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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung der Wehrpflicht (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/760) (G-SIG: 16010613)

Grundwehrdienst im Jahr 2005, Einberufungsreserve der Bundeswehr, Einberufungsreserve Zivildienst, Musterungen, Verwendungen von Grundwehrdienstleistenden, Wehrpflicht und Arbeitslosigkeit, Wehrdienstausnahmen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/155719. 05. 2006

Umsetzung der Wehrpflicht (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/760)

der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Diana Golze, Katrin Kunert, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Wehrpflicht ist – neben dem Strafvollzug – der massivste Eingriff in die staatlich zu schützenden und zu achtenden Grundrechte der Staatsbürger. Nicht weniger als vier Grundrechte (Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung) werden durch das Wehrpflichtgesetz eingeschränkt; das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist im Krieg de facto aufgehoben.

Bei der Diskussion um die Wehrpflicht wird dieser Aspekt nur unzureichend thematisiert. Auch führen wehrpflichtbedingte Eingriffe in die individuelle Lebensrealität junger Bürger zwangsläufig zu tiefen Einschnitten in Ausbildungs- und Berufschancen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. zur Wehrpflicht (Bundestagsdrucksache 16/760) verweist auf Kenntnisdefizite über die Wehrpflichtrealität. Fragen nach wehrpflichtbedingter Arbeitslosigkeit, nach Widerspruchsgründen gegenüber Einberufungsbescheiden und nach Gründen, die zur vorzeitigen Entlassung aus dem Grundwehrdienst führen, können nicht beantwortet werden, da keine entsprechenden Erhebungen geführt werden würden. Das Bundesministerium der Verteidigung differenziert auch nicht zwischen Grundwehrdienstleistenden (GWDL) und „Freiwilligen zusätzlich Wehrdienst Leistenden“ (FWDL), die bis zu 23 Monate in der Bundeswehr dienen und deutlich höher besoldet werden. FWDL sind von ihrem de-facto-Status den Zeitsoldaten wesentlich näher als den Grundwehrdienstleistenden (freiwillige Verpflichtung, Sold, Auslandseinsätze). Es ist wünschenswert, eine solche Differenzierung vorzunehmen.

Aus der Antwort der Bundesregierung haben sich Nachfragen ergeben – auch, um Widersprüche gegenüber Angaben aus anderen Quellen zu klären.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Grundwehrdienst im Jahr 2005

1. Wie viele zum Wehrdienst einberufene Wehrpflichtige haben gegen ihre Einberufung im Jahr 2005 Widerspruch eingelegt?

2. Wie vielen Widersprüchen gegen Einberufungsbescheide wurde stattgegeben bzw. wie viele wurden abgelehnt?

3. Welche Erklärung hat die Bundesregierung für das Abweichen ihrer Angabe, dass im Jahr 2005 65 024 Wehrpflichtige nach Ablauf eines Monats noch ihren Wehrdienst geleistet haben (Antwort der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 16/760, S. 5 f.) von der Angabe des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, wonach 63 674 Wehrpflichtige im Jahr 2005 ihren Wehrdienst in der Bundeswehr geleistet haben (Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages, Jahresbericht 2005, S. 32)?

4. Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass ihren Angaben zufolge (Bundestagsdrucksache 16/760, S. 5 f.) die Ausfallquote von Wehrpflichtigen, die im Jahr 2005 ihren Dienst antraten, bei 5 Prozent lag, ohne dass – mangels Auswertung – Gründe hierfür angeführt werden konnten, laut Jahresbericht 2005 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (S. 33) aber 8,6 Prozent derjenigen, die im Jahr 2005 den Wehrdienst anaten, aus gesundheitlichen Gründen innerhalb der ersten Wochen vorzeitig entlassen wurden, und auf welches Zahlenmaterial kann sich der Wehrbeauftragte stützen, wenn laut Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/760, S. 6) keine Auswertung der Ausfallgründe geführt wird?

II. Einberufungsreserve der Bundeswehr

5. Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige ohne gesetzliche Wehrdienstausnahme oder dauerhafte Befreiung bzw. Zurückstellung sind mit Stand 31. Dezember 2005 noch nicht einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach den Geburtsjahrgängen 1981 bis 1987)?

6. Wie viele zum Wehrdienst heranziehbare Wehrpflichtige des Geburtsjahrgangs 1981 wurden bis zum 31. Dezember 2005 zum Grundwehrdienst einberufen?

7. Wie viele zum Wehrdienst heranziehbare Wehrpflichtige des Geburtsjahrgangs 1981 wurden bisher im Jahr 2006 einberufen?

8. Wie viele der zum Wehrdienst heranziehbaren Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1981 sollen noch bis zum 31. Dezember 2006 einberufen werden?

III. Einberufungsreserve Zivildienst

9. Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die hohe Differenz zwischen der Anzahl registrierter KDV-Anträge (139 536) und tatsächlicher KDV-Anerkennungen (97 321) im Jahr 2005?

10. Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige mit einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ohne gesetzliche Wehrdienstausnahme oder dauerhafte Befreiung bzw. Zurückstellung sind mit Stand 31. Dezember 2005 noch nicht zum Zivildienst einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach den Geburtsjährgängen 1981 bis 1987)?

11. Wie viele zum Zivildienst heranziehbare Wehrpflichtige des Geburtsjahrganges 1981 wurden bisher im Jahr 2006 einberufen?

12. Wie viele der zum Zivildienst heranziehbaren Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1981 sollen noch bis zum 31. Dezember 2006 einberufen werden?

13. Wie viele Zwangseinberufungen von Amts wegen zum Zivildienst wurden seit dem 1. Januar 2003 vorgenommen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?

IV. Musterungen

14. Wie viele Wehrpflichtige wurden aus welchen Gründen in den Jahren 2003 bis 2005 von der Musterungspflicht befreit (aufgeschlüsselt nach Grund und Kalenderjahr)?

15. Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die hohe Differenz zwischen der Anzahl der erfassten und den tatsächlich durchgeführten Musterungen?

16. Nach welchen Kriterien werden Wehrpflichtige nicht zur Musterung aufgefordert, obwohl sie keine Befreiung von der Musterungspflicht geltend gemacht haben?

17. Wie viele Wehrpflichtige blieben bundesweit im Jahr 2005 der Musterung entschuldigt bzw. unentschuldigt fern (bitte aufgeschlüsselt nach „entschuldigt/unentschuldigt“ und erster, zweiter und weiterer Ladung zur Musterung)?

18. Wie viele polizeiliche Vorführungen zur Musterung wurden im Jahr 2005 bundesweit angeordnet?

19. In wie vielen Fällen wurden bundesweit Bußgelder verhängt?

20. Mit welchen Tauglichkeitsergebnissen endeten die Musterungen nach Aktenlage, die seit dem Inkrafttreten des „Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetzes“ am 30. April 2005 in den Fällen möglich sind, wenn der Wehrpflichtige „der Musterung unentschuldigt fern (bleibt) und eine polizeiliche Vorführung (scheitert) oder diese keinen Erfolg verspricht“ (§ 17 Abs. 10 Wehrpflichtgesetz)?

a) Wie viele der im Jahr 2005 nach Aktenlage tauglich gemusterten Wehrpflichtigen wurden zum Wehrdienst einberufen?

b) Wie viele Wehrpflichtige wurden im Jahr 2006 bisher nach Aktenlage gemustert?

c) Mit welchen Tauglichkeitsergebnissen endeten diese Musterungen?

d) Wie viele der nach Aktenlage tauglich gemusterten Wehrpflichtigen wurden zum Wehrdienst einberufen?

V. Verwendungen von Grundwehrdienstleistenden

21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es für die Bewertung des Beitrags, den die Grundwehrdienstleistenden zur Landesverteidigung leisten sollen, wichtig ist zu wissen, wo und in welchem Umfang jeweils die Grundwehrdienstleistenden eingesetzt werden?

22. Wie viele Dienstposten für die jeweiligen Erstverwendungen der Grundwehrdienstleistenden standen im Anschluss an die Grundausbildung 2005 zur Verfügung (bitte nach Erstverwendungen und Jahren aufschlüsseln)?

23. Für welche Erstverwendungen wurden auf Grundlage des Bedarfs und unter Berücksichtigung der psychologischen Verwendungsvorschläge Grundwehrdienstleistende im Jahr 2005 angefordert, eingeplant und eingesetzt (bitte jeweils mit Angabe der Zahlen)?

24. Wie viele Grundwehrdienstleistende waren im protokollarischen Dienst im Wachbataillon im Jahr 2005 eingesetzt?

25. Wie viele Grundwehrdienstleistende waren als Ordonanzen im Jahr 2005 eingesetzt?

VI. Wehrpflicht und Arbeitslosigkeit

26. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung bislang (Bundestagsdrucksache 16/760, S. 12) keine Erhebung über die Auswirkungen der Wehrpflicht auf die Erwerbstätigkeit der einberufenen Grundwehrdienstleistenden vorgenommen?

27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Wehrpflicht einen tiefen Eingriff in die Lebensplanung junger Männer darstellt und es deshalb notwendig ist, eine Beurteilungskompetenz der Arbeitsmarktchancen junger Wehrpflichtiger Männer zu erlangen, um die Wehrpflicht verantwortungsvoller umzusetzen?

28. Aus welchem Grund nimmt die Wehrverwaltung keine Erhebungen über Gründe von Widersprüchen gegen Einberufungsbescheide vor?

29. Besteht ein Interesse der Bundesregierung, zukünftig feststellen zu können, wie viele Wehrpflichtige aufgrund des Wehrpflichtdienstes arbeitslos werden?

30. Warum kann die Bundesagentur für Arbeit nicht feststellen, wie viele Wehrpflichtdienstleistende sich innerhalb von drei Monaten nach Dienstende arbeitslos gemeldet haben?

31. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wehrverwaltung und des Bundesamtes für den Zivildienst, dass die Einberufung eines Wehrpflichtigen aus einem befristeten Arbeitsverhältnis und der damit üblicherweise verbundene Vereitelung einer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis keine Dienstausnahme begründet?

32. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um Wehrpflichtige, die sich in befristeten Anstellungsverhältnissen oder in einer ProbeArbeitszeit befinden, vor einer Einberufung zu schützen? Wenn nein, warum nicht?

VII. Wehrdienstausnahmen

33. Welche per Erlass geregelten Wehr- und Zivildienstausnahmen bestehen aktuell (so genannte administrative Ausnahmen)?

34. Welche dieser administrativen Ausnahmen führen zu einer zeitlich befristeten und welche führen zu einer unbefristeten Nichtheranziehung?

35. Welche administrative Ausnahmeregelung kommt dann nicht zur Anwendung, wenn dadurch die maßgebliche Altersgrenze zur Heranziehung zum Wehr- bzw. Zivildienst überschritten werden würde?

Fragen35

1

Wie viele zum Wehrdienst einberufene Wehrpflichtige haben gegen ihre Einberufung im Jahr 2005 Widerspruch eingelegt?

2

Wie vielen Widersprüchen gegen Einberufungsbescheide wurde stattgegeben bzw. wie viele wurden abgelehnt?

3

Welche Erklärung hat die Bundesregierung für das Abweichen ihrer Angabe, dass im Jahr 2005 65 024 Wehrpflichtige nach Ablauf eines Monats noch ihren Wehrdienst geleistet haben (Antwort der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 16/760, S. 5 f.) von der Angabe des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, wonach 63 674 Wehrpflichtige im Jahr 2005 ihren Wehrdienst in der Bundeswehr geleistet haben (Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages, Jahresbericht 2005, S. 32)?

4

Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass ihren Angaben zufolge (Bundestagsdrucksache 16/760, S. 5 f.) die Ausfallquote von Wehrpflichtigen, die im Jahr 2005 ihren Dienst anaten, bei 5 Prozent lag, ohne dass – mangels Auswertung – Gründe hierfür angeführt werden konnten, laut Jahresbericht 2005 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (S. 33) aber 8,6 Prozent derjenigen, die im Jahr 2005 den Wehrdienst anaten, aus gesundheitlichen Gründen innerhalb der ersten Wochen vorzeitig entlassen wurden, und auf welches Zahlenmaterial kann sich der Wehrbeauftragte stützen, wenn laut Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/760, S. 6) keine Auswertung der Ausfallgründe geführt wird?

5

Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige ohne gesetzliche Wehrdienstausnahme oder dauerhafte Befreiung bzw. Zurückstellung sind mit Stand 31. Dezember 2005 noch nicht einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach den Geburtsjahrgängen 1981 bis 1987)?

6

Wie viele zum Wehrdienst heranziehbare Wehrpflichtige des Geburtsjahrgangs 1981 wurden bis zum 31. Dezember 2005 zum Grundwehrdienst einberufen?

7

Wie viele zum Wehrdienst heranziehbare Wehrpflichtige des Geburtsjahrgangs 1981 wurden bisher im Jahr 2006 einberufen?

8

Wie viele der zum Wehrdienst heranziehbaren Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1981 sollen noch bis zum 31. Dezember 2006 einberufen werden?

9

Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die hohe Differenz zwischen der Anzahl registrierter KDV-Anträge (139 536) und tatsächlicher KDV-Anerkennungen (97 321) im Jahr 2005?

10

Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige mit einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ohne gesetzliche Wehrdienstausnahme oder dauerhafte Befreiung bzw. Zurückstellung sind mit Stand 31. Dezember 2005 noch nicht zum Zivildienst einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach den Geburtsjährgängen 1981 bis 1987)?

11

Wie viele zum Zivildienst heranziehbare Wehrpflichtige des Geburtsjahrganges 1981 wurden bisher im Jahr 2006 einberufen?

12

Wie viele der zum Zivildienst heranziehbaren Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1981 sollen noch bis zum 31. Dezember 2006 einberufen werden?

13

Wie viele Zwangseinberufungen von Amts wegen zum Zivildienst wurden seit dem 1. Januar 2003 vorgenommen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?

14

Wie viele Wehrpflichtige wurden aus welchen Gründen in den Jahren 2003 bis 2005 von der Musterungspflicht befreit (aufgeschlüsselt nach Grund und Kalenderjahr)?

15

Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die hohe Differenz zwischen der Anzahl der erfassten und den tatsächlich durchgeführten Musterungen?

16

Nach welchen Kriterien werden Wehrpflichtige nicht zur Musterung aufgefordert, obwohl sie keine Befreiung von der Musterungspflicht geltend gemacht haben?

17

Wie viele Wehrpflichtige blieben bundesweit im Jahr 2005 der Musterung entschuldigt bzw. unentschuldigt fern (bitte aufgeschlüsselt nach „entschuldigt/unentschuldigt“ und erster, zweiter und weiterer Ladung zur Musterung)?

18

Wie viele polizeiliche Vorführungen zur Musterung wurden im Jahr 2005 bundesweit angeordnet?

19

In wie vielen Fällen wurden bundesweit Bußgelder verhängt?

20

Mit welchen Tauglichkeitsergebnissen endeten die Musterungen nach Aktenlage, die seit dem Inkrafttreten des „Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetzes“ am 30. April 2005 in den Fällen möglich sind, wenn der Wehrpflichtige „der Musterung unentschuldigt fern (bleibt) und eine polizeiliche Vorführung (scheitert) oder diese keinen Erfolg verspricht“ (§ 17 Abs. 10 Wehrpflichtgesetz)?

a) Wie viele der im Jahr 2005 nach Aktenlage tauglich gemusterten Wehrpflichtigen wurden zum Wehrdienst einberufen?

b) Wie viele Wehrpflichtige wurden im Jahr 2006 bisher nach Aktenlage gemustert?

c) Mit welchen Tauglichkeitsergebnissen endeten diese Musterungen?

d) Wie viele der nach Aktenlage tauglich gemusterten Wehrpflichtigen wurden zum Wehrdienst einberufen?

21

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es für die Bewertung des Beitrags, den die Grundwehrdienstleistenden zur Landesverteidigung leisten sollen, wichtig ist zu wissen, wo und in welchem Umfang jeweils die Grundwehrdienstleistenden eingesetzt werden?

22

Wie viele Dienstposten für die jeweiligen Erstverwendungen der Grundwehrdienstleistenden standen im Anschluss an die Grundausbildung 2005 zur Verfügung (bitte nach Erstverwendungen und Jahren aufschlüsseln)?

23

Für welche Erstverwendungen wurden auf Grundlage des Bedarfs und unter Berücksichtigung der psychologischen Verwendungsvorschläge Grundwehrdienstleistende im Jahr 2005 angefordert, eingeplant und eingesetzt (bitte jeweils mit Angabe der Zahlen)?

24

Wie viele Grundwehrdienstleistende waren im protokollarischen Dienst im Wachbataillon im Jahr 2005 eingesetzt?

25

Wie viele Grundwehrdienstleistende waren als Ordonanzen im Jahr 2005 eingesetzt?

26

Aus welchem Grund hat die Bundesregierung bislang (Bundestagsdrucksache 16/760, S. 12) keine Erhebung über die Auswirkungen der Wehrpflicht auf die Erwerbstätigkeit der einberufenen Grundwehrdienstleistenden vorgenommen?

27

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Wehrpflicht einen tiefen Eingriff in die Lebensplanung junger Männer darstellt und es deshalb notwendig ist, eine Beurteilungskompetenz der Arbeitsmarktchancen junger Wehrpflichtiger Männer zu erlangen, um die Wehrpflicht verantwortungsvoller umzusetzen?

28

Aus welchem Grund nimmt die Wehrverwaltung keine Erhebungen über Gründe von Widersprüchen gegen Einberufungsbescheide vor?

29

Besteht ein Interesse der Bundesregierung, zukünftig feststellen zu können, wie viele Wehrpflichtige aufgrund des Wehrpflichtdienstes arbeitslos werden?

30

Warum kann die Bundesagentur für Arbeit nicht feststellen, wie viele Wehrpflichtdienstleistende sich innerhalb von drei Monaten nach Dienstende arbeitslos gemeldet haben?

31

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wehrverwaltung und des Bundesamtes für den Zivildienst, dass die Einberufung eines Wehrpflichtigen aus einem befristeten Arbeitsverhältnis und der damit üblicherweise verbundene Vereitelung einer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis keine Dienstausnahme begründet?

32

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um Wehrpflichtige, die sich in befristeten Anstellungsverhältnissen oder in einer ProbeArbeitszeit befinden, vor einer Einberufung zu schützen?

Wenn nein, warum nicht?

33

Welche per Erlass geregelten Wehr- und Zivildienstausnahmen bestehen aktuell (so genannte administrative Ausnahmen)?

34

Welche dieser administrativen Ausnahmen führen zu einer zeitlich befristeten und welche führen zu einer unbefristeten Nichtheranziehung?

35

Welche administrative Ausnahmeregelung kommt dann nicht zur Anwendung, wenn dadurch die maßgebliche Altersgrenze zur Heranziehung zum Wehr- bzw. Zivildienst überschritten werden würde?

Berlin, den 19. Mai 2006

Paul Schäfer (Köln) Diana Golze Katrin Kunert Elke Reinke Volker Schneider (Saarbrücken) Dr. Kirsten Tackmann Jörn Wunderlich Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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