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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Probleme ausländischer Arbeitsemigranten und ihrer Kinder, die nach dem Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt sind (G-SIG: 10004069)

Gründe für den Wunsch nach Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland, Erteilung einer neuen Aufenthaltserlaubnis in Ausnahmefällen bzw. Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Wiederkehroption, Möglichkeiten der Problemlösung dieses Personenkreises in ihren Heimatländern

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

05.05.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/529308.04.86

Probleme ausländischer Arbeitsemigranten und ihrer Kinder, die nach dem Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt sind

der Abgeordneten Fischer (Bad Hersfeld), Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern vom 28. November 1983 (Rückkehrförderungsgesetz) verfolgte die Bundesregierung das Ziel, Familien vollständig und endgültig zur Rückkehr in ihr Herkunftsland zu bewegen. Tatsächlich gestaltete sich die berufliche und vor allem die soziale Wiedereingliederung für die Betroffenen in vielen Fällen erheblich schwieriger als erwartet.

Aus zugänglichen Informationen, z. B. aus der Türkei, ist zu entnehmen, daß insbesondere die zweite Generation in ein ihr häufig fremdes Land zurückgekehrt ist, in dem sich viele wiederum als „Ausländer" fühlen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

a) Wie viele Ausländer, die Rückkehrhilfe nach dem Rückkehrförderungsgesetz beantragt haben, sind nicht ausgereist und haben sich die von ihnen eingezahlten Rentenversicherungsbeträge nicht auszahlen lassen?

2

b) Wie viele der nach dem Rückkehrförderungsgesetz ins Herkunftsland zurückgekehrte Personen haben Anträge auf Wiedereinreise aa) zu Besuchszwecken und bb) zum Daueraufenthalt bei den deutschen Auslandsvertretungen gestellt?

3

c) Welche Gründe wurden von dem unter b) bb) aufgeführten Personenkreis für den Wunsch nach Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland genannt?

4

a) Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Tatsache, daß insbesondere die sprachliche, schulische und soziale „Re"-Integration der Kinder und Jugendlichen im Herkunftsland ihrer Eltern häufig auf größte Schwierigkeiten stößt und deshalb diese Personengruppe von den Folgen der Entscheidung ihrer Eltern, das Rückkehrförderungsgesetz in Anspruch genommen zu haben, am härtesten betroffen ist, ohne selbst auf diese Entscheidung Einfluß genommen haben zu können?

5

b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß deshalb die Bundesrepublik Deutschland gegenüber denjenigen Kindern und Jugendlichen, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren sind oder den größten Teil ihrer Sozialisation hier erfahren haben und heute wieder in den Herkunftsländern ihrer Eltern leben müssen, eine moralische Verantwortung trägt?

6

c) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher eingeleitet oder gedenkt sie in naher Zukunft einzuleiten, um die Situation dieser Kinder und Jugendlichen — nach erfolgter Rückkehr mit den Eltern — zu erleichtern?

7

Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß in folgenden Ausnahmefällen die Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung nach dem Ausländergesetz für eine noch zu bestimmende Übergangsfrist nicht erlöschen sollte bzw. eine neue Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Wiedereinreise erteilt werden sollte, obwohl die Ausreise zunächst mit der Absicht der dauernden Rückkehr erfolgte,

a) wenn Eltern nach erfolgter Rückkehr zu der Überzeugung gelangt sind, daß die Entscheidung, mit ihren noch minderjährigen Kindern zurückzukehren, sich erheblich nachteilig auf die weitere Entwicklung ihrer Kinder auswirkt, und sie bereit sind, die ausgezahlten Rentenanteile und Prämien zurückzuzahlen;

b) wenn ausländische, überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland aufgewachsene Kinder und Jugendliche vor der Vollendung ihres 18. Lebensjahres, die aufgrund der Entscheidung ihrer Eltern, das Rückkehrförderungsgesetz in Anspruch zu nehmen, gezwungen waren, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen und nach Erreichung der Volljährigkeit in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren wollen?

8

a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die gesetzliche Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Wiederkehroption die Zahl der freiwilligen Rückkehrer — auch langfristig — erhöhen würde?

9

b) Falls ja, welche entsprechenden Änderungen der Gesetze und Verwaltungsvorschriften plant die Bundesregierung, um dem Kreis der Kinder und Jugendlichen zurückgekehrter Eltern und unter Umständen auch deren wiederkehrwilligen Eltern die Wiederkehr in die Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen?

10

c) Wenn nein, vermag die Bundesregierung darzulegen, welche Gründe zu ihrer gegenteiligen Ansicht in dieser Frage führen?

11

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den offensichtlichen Problemen dieses Personenkreises in ihren Heimatländern gerecht zu werden?

Bonn, den 8. April 1986

Fischer (Bad Hersfeld) Ströbele Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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