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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Diäthylenglykol in Zellglas (G-SIG: 10003939)

EG-Beschluß betr. Festlegung eines Migrationswertes von 50 mg Diäthylenglykol pro kg Zellglasfolie für Lebensmittel sowie Verbindlichkeit für die Bundesrepublik Deutschland, Zellglasfolie ohne Diäthylenglykol (Drs 10/3976)

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

11.04.1986

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 10/526425.03.86

Diäthylenglykol in Zellglas

des Abgeordneten Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Treffen die Angaben des Deutschen Verbraucherschutzverbandes zu, wonach Ende Februar 1986 der „Ständige Lebensmittelausschuß" der EG einen Beschluß gefaßt hat, dem zufolge ab 1. September 1986 in der Bundesrepublik Deutschland und ab 1. April 1987 in den anderen EG-Mitgliedsländern ein sogenannter Migrationswert (Migration = Wanderung von Verpackungsinhaltsstoffen in das verpackte Erzeugnis) von 50 mg Diäthylenglykol bzw. Monoäthylenglykol pro kg nicht mehr überschritten werden darf?

2

Falls ja, kann die Bundesregierung bestätigen, daß diese Regelung auf Drängen des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde oder diesem nahestehende Personen oder Firmen zustande kam?

3

Stimmt die Bundesregierung mit uns überein, daß hier die weitere Verwendung des als gesundheitsschädlich bekannten „Frostschutzmittels" in Verpackungsmitteln zuungunsten der Verbraucher/innen und Kinder gesichert bzw. legalisiert wird, und wie beurteilt sie dies?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die in Drucksache 10/3976 gegebene Auskunft, daß der einzige Hersteller von Zellglasfolie in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. September 1985 kein Diäthylenglykol mehr bei der Herstellung dieses Erzeugnisses verwendet?

Hat sich der Hersteller an die Zusage gehalten, und wenn ja, warum soll die Möglichkeit gegeben werden, den Produktionsprozeß wieder zu verändern, wenn doch offensichtlich Zellglasfolie auch ohne Diäthylenglykol produziert werden kann?

5

In Drucksache 10/3976 antwortete die Bundesregierung im Zusammenhang mit EG-Plänen u. a.: „Unabhängig davon beabsichtigt die Bundesregierung, die EG-Richtlinie insoweit nicht in deutsches Recht umzusetzen."

Wird sie sich an diese Aussage halten, und wenn ja, wie läßt sich dies mit dem EG-Recht vereinbaren?

6

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß ausgerechnet für die Bundesrepublik Deutschland eine zeitliche Sonderregelung für die Gültigkeit dieser EG-Richtlinie eingeführt wurde?

7

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß diese zeitliche Sonderregelung in Zusammenhang mit den im Herbst zu erwartenden Weinpanscher-Prozessen in der Bundesrepublik Deutschland zu sehen ist und zumindest zur Verunsicherung der deutschen Justiz, aber auch zukünftig der Lebensmittelkontrolle führen wird?

8

Kann die Bundesregierung Gerüchte bestätigen, nach denen auch im Wein ein Rückstand von 30 mg Diäthylenglykol pro Liter (oder vergleichbare Menge) auf EG-Ebene oder in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt werden soll,

wenn ja, wie beurteilt sie dies unter gesundheitlichen Gesichtspunkten, und was gedenkt sie ggf. dagegen zu unternehmen?

Bonn, den 25. März 1986

Tatge Borgmann, Hanes, Volmer und Fraktion

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