Wirksamkeit der Abwrackprämie
der Abgeordneten Lutz Heilmann, Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Herbert Schui, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Umweltprämie, meist als Abwrackprämie bezeichnet, wurde als Teil des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland als „Beitrag zur Stärkung der Pkw-Nachfrage“ eingeführt – so die Erläuterung des Wirtschaftsplanes. Bedingung ist, dass „ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug […] verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neuoder Jahreswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen wird“.
Ob die Umwelt- oder Abwrackprämie tatsächlich positive umweltpolitische Effekte hat, ist umstritten. Dies hängt insbesondere davon ab, ob Autos mit hohem Spritverbrauch durch sparsame Autos ersetzt wurden bzw. werden, und welche Abgasnorm die neu angeschafften Fahrzeuge einhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Für den Kauf welcher Fahrzeuge wurden bislang Anträge für eine Umweltprämie beantragt (unter Angabe der folgenden Merkmale und der Zahl der jeweils neu angeschafften Fahrzeuge):
a) Marke,
b) Fahrzeugtyp (nicht nur Modelle angeben),
c) Normverbrauch und
d) welche Abgasnorm wird eingehalten?
Für welche Altfahrzeuge liegen Verwertungsnachweise im Zuge von Anträgen zur Umweltprämie vor (unter Angabe der folgenden Merkmale und der Zahl der betreffenden Fahrzeuge):
a) Marke,
b) Fahrzeugtyp (nicht nur Modelle angeben),
c) Normverbrauch (so weit dafür Angaben vorliegen) und
d) welche Abgasnorm wird eingehalten?
In welchem Jahr wurden die Altfahrzeuge, für die im Zuge von Anträgen zur Umweltprämie Verwertungsnachweise eingereicht wurden, erstmals zugelassen (bitte Zahl der jeweils betroffenen Fahrzeuge pro Zulassungsjahr angeben)?