Wiederaufnahme der Finanziellen Zusammenarbeit mit Guatemala
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vom 17. bis 19. März 1986 finden Regierungsverhandlungen mit Guatemala über die Vergabe von 50 Mio. DM Entwicklungshilfe statt, die sich aufteilen in 10 Mio. DM VE 1986, 12 Mio. DM Lateinamerikareserve 1986, 20 Mio. DM ehemals gesperrter FZ-Mittel und 8 Mio. DM TZ.
Trotz des Regierungswechsels im Januar 1986 ist die Lage der Menschenrechte in Guatemala weiterhin katastrophal. Dies gilt besonders für den ländlichen Bereich, wo weiterhin das duale System der militärisch-politischen Kontrolle im Konzept der „Entwicklungspole" erhalten bleibt und die Basis der „Aufstandsbeseitigungsprogramme" der guatemaltekischen Regierung ist.
Besonders sogenannten Entwicklungsvorhaben, vor allem denen der US-Organisation AID, kommt eine Schlüsselrolle im politischzivilen Bereich der „Aufstandsbekämpfung" zu, deren Adressat vorwiegend die ländliche indianische Zivilbevölkerung ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die für Guatemala neu beabsichtigten Projektvorhaben in keinem Zusammenhang stehen mit den von der guatemaltekischen Regierung mit Hilfe der USA durchgeführten Maßnahmen zur sogenannten „Aufstandsbekämpfung", die im zivilen und politischen Bereich vorrangig zur Kontrolle der ländlichen indianischen Bevölkerung dienen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die guatemaltekische Hochlandregion (Altiplano) die hauptsächlichen Konfliktgebiete umfaßt (Huehuetenango, Quiche, Las Verapazes), deswegen Schwerpunktregionen der „Aufstandsbekämpfung" gerade auch im zivilen Bereich über „Entwicklungshilfevorhaben" sind und somit besonders sensible Bereiche für Entwicklungshilfe darstellen?
Wenn ja, warum faßt dann die Bundesregierung ausgerechnet in der Hochlandregion schwerpunktmäßig ihre TZ-Vorhaben zur angeblichen Verbesserung der Situation der Hochlandindianer und zur Elektrizitätsversorgung ins Auge, dies insbesondere auf dem Hintergrund der Einteilung des gesamten Landes in politisch-militärisch kontrollierte Entwicklungspole, was die Durchführung ausschließlich ziviler Entwicklungsvorhaben, die sich keinerlei militärischer Kontrolle unterwerfen müssen, im ländlichen Bereich unmöglich macht?
Was impliziert die von der Bundesregierung in ihren Projekten beabsichtigte Aufhebung der „ethnischen Trennung" angesichts der Tatsache, daß die indianische Bevölkerung nicht die Minderheit, sondern mit ca. 70 % Bevölkerungsanteil die Bevölkerungsmehrheit in Guatemala stellt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Ziel zahlreicher sogenannter Integrationsprogramme für die indianische Bevölkerung, wie sie besonders im Rahmen von Bildungsmaßnahmen von US-AID durchgeführt werden, die Zerstörung des kulturellen Umfelds und der ethnischen Identität der Indianer ist und in diesem Sinne wesentlicher Bestandteil der zivilen „Aufstandsbekämpfung" darstellen?
Was beinhalten Projekte zur Aufhebung der „ethnischen Trennung", wie sie von der Bundesregierung ins Auge gefaßt werden konkret, und warum finden solche Projekte nicht mit der nichtindianischen Minderheit der Bevölkerung statt?
Ist die Bundesregierung gewillt, der Anfrage der guatemaltekischen Regierung auf Ausweitung der „food-for-work"-Programme in unterschiedlichen Regionen nachzukommen, und bezieht sich die Anfrage der guatemaltekischen Regierung zur Durchführung der „food-for-work"-Programme auf die Hochlandregionen?
Hält die Bundesregierung es entwicklungspolitisch für sinnvoll , „food-for-work"-Programme zu machen, in denen die ländliche arme Bevölkerung angehalten wird, vorwiegend Exportprodukte wie Cashew, Mango, Avocados etc. anzubauen, wie es in dem von der Bundesregierung bereits geförderten COGAAT-Projekt der Fall ist?
Ist der Bundesregierung bewußt, daß „food-for-work"-Programme wie COGAAT die materielle und damit auch politische Unabhängigkeit der Bevölkerung perspektivisch verunmöglicht und im Gegensatz zur Subsistenzwirtschaft die Bevölkerung in direkter sozialer und politischer Abhängigkeit vom Projektträger gehalten werden, was im Fa ll von COGAAT die guatemaltekische Regierung ist?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vorwiegend indianische ländliche Bevölkerung in den wehrstrategischen Dörfern aus strategisch-po litischen Erwägungen der „Aufstandsbekämpfung" darüber in gezielter existenzieller Abhängigkeit gehalten wird, daß sie gezwungen wird, unter Aufgabe der Subsistenzwirtschaft Exportprodukte anzubauen und als „Gegenleistung" tägliche Essensrationen vom Militär erhält?
Haben „food-for-work"-Programme außerhalb von Wehrdörfern wie COGAAT die Funktion, die ländliche Subsistenzproduktion zu „überwinden", um die ländliche Bevölkerung „in den. Wirtschaftskreislauf" zu integrieren?
In welcher Region befindet sich das „Trinkwasservorhaben", das zur Zeit von Kurzzeitexperten der KW geprüft wird und in welchem Zusammenhang stêht das Vorhaben mit Plänen der guatemaltekischen Regierung zur „Erschließung" ländlicher Regionen in Zusammenarbeit mit der interamerikanischen Entwicklungsbank?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der bundesdeutschen Botschaft in Guatemala, daß die im Entwicklungsplan der vorherigen Militärregierung für die Jahre 1985/86 und deren Zielsetzung der „Befriedigung der Grundbedürfnisse" der armen Bevölkerung sich mit der „Grundorientierung" der bundesdeutschen Entwicklungshilfe decken, und wenn ja, was veranlaßt die Bundesregierung zu dieser Ansicht, dies besonders auf dem Hintergrund, daß die guatemaltekische Militärregierung ihre „Entwicklungsprogramme" als integrierten zivilen Bestandteil der „Aufstandsbekämpfung" eingesetzt hat?
Aus welchem Grund genossen die entwicklungspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung bei der vorherigen Militärregierung so großes Ansehen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über von US-AID durchgeführte Sterilisationsprogramme an der indianischen Landbevölkerung vor?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der bundesdeutschen Botschaft in Guatemala, daß im Vordergrund der FZ der „schnelle Abfluß von möglichst großen Beträgen" stehen sollte, „weil neben dem rein entwicklungspolitischen Effekt für die neue Regierung die allgemein politische Wirkung einer engen Zusammenarbeit mit uns von großer Bedeutung ist", und wenn ja, warum ist die schnelle Abwicklung hoher Entwicklungsgelder gerade mit der Bundesrepublik Deutschland für die guatemaltekische Regierung jetzt von großer Bedeutung?
Falls die Bundesregierung obige Ansicht der Botschaft teilt, folgt daraus, daß die Vergabe der Entwicklungshilfe an Guatemala vorrangig nach außen- und nicht nach entwicklungspolitischen Kriterien vergeben wird?
Für welche Waren ist der Warenhilfekredit in Höhe von 20 Mio. DM geplant und für welche Empfänger?
Wird der Warenhilfekredit in Zusammenarbeit mit der deutsch-guatemaltekischen Industrie- und Handelskammer vergeben?