des "geprüften Vermehrungsgutes", Fehlen der 1976 zugesagten Herkunftsliste aus den EG- und Drittländern, Verstaatlichung der Samenernte

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

21.03.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/507820.02.86

Forstliches Saat- und Pflanzgut

des Abgeordneten Werner (Westerland) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bis zum Beginn der großen Rodungen durch Besiedelung gegen Ende des ersten Jahrtausends n. Chr. war das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland in großen Teilen mit Urwald bewachsen. Es versteht sich von selbst, daß die Popula tion dieser Wälder ü ber Hunderttausende von Jahren sich evolu tionär entwickeln konnte und eine große Vielfalt im Erbgut enthielt. Der Eingriff des Menschen bedeutete unter anderem eine beträchtliche Reduzierung der Waldflächen, eine Reduzierung der Artenvielfalt bis hin zu Monokulturen und schließlich eine gewaltige Einengung der Genvielfalt. Darüberhinaus wurden Arten aus fremden Boden- und Klimabereichen angesiedelt, die — in Zeiträumen der Evolution betrachtet — wenig Zeit zur Akklimatisation hatten. Heute droht durch eine immer weitergehende Einengung der Genvielfalt eine Reihe von Gefahren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß nur 0,5 bis 1 % der noch vorhandenen Waldfläche zur Beerntung zugelassen ist?

2

Warum wird gemäß der Forstsaatgut-Gesetzgebung praktisch nur nach phänotypischen Kriterien ausgewählt?

3

Wer ist zur Beerntung befugt?

4

Wie stellt sich die Bundesregierung die geplanten Genbanken für Saat- und Pflanzgut vor?

5

Mit welchen Zeiträumen der Lagerfähigkeit rechnet die Bundesregierung dabei?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Fehlentwicklungen der Hochzucht z. B. im Getreide- und Kartoffelanbau?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bei so langwierigen Generationswechseln wie bei Bäumen eine Gegensteueruung von Fehlentwicklungen praktisch nicht möglich ist?

8

Wie stellt sich die Bundesregierung zu der extremen genetischen Einengung bei der heutigen und geplanten Saat- und Pflanzpiaxis?

9

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung beispielsweise aus der Praxis der Aufforstung eines Hektars Land mit zunächst 15 000 Rotbuchen, von denen erfahrungsgemäß nach der Durchforstung in Jahrzehnten schließlich wenige hundert geradschäftige Bäume zur Beerntung verbleiben?

10

Wie begründet die Bundesregierung die Praxis des de-facto-Monopols der staatlichen Forstverwaltungen bei der Beerntung?

11

Wie begründet die Bundesregierung den Mißstand, daß die Waldbesitzer für sich völlige Verfügungsgewalt über „ihr" Saat- und Pflanzgut haben und es beliebig mißbrauchen können, während die Gewerbebetriebe vielfältig durch Gesetze eingeengt und vom Wohlwollen der staatlichen Ins titute abhängig sind?

12

Teilt die Bundesregierung die Lehrmeinung, daß die Vererbung „der modifikativ unter Umwelteinfluß erworbenen Eigenschaften unmöglich ist" ?

13

Wie definiert die Bundesregierung die Kategorie „Geprüftes Vermehrungsgut" , und wie erfolgt die Prüfung des Vermehrungsguts im Verlauf mehrerer Generationen?

14

Wie beschafft und sichert die Bundesregierung Informationen über die gene tische Herkunft eines Ausgangsmaterials?

15

Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Sinnlosigkeit, eine Unterteilung nach „Herkunftsgebieten" vorzunehmen, wenn die genetische Herkunft des Ausgangsmaterials nicht bekannt ist?

16

Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem Widerspruch, daß in der vorgesehenen Novellierung des forstlichen Saat- und Pflanzgutgesetzes „die äußere Beschaffenheit" von Vermehrungsgut nur „eine geringe Ro lle" spielt, während die Anerkennung und Zulassung praktisch nur nach phänotypischen Merkmalen erfolgt?

17

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Fortgeltung wesentlicher Inhalte des Forstlichen Artgesetzes von 1934 die Fortgeltung rassistischer Tendenzen beinhaltet?

18

Wie steht die Bundesregierurng zu der Erfahrung, daß Staatsbetriebe außerhalb der Vorschriften als waldbesitzende Selbstversorger den Markt einschränken?

19

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Zahl und die Flächen der in den Ländern zugelassenen Bestände für „ausgewähltes Vermehrungsgut" nicht ausreichen?

20

Wie erklärt die Bundesregierung das Fehlen der bereits 1976 zugesagten Herkunftsliste aus den EG- und Drittländern?

21

Teilt die Bundesregierung die Auffassung einiger Bundesländer, daß die Samenernte verstaatlicht werden soll?

Bonn, den 20. Februar 1986

Werner (Westerland) Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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