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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Bedeutung nuklearer Testexplosionen zur Materialerhaltung von Atomwaffen (G-SIG: 10004193)

Notwendigkeit wiederholter Testexplosionen zur Materialerhaltung und Funktionssicherung vorhandener Atomwaffen, Neuentwicklung von Atomwaffen nach dem Stand der Technik ohne nukleare Testexplosionen, Fähigkeit der Bundesrepublik Deutschland, Atomwaffen mit ausreichender Zuverlässigkeit ohne Testexplosionen zu entwickeln

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

11.06.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/544406.05.86

Bedeutung nuklearer Testexplosionen zur Materialerhaltung von Atomwaffen

der Abgeordneten Frau Kelly und der Faktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß unter den Materialien und Komponenten, die in Atomsprengköpfen vorhanden sind, nicht alterungsunterworfene Materialien (u. a. Plutonium-239, Uran-235, nichtradioaktive Metallkomponenten, Elektronikkomponenten) sowie alterungsunterworfene Materialien (u. a. chemische Sprengstoffe, radioaktive Materialien kurzer Halbwertzeit, chemische Batteriekomponenten) enthalten sind?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß zur Materialerhaltung bzw. Funktionssicherung vorhandener Atomwaffen wiederholte nukleare Explosionen fertig montierter Atomwaffen technisch nicht erforderlich sind, sondern daß vielmehr alle Komponenten im nichtnuklearen Test überprüft werden können?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die USA im Zeitraum von 1961 bis 1971 ihre Atomwaffen unter der technischen Spezifikation entwickelten und herstellten, daß nach Abschluß ihrer Entwicklung zu ihrer Herstellung, Materialerhaltung und Funktionssicherung keine nuklearen Tests erforderlich sind (Erklärung des ehemaligen Vorsitzenden der US-Atomenergiekommission, Glenn Seaborg, Bulletin of the Atomic Scientists, November 1985, S. 10)?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die Bereitschaft der Sowjetunion zu einem umfassenden Atomwaffenteststopp den Schluß erlaubt, daß die sowjetischen Atomwaffen zu ihrer Materialerhaltung und Funktionssicherung nach Abschluß der Entwicklung keine wiederholten nuklearen Tests erfordern?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß Atomsprengköpfe, die zur Materialerhaltung und Funktionssicherung dauernde wiederholte nukleare Tests benötigen, aus technischer Sicht als mangelhaft zu bezeichnen sind?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die Behauptung, zur Materialerhaltung und Funktionssicherung vorhandener Atomwaffen seien wiederholte nukleare Testexplosionen erforderlich, sachlich nicht haltbar ist?

7

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß neuentwickelte Sprengkopftypen (z. B. für die MX-Interkontinentalrakete) nur im komponentenweisen Test, nicht mehr im Gesamt-Funktionstest überprüft werden, sofern ihre Sprengkraft über den Grenzwert des Teilteststoppabkommens von 1975 hinausgeht (z. B. MX-Interkontinentalrakete 600 kton)?

8

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die Neuentwicklung von Atomwaffen nach dem Stand der Technik ohne nukleare Testexplosionen möglich ist?

9

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die Bundesrepublik Deutschland heute mit nationalen Mitteln (Atomkraftwerke, Hanauer Nuklearfirmen, Wiederaufbereitungsanlagen, Sprengstoff- und Elektronikindustrie) rein technisch in der Lage ist, Spaltungs-Atomwaffen nach dem „Kanonenprinzip" (Hiroshima-Bombe) und dem „Implosionsprinzip" (Nagasaki-Bombe) mit militärisch ausreichender Zuverlässigkeit und ausreichender Berechenbarkeit der Sprengkraft ohne nukleare Testexplosionen zu entwickeln, herzustellen und zu stationieren?

Bonn, den 6. Mai 1986

Kelly Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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