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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Ausbau der A 7 zwischen AS Hamburg-Stellingen und AS Hamburg-Schnelsen-Nord (G-SIG: 10004161)

Ausweisung der vom Ausbau betroffenen Flächen als Landschaftsschutzgebiet, Größe der Fläche für den Ausbau auf sechs Spuren, Lärmschutzeinrichtungen, Verlegung von ca. 20000 Kfz/Tag auf die A 7/A 23

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

15.05.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/541929.04.86

Ausbau der A 7 zwischen AS Hamburg-Stellingen und AS Hamburg-Schneisen-Nord

des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die vom Ausbau der A 7 betroffenen Flächen (Eidelstedter Feldmark und Wiesengelände; s. Anlage 3 der Bewertungsunterlagen) nach dem Hamburger Naturschutzgesetz als „Landschaftsschutzgebiet" ausgewiesene Flächen sind? Welche Konsequenzen hat diese Tatsache für die Planung?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Landschaftsschutzgebiet an der Ausfahrt Schnelsen-Nord vom Hamburger Senat betriebene Ansiedlung eines großflächigen SB-Handelsbetriebes mit ca. 24 000 m2 Verkaufsfläche und einem Einzugsgebiet von Dänemark bis Nordniedersachsen so geplant ist, daß kaum Fläche für eine Erweiterung der A 7 auf sechs Spuren und für den Bau von Lärmschutzeinrichtungen vorhanden ist?

3

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung diesen Senatsplänen gegenüber, und wie wird sie darauf reagieren?

4

Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß eine schwedische Möbelfirma einen Werbeturm errichten will (auch aufgrund von Zusagen von seiten der Freien und Hansestadt Hamburg), der von der A 7 aus zu sehen sein soll und somit den Bau von Lärmschutzeinrichtungen in diesem Bereich ausschließt?

5

Trifft es zu, daß Anlieger der A 7 im Bereich Schneisen aufgrund gemessener Lärmpegel bereits jetzt Anspruch auf Lärmschutz hätten? Welche Lärmbelastung wurde gemessen?

6

Befürchtet die Bundesregierung keinen Rückstau auf die A 7, wenn nicht nur die sich überschneidenden Verkehrsströme zu der Niederlassung einer schwedischen Möbelfirma (verkaufsoffener Samstag ca. 9 000 Pkw und 200 Lkw) und zum Flughafen, sondern auch der Ring 3 (Oldesloer Str.) mit ca. 20 000 Kfz/Tag auf die A 7/A 23 verlegt werden sollen? Welchen Stellenwert und welche Auswirkungen hat diese Hamburger Planung auf die Planung des Bundes?

Bonn, den 29. April 1986

Schulte (Menden) Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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