Ausbau der A 7 zwischen AS Hamburg-Stellingen und AS Hamburg-Schneisen-Nord
des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die vom Ausbau der A 7 betroffenen Flächen (Eidelstedter Feldmark und Wiesengelände; s. Anlage 3 der Bewertungsunterlagen) nach dem Hamburger Naturschutzgesetz als „Landschaftsschutzgebiet" ausgewiesene Flächen sind? Welche Konsequenzen hat diese Tatsache für die Planung?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Landschaftsschutzgebiet an der Ausfahrt Schnelsen-Nord vom Hamburger Senat betriebene Ansiedlung eines großflächigen SB-Handelsbetriebes mit ca. 24 000 m2 Verkaufsfläche und einem Einzugsgebiet von Dänemark bis Nordniedersachsen so geplant ist, daß kaum Fläche für eine Erweiterung der A 7 auf sechs Spuren und für den Bau von Lärmschutzeinrichtungen vorhanden ist?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung diesen Senatsplänen gegenüber, und wie wird sie darauf reagieren?
Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß eine schwedische Möbelfirma einen Werbeturm errichten will (auch aufgrund von Zusagen von seiten der Freien und Hansestadt Hamburg), der von der A 7 aus zu sehen sein soll und somit den Bau von Lärmschutzeinrichtungen in diesem Bereich ausschließt?
Trifft es zu, daß Anlieger der A 7 im Bereich Schneisen aufgrund gemessener Lärmpegel bereits jetzt Anspruch auf Lärmschutz hätten? Welche Lärmbelastung wurde gemessen?
Befürchtet die Bundesregierung keinen Rückstau auf die A 7, wenn nicht nur die sich überschneidenden Verkehrsströme zu der Niederlassung einer schwedischen Möbelfirma (verkaufsoffener Samstag ca. 9 000 Pkw und 200 Lkw) und zum Flughafen, sondern auch der Ring 3 (Oldesloer Str.) mit ca. 20 000 Kfz/Tag auf die A 7/A 23 verlegt werden sollen? Welchen Stellenwert und welche Auswirkungen hat diese Hamburger Planung auf die Planung des Bundes?