BAB-Anschlußstelle bel Herbolzheim
des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
BAB-Anschlußstelle bel Herbolzheim
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie beurteilt die Bundesregierung nach Kenntnis der Daten der Verkehrsuntersuchung des Gutachterbüros Schaechterle vom 15. November 1984 die Wirkung einer neuen BAB-Anschlußstelle bei Herbolzheim .
a) auf die „unzureichenden Verkehrsverhältnisse im Zuge der A 5 Karlsruhe—Basel im Bereich der Anschlußstelle Ettenheim" (vgl. Antwort der Bundesregierung — Drucksache 10/2714 — auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Reetz und der Fraktion DIE GRUNEN — Drucksache 10/2499),
b) auf die Verkehrsverhältnisse im nachgeordneten Straßennetz und auf die Ortsdurchfahrten im Einzugsbereich?
Wie bewertet die Bundesregierung den laut o. g. Gutachten geringen Anteil des Durchgangsverkehrs in den Ortsdurchfahrten von Herbolzheim und Kenzingen von ca. 30 % und den geringen Anteil des Schwerverkehrs von 7 43/%?
Wie bewertet die Bundesregierung die vom Gutachterbüro Schaechterle prognostizierte Entlastungswirkung auf die Ortsdurchfahrten von Herbolzheim und Kenzingen von weniger als 28 %, die laut Gutachten in 10 bis 15 Jahren infolge der erwarteten Verkehrsentwicklung wieder auf Null schrumpfen würde?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die Ortsdurchfahrten Rheinhausen (Niederhausen), Kappel—Grafenhausen und Ringsheim nur durch eine Anschlußstelle bei Ringsheim (im Zuge der K 5349) in erheblichem Umfang von dem hauptsächlich durch den Europapark Rust verursachten Verkehrsaufkommen entlastet werden könnte?
Wurde die Lösung, eine Anschlußstelle bei Ringsheim statt bei Herbolzheim zu bauen, bis jetzt geprüft, wenn nein, welche Gründe waren dafür maßgebend?
Wurde die Lösung, eine Verbindung zwischen der Anschlußstelle Ettenheim und der K 5349 zu schaffen, bis jetzt geprüft, wenn nein, welche Gründe waren dafür maßgebend?
Ab welchem zu erwartenden Verkehrsaufkommen ist eine neue BAB-Anschlußstelle aus der Sicht der Bundesregierung zu rechtfertigen?
Stimmt die Bundesregierung der Überlegung zu, daß, falls eine neue Anschlußstelle nur bei mehr als 3 000 Kfz/24 h zu rechtfertigen ist, eine Anschlußstelle bei Herbolzheim nicht auf den prognostizierten normalen werktäglichen Wirtschafts- und Berufsverkehr (2 600 bis 2 700 Kfz/24 h), sondern höchstens auf das Verkehrsaufkommen des Europarks Rust zurückzuführen ist?
Inwieweit wird die sogenannte Heuwegtrasse als Variante zur Anbindung des Europarks Rust an eine Anschlußstelle bei Herbolzheim diskutiert?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Trasse durch ein Elzwiesenwässerungsgebiet, ein wertvolles Biotop führt, für das inzwischen EG-Mittel bereitgestellt worden sind, und wie bewertet sie diesen Trassenverlauf?