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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Hopfenanbau und Reinheit des Bieres (G-SIG: 10004127)

Ausnahmeregelungen für Hopfen in der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung, Auswirkungen auf das Reinheitsgebot für Bier, Verwendung von Dithiocarbamat, Krebshäufigkeit in Hopfenanbaugebieten, Sicherheitsvorkehrungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Kontamination der Böden durch häufige Kupferspritzungen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

14.05.1986

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 10/539024.04.86

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Hopfenanbau und Reinheit des Bieres

der Abgeordneten Frau Hönes und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Hopfenanbau zeichnet sich — wie auch andere Spezialkulturen — durch hohen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus.

In erster Linie werden Spritzungen gegen Blattläuse mit Carbamaten und 10 bis 14tägige Spritzungen gegen Pilzbefall mit Dithiocarbamaten, Phtalsäurederivaten und kupferhaltigen Präparaten vorgenommen. Insgesamt werden ca. 20 Spritzungen pro Jahr durchgeführt.

Der Hopfen genießt dabei eine einzigartige Sonderstellung. Nach § 3 der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung ist der Hopfen bei der überwiegenden Mehrzahl der Pestizide als einziges Lebensmittel von einer Höchstmengenverordnung ausdrücklich ausgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie verträgt sich die o. g. Sonderstellung des Hopfens mit dem Reinheitsgebot des deutschen Bieres?

2

a) Worauf gründet sich die Annahme, der Einsatz von Dithiocarbamaten und anderen Pflanzenschutzmitteln sowie auftretende Rückstände derselben im Hopfen seien unbedenklich?

b) Warum gibt es keine gesetzlichen Kontrollen auf Dithiocarbamat-Rückstände im Hopfen?

3

50 bis 60 % der Dithiocarbamat-Rückstände im Hopfen werden im Verlauf der Bierherstellung — beim Würzekochen — in andere Chemikalien, darunter Äthylenthiohamstoff (ETU), umgewandelt.

ETU steht im Verdacht, erbgutverändernd, fruchtschädigend und krebserzeugend zu sein.

a) Liegen der Bundesregierung Untersuchungsergebnisse über diese Problematik vor?

b) Seit wann ist der Bundesregierung dieser Sachverhalt bekannt?

c) In welchen Konzentrationen wurde ETU im Bier gefunden?

d) Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine gesundheitliche Gefährdung weiter Bevölkerungskreise auszuschließen?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Erkenntnisse und Vorkommnisse die Bayerische Landesanstalt für Bodenkultur zu ihrem Entschluß bewogen haben, ab 1986 den Einsatz von Dithiocarbamaten im Hopfenanbau nicht mehr ausdrücklich zu empfehlen?

Wurde geprüft, ob aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse nicht ein Vertriebs- und Anwendungsverbot für Dithiocarbamate zu erlassen ist?

Warum wurde auf ein Vertriebs- und Anwendungsverbot verzichtet?

5

Welche gesundheitlichen Risiken bestehen für die Anwender von Dithiocarbamaten?

Sind der Bundesregierung Hinweise bekannt, daß die Häufigkeit von Magen-, Dann- und Lungentumoren in typischen Hopfenanbaugebieten, wie z. B. d er Hallertau, erhöht ist?

6

Warum gibt es keine verpflichtende technische Kontrolle von Geräten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, sondern nur freiwillige Überprüfungen?

Ist bekannt, wie groß der Anteil der Anwender ist, der diese freiwillige Kontrolle in Anspruch nimmt?

7

Hält die Bundesregierung die für die Anwendung vieler Pflanzenschutzmittel notwendige Schutzkleidung und -ausrüstung noch für zumutbar hinsichtlich des Wohlbefindens und der Arbeitsfähigkeit des Anwenders?

Sollten Pflanzenschutzmittel nicht vielmehr so beschaffen sein, daß auf Atemschutz und „Mondanzug" verzichtet werden kann?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Böden in Hopfenkulturen durch die wöchentlichen Kupferspritzungen so stark kontaminiert sind, daß dort über Jahre hinaus keine anderen Pflanzen wachsen?

Wie sind Kupfergehalte bis zu 500 ppm in Einklang zu bringen mit der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung, die als Grenzwert 100 ppm angibt?

Wie wird eine Kontamination des Grundwassers mit Kupfer ausgeschlossen?

Was geschieht mit aufgelassenen Hopfengärten?

Bonn, den 24. April 1986

Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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