Alt und behindert – Auswirkungen des demografischen Wandels auf das Leben von Menschen mit Behinderungen
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Monika Knoche und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung veröffentlichte kürzlich die Untersuchung „Alt und behindert – Wie sich der demografische Wandel auf das Leben von Menschen mit Behinderung auswirkt“. Darin wird festgestellt, dass die Lebenserwartung der Menschen mit Behinderung auch künftig deutlich ansteigen und sich weiter der allgemeinen Lebenserwartung annähern wird. Zusätzlich wächst durch die demografische Entwicklung die Gruppe alter Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie die Gruppe chronisch und psychisch kranker Menschen mit angemeldetem Hilfebedarfe stark.
Gesellschaft wie Behörden und Dienstleistungsanbieter sind – so die Studie – auf die künftige Situation nicht vorbereitet.
Aufgrund der sich zum Teil ähnelnden Bedarfslagen sogenannter geistig behinderter und demenzkranker Menschen im Alter wird es für Behörden zunehmend schwierig zu entscheiden, ob Betreuungsleistungen über die Eingliederungshilfe oder die Pflegeversicherung zu finanzieren sind. Weiterhin ist ungelöst, wie und wo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Werkstätten für behinderte Menschen unterstützt werden, wenn sie in das Renteneintrittsalter kommen und durch das Ausscheiden aus der Werkstatt ihren Lebensmittelpunkt sowie die Unterstützung ihrer betagten Eltern verlieren. Angemahnt werden außerdem bessere Betreuung für Familien mit behinderten Kindern und gemeinsame schulische Ausbildung mit nicht behinderten Kindern, da Abgängerinnen und Abgänger von Sonderschulen später meistens in Behindertenwerkstätten arbeiten, die von der ohnehin schon sehr belasteten Eingliederungshilfe finanziert werden. Der steigende Zulauf psychisch kranker Menschen und teils auch Langzeitarbeitsloser in Behindertenwerkstätten wird die Ausgaben weiter in die Höhe treiben, wenn keine Alternativen bereitgestellt werden.
Die künftige Entwicklung ist schwer abschätzbar, da der Unterstützungsbedarf in der Bevölkerung uneinheitlich und unvollständig erfasst wird. Bewältigen lassen wird sich die Lage nicht nur mit Geld. Zusätzlich sind zur Milderung des Anstiegs von Behinderungen Prävention sowie gemeindenahe Modelle zum Umgang mit Behinderung erforderlich, die Inklusion ermöglichen und langfristig Kosten sparen. Umfassende Inklusion fordert auch die UN-Behindertenrechtskonvention. Fazit der Studie: Die Situation zwingt dazu, zwei vordringliche Ziele der Sozialpolitik zu vereinen: Kosten zu begrenzen und gleichzeitig mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
Drucksache 16/12612 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Menschen mit Behinderungen sowie deren Lebenserwartung vom Jahr 1990 an entwickelt – sowohl zusammengefasst als auch getrennt nach den verschiedenen Behinderungsarten (geistige Behinderung/Körperbehinderung/ Gehörlosigkeit/Blindheit/psychische Behinderung/Mehrfachbehinderung)?
Wann und wie wird die Bundesregierung für ein bundesweit einheitliches Bedarfsfeststellungsverfahren sorgen, damit auch der Unterstützungsbedarf in der Bevölkerung einheitlich erfasst und dadurch die künftige Entwicklung besser abgeschätzt werden kann?
Was wird die Bundesregierung tun, um die amtliche Schwerbehindertenstatistik so zu differenzieren, dass sie detaillierte Aussagekraft über den Hilfebedarf für die sehr unterschiedlichen Behindertengruppen hat und damit zur Planungsgrundlage werden kann?
Wie wird die Bundesregierung Länder und Kommunen in Bezug auf die örtlichen Präventionsangebote – zum Beispiel bei der Suchtprävention und -behandlung – unterstützen, um den Anstieg von kostenintensiven Folgekrankheiten und -behinderungen zu mildern?
Wann und wie wird die Bundesregierung die „Nordstedter Erklärung“ des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte (www.bvkm.de) umsetzen, die unter anderem Bürokratieabbau für Eltern behinderter Kinder fordert, wenn diese Frühförderung oder andere Unterstützung beantragen?
In welchen Fällen sieht die Bundesregierung eine Entscheidungsproblematik für Behörden, ob eine Betreuungsleistung über die Eingliederungshilfe (SGB XII) oder die Pflegeversicherung (SGB XI) zu finanzieren ist? Wie soll mit diesen Schnittstellen umgegangen werden?
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung, dass die Pflegeversicherung auch stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe als „Häuslichkeit“ anerkennen sollte, damit die dort pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner den vollen Satz und nicht nur eine Pauschale von der Pflegeversicherung bekommen?
Hält es die Bundesregierung – auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention – für notwendig, einen für alle Sozialgesetzbücher geltenden einheitlichen Behinderungsbegriff zu entwickeln, auf den sich dann auch die Feststellung einer Behinderung und die Bedarfsfeststellung stützen? Falls ja, wird dieser Behinderungsbegriff analog dem Pflegebedürftigkeitsbegriff unter Einbindung eines wissenschaftlichen Instituts und der Behindertenbewegung entwickelt? Falls nein, wie wird die Bundesregierung sonst den Artikeln 2 und 4 der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden?
Wie trägt die Bundesregierung zur Klärung der Wohn- und Betreuungssituation künftiger Abgängerinnen und Abgänger von Behindertenwerkstätten bei, da es sich dabei um die erste zahlenmäßig große Generation geistig und mehrfach behinderter Menschen handelt, die in das Rentenalter kommt?
Wie wird generell die Wohn- und Betreuungssituation der Menschen mit Behinderungen sichergestellt, die sich bisher auf Unterstützung und Begleitung ihrer Eltern verlassen konnten bzw. können, wenn ihre Lebenserwartung deutlich steigt und sie ihre Eltern überleben bzw. die Eltern alters- und gesundheitsbedingt bisher geleistete Betreuung, Assistenz und Pflege nicht mehr erbringen können?
Wie wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass sich Sozialhilfeträger und Pflegekassen über die Finanzierung der Behindertenhilfe und der Altenhilfe einigen und diese beiden Bereiche als gemeinsame Aufgabe begreifen?
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung, dass Kostenträger in Bezug auf das persönliche Budget sowohl wohnortnahe Beratungsleistungen als auch Budgetassistenz mitfinanzieren sollten?
Wo sieht die Bundesregierung die Ursachen für die stark steigende Inanspruchnahme von Leistungen aus der Eingliederungshilfe psychisch kranker Menschen und deren Zustrom in die Behindertenwerkstätten? Wo sind die Alternativen?
Welche Veränderungen in der Gesellschaft sind nötig und möglich, um psychischen Krankheiten vorzubeugen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die inklusive Bildung behinderter Kinder in Regelschulen angesichts des Untersuchungsergebnisses, dass „[d]ie empirischen Daten aus den drei Untersuchungsregionen bestätigen, dass der Gemeinsame Unterricht insgesamt – bei Einbeziehung aller Kosten – nicht mehr öffentliche Gelder verbraucht als der Unterricht in Sonderschulen, sondern eher weniger.“ (siehe „Von der Integration zur Inklusion“, Hrsg. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin, 2005, S. 31)?
Wie unterstützt bzw. fördert die Bundesregierung die Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne des „Design für Alle“ in den Ländern und Kommunen, im Personennah- und Fernverkehr und allen anderen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur?