Einkommensunabhängige Leistungsform des Persönlichen Budgets
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Inge Höger-Neuling, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Trägerübergreifendes Persönliches Budget in der Praxis“ (Bundestagsdrucksache 16/1738, Frage) macht die Bundesregierung deutlich, dass in der Leistungsform des Persönlichen Budgets sämtliche Leistungen zur Teilhabe aller Leistungsgruppen sowie die weiteren in § 17 Abs. 2 Satz 4 SGB IX genannten Leistungen unabhängig von Einkommen oder Vermögen erbracht werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Bedeutet die Antwort der Bundesregierung, dass ab sofort bei allen Neuantragstellungen auf ein Persönliches Budget keine Bedürftigkeitsprüfung stattfindet und ab 2008 ein Rechtsanspruch auf ein einkommensunabhängiges Budget besteht?
Falls nein, wie ist diese Antwort dann zu verstehen?
Wenn ja, wann und wie werden die Leistungs- und Verwaltungsträger von der Bundesregierung darüber informiert oder per Rechtsverordnung angewiesen, das Budget ohne Bedürftigkeitsprüfung zu vergeben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Reaktionen der Betroffenen, wie sie zum Beispiel in zahlreichen Leserbriefen der „kobinet-nachrichten“ zum Ausdruck kommen?