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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Die Position der Bundesregierung in den Verhandlungen zu dem UNO-Verhaltenskodex für Transnationale Unternehmen (G-SIG: 10003865)

Überwindung grundsätzlicher Meinungsunterschiede zwischen den westlichen Industriestaaten und den Entwicklungsländern, Lösung strittiger Fragen zu den Punkten "Völkerrecht/internationale Verpflichtungen", "Definition und Zuständigkeitsbereich", "Respektierung der nationalen Souveränität", "Einhaltung der nationalen Gesetzgebung und Verwaltungspraxis", "Südliches Afrika", "Nicht-Einmischung in innere politische Angelegenheiten", "faire und gerechte Behandlung", "Inländerbehandlung", "Zahlungstransfer der Transnationalen Unternehmen in bezug auf ihre Investitionen", "Enteignung und Entschädigung", "Streitbeilegung", "freie Wahl des Gesetzes und der Rechtsprechung" sowie "Schiedsgerichtsbarkeit"

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

24.03.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/516107.03.86

Die Position der Bundesregierung in den Verhandlungen zu dem UNO-Verhaltenskodex für Transnationale Unternehmen

der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Trotz langjährigen Anstrengungen um den UNO-Verhaltenskodex für Transnationale Unternehmen ist es auch in den jüngsten Verhandlungen der UNO-Kommission für Transnationale Unternehmen (Ende Januar 1986) nicht gelungen, einige grundsätzliche Meinungsunterschiede zwischen den westlichen Industriestaaten und den Entwicklungsländern zu überwinden. Die Fraktion DIE GRÜNEN hofft, daß die Bundesregierung ihre aktive Beteiligung an dem Verhandlungsprozeß fortsetzt, und dem Ziel, zu einem baldigen erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen zu kommen, eine hohe Priorität beimißt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wo liegen nach Meinung der Bundesregierung die Ursachen dafür, daß die Verhandlungen zum Punkt „Völkerrecht/internationale Verpflichtungen" in der Sitzung vom 31. Januar 1986 gescheitert sind?

2

Ist die Bundesregierung bereit, weitere Kompromißtexte mit der westlichen Gruppe zu vereinbaren und in die nächste Verhandlungsrunde am 14. April 1986 einzubringen?

3

Welcher der Vorschläge zur Frage von „Defi nitionen und Zuständigkeitsbereich" (§ 1 des Entwurfs des UNO-Verhaltenskodex für Transnationale Unternehmen, der z. Z. vom Bureau der TNU-Kommission beraten wird) ist der Position der Bundesregierung am nächsten? Welche Positionen werden von den anderen EG-Staaten eingenommen?

4

Angenommen die offenen Fragen zum Punkt „Völkerrecht/internationale Verpflichtungen" seien geklärt worden, würde die Bundesregierung dann den Text der beratenden Expertengruppe zum Punkt „Respektierung der nationalen Souveränität" (§ 6) akzeptieren? Lehnt die Bundesregierung den Zusatz „und wirtschaftliche Tätigkeiten" am Ende des Paragraphen ab? Wenn ja, welche nega tiven Konsequenzen befürchtet sie?

5

Welche Formulierung zur Schiedsgerichtsbarkeit wäre die Bundesregierung in dem Paragraphen „Einhaltung der nationalen Gesetzgebung und Verwaltungspraxis" (§ 7) bereit zu akzeptieren? Wie beurteilt sie den jüngsten Formulierungsvorschlag „etablierte Verwaltungspraxis" (established administrative practices)?

6

Wird die Bundesregierung dem Paragraphen zum südlichen Afrika (§ 14) in der Formulierung von Venezuela (1983) zustimmen? Wenn nicht, welche Formulierung dieses Paragraphen bevorzugt sie?

7

Akzeptiert die Bundesregierung den vorgeschlagenen Text der beratenden Expertengruppe zum Punkt „Nicht-Einmischung in innere politische Angelegenheiten" (§ 15)?

8

Meint die Bundesregierung, daß der Text der beratenden Expertengruppe zum Punkt „faire und gerechte Behandlung" (§ 48) neu formuliert oder ergänzt werden muß, um von ihr akzeptiert zu werden? Bieten andere Textvorschläge nach Meinung der Bundesregierung eine bessere Aussicht auf Abschluß der Verhandlungen zu diesem Punkt?

9

Ist die Bundesregierung bereit, den Text der beratenden Expertengruppe zum Punkt „Inländerbehandlung" (§ 49) zu akzeptieren?

10

Akzeptiert die Bundesregierung den Text der beratenden Expertengruppe zum Punkt „Zahlungstransfer der Transnationalen Unternehmen in bezug auf ihre Investitionen" (§ 53)? Wenn nicht, warum nicht? In welcher Form könnte nach Meinung der Bundesregierung die Bezugnahme auf die Zahlungsbilanzbeschränkungen in vielen Entwicklungsländern im Kodex enthalten sein?

11

Angenommen die strittigen Fragen zum Punkt „Völkerrecht/internationale Verpflichtungen" seien geklärt worden, wäre die Bundesregierung dann bereit, den Textvorschlag des Bureaus zum Punkt „Enteignung und Entschädigung" (§ 54) zu akzeptieren? Wenn nicht, warum nicht?

12

Welche der formalen und informellen Vorschläge, die zum Punkt „Streitbeilegung" (§ 56) in den Sitzungen im Januar 1986 diskutiert wurden, stehen der Position der Bundesregierung am nächsten (bitte nach Präferenz geordnet aufführen)? Erwartet die Bundesregierung ein befrie digendes Ergebnis zu diesem Punkt bei der nächsten Verhandlungsrunde am 14. April 1986?

13

Was sind die Hauptdifferenzen im Punkt „freie Wahl des Gesetzes und der Rechtsprechung" (§ 57)? Welche der jüngsten Vorschläge kommen der Position der Bundesregierung am nächsten? Gibt es eine Version, die die Zustimmung der Bundesregierung findet?

14

Ist die Bundesregierung bereit, die Interpreta tion der „Schiedsgerichtsbarkeit" (§ 58), die im § 7 enthalten ist, zu akzeptieren?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag von Frankreich (1984, siehe auch Bureau-Papier) zum Punkt ,, Völkerrecht/internationale Verpflichtungen"? Ist dies eine für sie akzeptable Fassung? Wenn nicht, warum nicht? Begrüßt die Bundesregierung den Zusatz „allgemein anerkannte internationale rechtliche Regeln und Prinzipien" als eine kompromißfähige Fassung, die von den meisten Regierungen akzeptiert werden kann? Wie beurteilt sie den Vorschlag, statt dessen „in Übereinstimmung mit den angewandten Rechtsprechungen" einzufügen?

16

Ist die Bundesregierung bereit, in Zukunft dem Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit den Bericht des Vorsitzenden von solchen Sitzungen zukommen zu lassen, da dieser eine umfassende Darstellung der unterschiedlichen Positionen enthält?

Bonn, den 7. März 1986

Eid Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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