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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Geplante Nationale Engagementstrategie der Bundesregierung (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/12221)

<span>Stellenwert und Arbeitsauftrag des noch zu konstituierenden &bdquo;Nationalen Forums für Engagement und Partizipation&ldquo; im Vergleich zur Initiative ZivilEngagement des BMFSFJ, Finanzierung des Bürgerschaftlichen Engagements, Kompetenzen des Beauftragten für ZivilEngagement, Zeitpunkt für das Rechtsgutachten &bdquo;Fördermöglichkeiten des Bundes bei lokalen und regionalen Infrastrukturvorhaben"</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

21.04.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1256103. 04. 2009

Geplante Nationale Engagementstrategie der Bundesregierung (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/12221)

der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katrin Göring- Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje Staffelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/12221) zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 16/12055) „Nationaler Engagementplan der Bundesregierung“ erweist sich in den Augen der Fragestellerin als unvollständig und lückenhaft. Manche Fragen, wie die nach der zukünftigen Rolle des Beauftragten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für Zivilengagement, werden gar nicht beantwortet. Bei anderen Fragestellungen, wie die nach der nachhaltigen Finanzierung des Bürgerschaftlichen Engagements, wird auf ein noch nicht in Auftrag gegebenes Gutachten verwiesen. Insgesamt ist in den Augen der Fragestellerin noch offen, welchen Stellenwert die Bundesregierung den Handlungsempfehlungen des noch zu konstituierenden „Nationalen Forums für Engagement und Partizipation“ geben wird, das heißt, inwieweit diese Handlungsempfehlungen tatsächlich die Grundlage einer geplanten Engagementstrategie bilden werden oder nur als unverbindliche Ratschläge neben die bisherige Initiative ZivilEngagement des BMFSFJ gestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welchen Arbeitsauftrag hat das „Nationale Forum für Engagement und Partizipation“?

2

Wie und in welcher Form kam die Zusammenarbeit zur Einrichtung eines „Nationalen Forums für Engagement und Partizipation“ mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) zustande?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Handlungsempfehlungen des „Nationalen Forums für Engagement und Partizipation“ zur verbindlichen Grundlage für ihr ressortübergreifendes Gesamtkonzept im Bereich „Bürgerschaftliches Engagement“ machen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn ja, in welchem Verhältnis werden diese Handlungsempfehlungen zur Initiative ZivilEngagement des BMFSFJ stehen?

4

Zu welchem Zweck und mit welcher finanziellen Unterstützung soll in Zukunft das „Nationale Forum für Engagement und Partizipation“ arbeiten, wenn die Vorlage einer nationalen Engagementstrategie der Bundesregierung abgeschlossen ist?

5

Welches Leitbild der Zivilgesellschaft und der Bürgergesellschaft wird die Bundesregierung bzw. die einzelnen Ministerien in das „Nationale Forum für Engagement und Partizipation“ einbringen?

Inwieweit wird sich die Bundesregierung dabei ganz konkret an den Leitlinien der Enquetekommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ orientieren (vgl. Bundestagsdrucksache 14/8900, S. 6 bis 7)?

6

Wie und in welcher Form will die Bundesregierung die Rolle und Zuständigkeit der einzelnen Ministerien im Rahmen einer nationalen Engagementstrategie klären, wenn den einzelnen Ministerien die Teilnahme an dem „Nationalen Forum für Engagement und Partizipation“ freigestellt ist?

7

Wie soll zukünftig die interministerielle Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ressorts innerhalb der nationalen Engagementstrategie konkret gestärkt werden?

8

Plant die Bundesregierung, innerhalb des ressortübergreifenden Gesamtkonzepts die Kompetenz des Beauftragten des BMFSFJ für Zivilengagement dahingehend zu erweitern, dass dieser zukünftig Beauftragter der Bundesregierung für ZivilEngagement wird?

Wenn ja, wann und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

9

Plant die Bundesregierung im Rahmen der nationalen Engagementstrategie die Einführung eines Aktionsplanes zum Beispiel auf Basis von Selbstverpflichtungen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, soll der Aktionsplan durch Fortschrittsberichte begleitet werden?

Wenn ja, sollte der Aktionsplan auch durch einen Monitor mit entsprechenden Indikatoren begleitet werden?

10

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Zuwendungsrecht vereinfacht und entbürokratisiert werden sollte?

Wenn ja, wann und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

11

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Förderzeitraum für Infrastrukturen des bürgerschaftlichen Engagements, die beraten, vernetzen, qualifizieren und beteiligen, auf fünf Jahre verlängert werden sollte?

Wenn ja, wann soll dies umgesetzt werden?

Wenn nein, warum nicht?

12

Wann, mit welcher Zeitdauer und mit welchem Ziel will die Bundesregierung Prof. Dr. Igl mit einem Rechtsgutachten „zu den Fördermöglichkeiten des Bundes bei lokalen und regionalen Infrastrukturvorhaben“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/12221, S.10) beauftragen?

13

Wie ist die Bundesregierung zu dem Ergebnis gekommen, dass „es […] erste Anzeichen dafür [gibt], dass das Engagement und die Engagementbereitschaft mit den wachsenden gesellschaftlichen Herausforderungen nicht Schritt halten kann“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/12221, S. 6)?

Berlin, den 3. April 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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