Militärische Nutzung der US-Army sowie industrielle Nutzung von Grundwasser im Widerspruch zur Trinkwassergewinnung im Raum Mannheim/Ludwigshafen
des Abgeordneten Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Durch die massive militärische wie industrielle Nutzung des Käfertaler Waldes (Mannheim) verschärft sich die Lage der Trinkwassergewinnung im Raum Mannheim/Ludwigshafen ständig.
"... die Stadt Mannheim bezieht in großem Umfang Trinkwasser aus dem Wasserwerk Käfertal. Bei den angespannten Grundwasserverhältnissen im Raum Mannheim kommt daher der Sicherung dieses Wasservorkommens entscheidende Bedeutung zu. Mit der Festsetzung eines Wasserschutzgebietes, das sich auf Gebiete in Hessen und Baden-Württemberg erstreckt, wurde diesem Gesichtspunkt Rechnung getragen. Das Errichten von militärischen Anlagen und Übungsplätzen ist nach den Schutzbestimmungen der Rechtsverordnungen in den Schutzzonen III A, II und I verboten. Fragen des Grundwasserschutzes in den derzeit von den Stationierungskräften in Anspruch genommenen Grundstükken wurden in den Rechtsverordnungen ausgenommen. Dies konnte deshalb verantwortet werden, weil diese Fragen in einer Vereinbarung zwischen dem Träger des Wasserwerkes und dem Bund geregelt werden sollten ...
Darüber hinaus ist bekanntgeworden, daß die US-Streitkräfte anstreben, den Übungsplatz Viernheim-Lampertheim intensiver zu nutzen. Auch wenn hiervon nicht direkt Gelände von Baden-Württemberg erfaßt ist, so darf ich doch darauf hinweisen, daß die in Hessen betroffenen Waldgebiete wichtige Erholungsstätten für die Mannheimer Bevölkerung darstellen. Außerdem haben Waldflächen einen wesentlich positiven Einfluß auf den mengen- und gütemäßigen Grundwasserhaushalt. Bei den bereits oben erwähnten angespannten Grundwasserverhältnissen muß daher bei allen weiteren Überlegungen hinsichtlich einer Intensivierung des Übungsplatzes berücksichtigt werden, daß der Sicherung der Trinkwasserversorgung entscheidende Bedeutung beigemessen werden muß.
Ich darf Sie daher bitten, in den weiteren Verhandlungen mit den amerikanischen Stationierungskräften darauf hinzuwirken, daß auf die geplante Intensivierung der Übungstätigkeit aus Gründen des Schutzes des Grundwassers verzichtet wird." (So der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Baden-Württemberg, Weiser, CDU, im Jahre 1979 an den Bundesminister der Finanzen, Matthöfer)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Prognose kann die Bundesregierung für die zukünftige Entwicklung der Trinkwassergewinnung im Bereich des Wasserwerkes Mannheim—Käfertal geben, und betrachtet es die Bundesregierung für praktisch machbar, daß — selbst bei einer möglichen Verstärkung der militärischen Nutzung — die Gefährdung des Grundwassers im Bereich des Käfertaler Wasserwerkes auf Null zu reduzieren ist?
Wie schätzt die Bundesregierung die Tatsache ein, daß die hohen industriellen Wasserentnahmen, z. B. durch die BASF AG oder die Firma PWA im Mannheimer/Ludwigshafener Raum, mit dem dadurch bedingten drastischen Druckhöhentrichter für den mittleren Grundwasserleiter die Schadstoffproblematik im Wasserwerk Käfertal noch verschärft?
Welche Angaben kann die Bundesregierung über den Inhalt der Stelungnahmen zur Gtundwassersituation von Institutionen bzw. Ämtern wie der Stadt Mannheim, der Wasserwerke Rhein-Neckar, dem Land Baden-Württemberg, dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main machen?
Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, welche Ämter bzw. Institutionen (s. Frage 3) für eine Festschreibung des Nebeneinanders von Wasserwerk und Militär plädieren bzw. welche Institutionen bzw. Ämter für eine Verlagerung der militärischen Nutzung plädiert haben?
Wie hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, daß den zuständigen Landes- und Kommunalbehörden bekanntgeworden ist, wann und durch welche Ereignisse eine Gefährdung der Trinkwassergewinnung im Wasserwerk Mannheim—Käfertal bestanden hat bzw. besteht, dies insbesondere in Anbetracht der unmittelbaren Nähe von mindestens vier Kasernenarealen, in denen die US-amerikanischen Streitkräfte seit 1945 Panzer, Fahrzeuge und Hubschrauber stationiert haben?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, die die Ergreifung konkreter Maßnahmen — technischer wie politischer Art — durch die kommunalen Landesbehörden wie auch die Wasserwerke Rhein-Neckar AG und das Wasserwerk Käfertal belegen, Grundwasserverschmutzungen aus US-amerikanischen Kasernenarealen zu unterbinden?
Ist der Bundesregierung bekannt bzw. hat die Bundesregierung selbst darauf eingewirkt, daß bei konkreten Maßnahmen berücksichtigt wurde, daß schon frühzeitig die hydraulischen Verbindungen zwischen dem oberen und mittleren Grundwasserleiter in diesem Gebiet bekannt waren?
Welche Angaben kann die Bundesregierung machen, ob im Rahmen dieser Maßnahmen von seiten der Bundesregierung bzw. der angesprochenen Ämter und Institutionen auch Überlegungen eingeflossen sind, die militärische Nutzung vollständig zu verlagern
Aus welchen Gründen wurde nach Meinung der Bundesregierung eine Auslagerung der militärischen Nutzung zur Sicherung der Trinkwasservorräte nicht erwogen bzw. nicht in die Tat umgesetzt,- obwohl jahrzehntelange schlechte Erfahrungen mit Boden- und Grundwasservertinreinigungen durch das US-amerikanische Militär gemacht wurden?
Welche Aktivitäten plant die Bundesregier ung, insbesondere, da der Bund als Eigentümer des Geländes vom Mannheimer Ordnungsamt angefragt wurde in bezug auf Sanierungsmaßnahmen auf dem Kasernengelände, z. B. Aktivkohlefilteranlagen, und wie stellt sich die Bundesregierung die Finanzierung dieser Sanierungsmaßnahmen vor?
Bis zu welcher Tiefe des Geländes bestehen nach Meinung der Bundesregierung die Eigentumsrechte des Bundes?
Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, inwieweit der Oberfinanzdirektion Frankfu rt am Main in den derzeit laufenden Vertragsverhandlungen insbesondere durch die Stadt Mannheim klargemacht wurde, welche Trinkwassersituation im Raum Mannheim/Ludwigshafen besteht?
Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über die Zuweisung nach § 11 Abs. 1 FAG an die Stadt Mannheim vor, und wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr und Beseitigung von Grundwasserschäden so hoch sind, daß die Stadt Mannheim als untere Wasserbehörde einen enormen Finanzbedarf hat?
Welche Gründe waren für die Bundesregierung ausschlaggebend, dem Wunsch der Stadt Mannheim nicht Rechnung zu tragen, eine Sonderregelung wegen der hohen Kosten mit der Stadt Mannheim zu vereinbaren?
Welche Finanzierungsmöglichkeiten durch die verschmutzende Industrie für Altlastensanierungen hält die Bundesregierung in bezug auf die Trinkwassernutzung und Grundwasserverschmutzung für möglich und sinnvoll?