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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umgang mit Flächen ehemaliger Militärliegenschaften (G-SIG: 16010638)

Übertragung gesamtstaatlich repräsentativer Naturschutzflächen des Bundes auf eine Bundesstiftung oder an die Länder, Nutzung, Arbeitsplätze, Finanzierung etc. <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/159322. 05. 2006

Umgang mit Flächen ehemaliger Militärliegenschaften

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Dr. Hakki Keskin, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollen „gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen des Bundes (inkl. der Flächen des Grünen Bandes) in einer Größenordnung von 80 000 bis 125 000 ha unentgeltlich in eine Bundesstiftung (vorzugsweise DBU) eingebracht oder an die Länder übertragen werden.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorgaben im Koalitionsvertrag zur Übertragung von Naturschutzflächen des Bundes umzusetzen?

2

Wenn ja, welche konkreten, fachlichen, finanziellen und strukturellen Gründe haben zu dieser Entscheidung geführt, und welche Alternativen wurden geprüft?

3

Wie kann das gesamtgesellschaftliche Interesse für eine ökologisch sinnvolle Nutzung dieser Flächen auch nach der Übertragung langfristig gesichert werden?

4

Welches fachlich und finanziell begründete Nutzungskonzept ist Grundlage für konkrete Übertragungsentscheidung, und welche Verbindlichkeit hat dieses Nutzungskonzept nach der unentgeltlichen Übertragung?

5

Sind für diese Flächen bundeseinheitliche Regelungen nach Übergabe, zum Beispiel zum öffentlichen Zugang, vorgesehen, und wie verbindlich sind diese gegebenenfalls bzw. wie könnten sie durchgesetzt werden?

6

Welches Gremium soll auf welcher fachlichen und finanziellen Grundlage im Einzelfall über die Übertragung entscheiden, und wie wird die demokratische Mitbestimmung und parlamentarische Kontrolle in diesem Zusammenhang gesichert?

7

Ist ein von der Übertragungsentscheidung unabhängiges, einheitliches naturschutzfachliches bzw. forstfachliches Flächenmanagement für diese Flächen vorgesehen, und wie kann das gegebenenfalls auch durchgesetzt werden?

8

Wie viele Arbeitsplätze gab es bisher im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Flächen, und wie viele Arbeitskräfte werden zukünftig gebraucht?

9

Welche finanziellen Mittel plant die Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristig im Zusammenhang mit dieser Entscheidung zur Übertragung und für die zukünftige Sicherung einer naturschutzgerechten Nutzung ein?

10

Wie soll gesichert werden, dass mittel- oder langfristig finanzielle Engpässe nicht dazu führen, dass wirtschaftliche Interessen vor eine naturschutzgerechte Nutzung gestellt werden?

11

In welchem Umfang wurden die jetzt zur Übertragung vorgesehenen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen genutzt, und wie wird dieser spezifische Flächenbedarf in Zukunft abgesichert?

12

In welchem Umfang und in welcher detaillierten Personalstruktur sind bisher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BImA mit der Bewirtschaftung der Flächen befasst, die jetzt übertragen werden sollen?

13

Inwieweit wurden die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Personalvertretungen in die Überlegungen der Bundesregierung zum weiteren Umgang mit diesen Flächen und zu den sozialen Konsequenzen der Entscheidungen einbezogen?

14

Welche konzeptionellen Überlegungen gibt es hinsichtlich der Zukunft der BImA, insbesondere hinsichtlich des Personals?

Berlin, den 19. Mai 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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