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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Einkommensunabhängige Leistungsform des Persönlichen Budgets (G-SIG: 16010773)

Leistungserbringung unabhängig von Einkommen oder Vermögen (lt. BT-Drs 16/1738): Neuantragstellung ohne Bedürftigkeitsprüfung, Rechtsanspruch ab 2008, entsprechende Information und Anweisung der Leistungs- und Verwaltungsträger, Reaktionen der Betroffenen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

11.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/194923. 06. 2006

Einkommensunabhängige Leistungsform des Persönlichen Budgets

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Inge Höger-Neuling, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Trägerübergreifendes Persönliches Budget in der Praxis“ (Bundestagsdrucksache 16/1738, Frage) macht die Bundesregierung deutlich, dass in der Leistungsform des Persönlichen Budgets sämtliche Leistungen zur Teilhabe aller Leistungsgruppen sowie die weiteren in § 17 Abs. 2 Satz 4 SGB IX genannten Leistungen unabhängig von Einkommen oder Vermögen erbracht werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Bedeutet die Antwort der Bundesregierung, dass ab sofort bei allen Neuantragstellungen auf ein Persönliches Budget keine Bedürftigkeitsprüfung stattfindet und ab 2008 ein Rechtsanspruch auf ein einkommensunabhängiges Budget besteht?

Falls nein, wie ist diese Antwort dann zu verstehen?

2

Wenn ja, wann und wie werden die Leistungs- und Verwaltungsträger von der Bundesregierung darüber informiert oder per Rechtsverordnung angewiesen, das Budget ohne Bedürftigkeitsprüfung zu vergeben?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Reaktionen der Betroffenen, wie sie zum Beispiel in zahlreichen Leserbriefen der „kobinet-nachrichten“ zum Ausdruck kommen?

Berlin, den 23. Juni 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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