Stand der Umsetzung beim entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“
der Abgeordneten Kai Gehring, Ute Koczy, Dr. Uschi Eid, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje Staffelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit einem Jahr können junge Menschen im Rahmen des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes „weltwärts“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen Freiwilligendienst im Ausland leisten. Laut der Bundesregierung soll das Programm zunächst in einer dreijährigen Einführungsphase erprobt werden.
Die Umsetzung des Programms in den Partnerländern wird in erster Linie durch eine Vielzahl etablierter zivilgesellschaftlicher Organisationen gewährleistet. Die durch das BMZ anerkannten Entsendeorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland leisten sowohl die administrative Umsetzung für die jeweiligen Einsatzstellen als auch die pädagogische Begleitung für die Teilnehmer an dem Programm. Neben diesen Aufgaben müssen die Entsendeorganisationen auch 25 Prozent der Gesamtausgaben durch Eigenmittel finanzieren, da die Förderung des BMZ maximal 75 Prozent der Gesamtausgaben beträgt (vgl. hierzu „Richtlinie zur Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes weltwärts“, BMZ 2007).
Die Finanzierung eines Freiwilligendienstes im Ausland stellte bisher für die jungen Menschen eine große Herausforderung dar. Ihr Engagement und die damit einhergehende wertvolle Auslandserfahrung hingen meist von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern ab. Den Fördersummen im Programm „weltwärts“ von bis zu 580 Euro pro Teilnehmendem und Monat ist es zu verdanken, dass diese Hürde zur Teilnahme an einem internationalen Freiwilligendienst für Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten deutlich niedriger geworden ist.
Mit der Einführung von „weltwärts“ verfolgt die Bundesregierung bestimmte quantitative und qualitative Ziele, die sie in der Richtlinie zu „weltwärts“ verankert hat. Hinsichtlich der in der Öffentlichkeit diskutierten quantitativen Ziele stellt „weltwärts“ eine neue Entwicklung im Bereich der internationalen Freiwilligendienste dar: ein Jahresetat von 70 Mio. Euro und der Plan von 10 000 Stellen für Freiwillige belegen dies. Jedoch muss sich die Einführungsphase von „weltwärts“ nicht nur an quantitativen, sondern vor allem auch an der Berücksichtigung und Umsetzung qualitativer Kriterien messen lassen, die für die weitere positive Entwicklung des Freiwilligendienstes von zentraler Bedeutung sind.
Drucksache 16/12584 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Inwiefern hat die Bundesregierung nach dem ersten Jahr Erkenntnisse aus der Umsetzung von „weltwärts“ gezogen, die für eine Weiterentwicklung des Programms im Sinne der formulierten Ziele von Bedeutung sind, und auf Grundlage welcher Daten gelangte die Bundesregierung zu diesen Erkenntnissen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschätzungen der Einsatzstellen zu dem Programm „weltwärts“?
Werden die Erfahrungen und Meinungen der zurückgekehrten Freiwilligen von der Bundesregierung aufgenommen?
Wenn ja, wie geschieht dies genau, und wie ist die Meinung der Freiwilligen bezogen auf die Umsetzung der Ziele des Programms „weltwärts“?
Sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf bei der Ausgestaltung von „weltwärts“ noch während der Einführungsphase des Programms?
Wenn ja, welche?
Inwiefern sieht die Bundesregierung bereits jetzt Nachbesserungsbedarf bei der Ausgestaltung von „weltwärts“ für den Zeitraum nach der Einführungsphase?
Plant die Bundesregierung eine abschließende Evaluation der Einführungsphase, oder wird diese begleitend evaluiert?
Welchen Umfang wird die Evaluation haben bzw. hat die Evaluation, und wie genau soll diese durchgeführt werden bzw. wird diese durchgeführt?
Welche Schwerpunkte hat die Evaluation bzw. sollte diese haben?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung hier jeweils?
Hat es oder wird es eine Ausschreibung zur Evaluation des Programms geben?
Wenn ja, welche Institutionen haben sich beworben, und welche zieht die Bundesregierung für die Evaluation in Betracht?
Wenn nein, womit begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung?
Welche Qualitätskriterien zur Umsetzung von „weltwärts“ fordert die Bundesregierung von den ausführenden Trägerinstitutionen?
Wie hat die Bundesregierung bisher die Einhaltung der von ihr gesetzten Qualitätskriterien für die Umsetzung von „weltwärts“ gewährleistet?
Inwiefern überprüft die Bundesregierung die Einhaltung dieser Qualitätskriterien bei den Trägern und den Einsatzstellen?
Was geschieht bei Nichteinhaltung?
Nach welchen Kriterien erfolgt die Anerkennung der Träger des Programms „weltwärts“ genau?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass bisher jede Entsendeorganisation (bis auf die Organisation „Humana“), die sich um die Trägeranerkennung im Rahmen von „weltwärts“ bemüht hat, auch anerkannt wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 16/11537)?
Wie viele Träger, Einsatzstellen und Einsatzplätze sind zum Zeitpunkt der Beantwortung der vorliegenden Anfrage anerkannt?
Gibt es Fälle, in denen einem Träger die Trägerschaft aberkannt wurde?
Wenn ja, auf der Grundlage welcher Kriterien wurde dies entschieden?
Wenn nein, in welchen Gründen hält die Bundesregierung eine Aberkennung oder Nichtanerkennung der Trägerschaft für angemessen?
In welcher Höhe wurden Mittel aus den im Bundeshaushalt vorgesehenen Mitteln für „weltwärts“ im Jahr 2008 abgerufen?
Mit welchem Mittelabruf rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2009 und 2010 pro Jahr?
Welche Programme oder Projekte und welche Institutionen fördert die Bundesregierung in welcher Höhe mit den im Rahmen von „weltwärts“ zu beantragenden „Begleitmaßnahmen“ (bitte aufschlüsseln)?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit diesen zusätzlichen „Begleitmaßnahmen“?
Inwiefern fördert und unterstützt die Bundesregierung die im Rahmen von „weltwärts“ gegründeten Verbünde und/oder andere Institutionen oder Zusammenschlüsse, die sich mit dem Programm „weltwärts“ beschäftigen, aber nicht direkt als Träger anerkannt sind?
Hält die Bundesregierung weiterhin an dem Ziel fest, 10 000 Freiwillige im Jahr mit dem Programm „weltwärts“ zu entsenden?
Wenn ja, wann soll dieses Ziel erreicht werden, und welche inhaltlichen und qualitativen Ziele verbindet die Bundesregierung mit dieser Zahl?
Sieht die Bundesregierung eine Gefahr der Überforderung der „Partnerländer“ bei der Erreichung der Zielzahl von 10 000 Freiwilligen?
Ab welcher Zahl sieht die Bundesregierung die Grenzen der Aufnahmekapazitäten in den jeweiligen Partnerländern erreicht, und welche Annahmen liegen dieser Einschätzung zugrunde?
Inwiefern hat die Bundesregierung für „weltwärts“-Freiwillige Vereinbarungen mit den Partnerländern getroffen, die
a) das Aufenthaltsrecht und Visumsfragen betreffen?
b) die Qualifikation der Freiwilligen betreffen?
c) eine Obergrenze der Anzahl der entsendeten Freiwilligen betreffen?
Welche Länder haben es bisher abgelehnt, Vereinbarungen zur Aufnahme von „weltwärts“-Freiwilligen zu treffen, und mit welcher Begründung?
Inwiefern sieht die Bundesregierung durch das Programm „weltwärts“ das Ziel erreicht, vermehrt junge Menschen mit Real- und Hauptschulabschluss als Zielgruppe für einen Freiwilligendienst zu interessieren?
Belegen die Teilnehmer- und Bewerberquoten die Erreichung oder Nichterreichung dieses Ziels (bitte aufschlüsseln)?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Frage, dass aus den Projektländern die Anforderung gestellt wird, in dieses Programm auch Teilnehmende aus den Partnerländern zu integrieren („Reverse Programm“)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, Teilnehmern des Programms „weltwärts“ den Bezug von Waisenrente nach § 48 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) oder nach § 45 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) zu ermöglichen?
Gibt es Freiwillige, die ihren Freiwilligendienst vorzeitig beendet haben oder beenden mussten?
Wenn ja, wie viele Freiwillige sind bisher davon betroffen, und aus welchen Gründen ist eine vorzeitige Beendigung geschehen?
Wie sind vorzeitige Beendigungen im Rahmen von „weltwärts“ geregelt?
Welche Konsequenzen ergeben sich im Einzelnen aus etwaigen Regelungen für die Freiwilligen, die Einsatzstellen und die Träger im Falle einer vorzeitigen Beendigung?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen betroffene Freiwillige Kosten zurückzahlen mussten?
Welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung bei möglichen Konflikten zwischen Freiwilligen und Trägerorganisationen?
Gibt es hierzu eine neutrale Stelle, an die sich die Betroffenen zur Beratung wenden können?
Sind der Bundesregierung solche Konfliktfälle bekannt?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung zurückgekehrte Freiwillige (regulär und vorzeitig) bei der Reintegration?
Unterstützt die Bundesregierung zurückgekehrte Freiwillige bei der Verwirklichung eigener Projektideen und weiterführendem Engagement, welches aus dem Freiwilligendienst resultiert?
Inwiefern gibt es Vereinbarungen zwischen den zuständigen Ministerien für „weltwärts“ und „kulturweit“ über qualitative und quantitative Ziele der Freiwilligendienste?
Welche Möglichkeiten zur Zusammenarbeit und Koordination sieht die Bundesregierung hier?