Das Gemeinsame Analyse- und Abwehrzentrum illegale Migration in Berlin-Treptow
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem am 17. Juli 2006 vorgestellten „Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration“ (GASiM) soll, so die Bundesregierung, ein „ganzheitlicher Bekämpfungsansatz“ der illegalen Migration ausgebaut werden. Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. August Hanning, bewertet den Kampf gegen die illegale Migration als die „gegenwärtig größte Herausforderung für unsere Gesellschaft“, da sie Auswirkungen auf die Kriminalitätslage, den Arbeitsmarkt und die Sozialsysteme in Deutschland habe (Presserklärung des Bundesministeriums des Innern vom 17. Juli 2006).
Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen haben allerdings wiederholt und nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die illegale Einreise und die Inanspruchnahme von Schleuserdiensten bzw. die starke Abhängigkeit von Schleusern mit dem Aufrüsten der Grenzen und der Verhinderung legaler Einwanderungsmöglichkeiten zunehme.
Das GASiM bietet, so das Bundesministerium des Innern, einen Rahmen, um die Erkenntnisse der beteiligten Behörden zur illegalen Migration (auch) mittels Visummissbrauchs besser zusammenzuführen und in geeigneter Weise den betroffenen Ressorts, Behörden und Stellen zur Verfügung zu stellen. Mit der Einrichtung des Zentrums ziehe die Bundesregierung eine Konsequenz aus den Erkenntnissen des Visa-Untersuchungsausschusses.
Nach Expertenmeinungen sind die von der Bundesregierung geäußerten Sorgen jedoch unbegründet. Studien und Expertisen z. B. des von der Bundesregierung eingesetzten „Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration“ zufolge handelt es sich bei Geschleusten vielfach nicht um „Elendsflüchtlinge“, sondern um junge, qualifizierte Männer der Mittelschicht (Forum für Migrationsstudien, Bamberg, 2005). Verbindungen zu Drogen- und Waffenhandel sollen dieser Expertise zufolge sehr selten sein, mafiaähnliche Strukturen fehlen. Daher sei die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Schleuser nicht gefährdet.
Ohnehin ist die Zahl der illegalen Einreisen seit Jahren rückläufig. Unmittelbar nach dem Zusammenbruch der RGW-Staaten und der Öffnung der Grenzen wurden vom Bundeskriminalamt (BKA) 50 000 illegale Einreisen (im Jahr 1993) registriert. Derzeit sollen es nach BKA-Schätzungen noch 20 000 im Jahr sein. Rückläufig sind auch die Zahlen der erfolgten Festnahmen: von 12 000 im Jahr 1998 auf 4 500 im vergangenen Jahr.
Der Visa-Untersuchungsausschuss hat in seinem Bewertungsteil seines Berichts (S. 285 f. auf Bundestagsdrucksache 15/5975) zur Visumproblematik unter anderem konstatiert, die historisch beispiellose Situation Anfang der 1990er Jahre habe die Visumsachbearbeitung vor einmalige Probleme gestellt. Es sei der Botschaft nicht gelungen, „(…) stets die erforderliche Prüfdichte bei der Erteilung von Visa aufrechtzuerhalten“ (S. 286). Diese historisch einmalige Situation ist aber mittlerweile vorüber, so dass nicht zu erkennen ist, inwiefern hieraus noch Konsequenzen abzuleiten wären.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde das GASiM gegründet?
Wie hoch ist der Etat für das GASiM für die Jahre 2006 und 2007 (bitte aufschlüsseln nach Personal-, Verwaltungs-, Infrastrukturaufwendungen und Kosten für operative Maßnahmen)?
Welche Bereiche der illegalen Einwanderung sollen in dem Zentrum analysiert werden?
Welche Aufgaben werden von welchen der vertretenen Institutionen federführend betreut?
Wie viele Menschen kommen nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit 2000 illegal nach Deutschland bzw. von welchen Schätzungen geht die Bundesregierung aus?
Wie viele davon gelangen mit Hilfe von gewerbsmäßig handelnden Schleusern nach Deutschland (bitte nach Jahren getrennt auflisten)?
Treffen nach Einschätzung der Bundesregierung die in der Vorbemerkung erwähnten Statistiken zur rückläufigen Entwicklung der illegalen Einreisen zu, und warum hält sie vor dem Hintergrund sinkender Fallzahlen die Einrichtung des GASiM für notwendig?
Auf welche konkreten Daten und Erkenntnisse stützt sie sich bei ihrer Ansicht?
Hält die Bundesregierung trotz der zeitgeschichtlich bedingten und ganz singulären Visumprobleme von Anfang der 1990er Jahre ihre Behauptung aufrecht, die Erkenntnisse des Visauntersuchungsausschusses seien ein Motiv zur Gründung des „Zentrums zur Bekämpfung der illegalen Migration“ (GASiM), und welche Konsequenzen und Erkenntnisse sind genau gemeint?
In wie vielen Fällen haben seit 2000 Ermittlungen gegen Schleuser auch zu Ermittlungen wegen anderer Straftaten geführt und in wie vielen Fällen führten Ermittlungen auch zu einer Verurteilung (bitte getrennt nach Jahr und Straftaten auflisten)?
Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung erwähnten Studien zur Struktur von „Geschleusten“ und der fehlenden Verbindungen zu Waffen- und Drogenhandel bekannt, und wenn ja, hält sie dennoch an ihrer Bedrohungsfiktion als Motiv zur Gründung des „Zentrums zur Bekämpfung der illegalen Migration“ (GASiM) fest, und auf welchen Daten und Erkenntnissen gründet sie ihre Auffassung (bitte detailliert darlegen)?
Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen zu der von ihr behaupteten Verbindung bzw. Identität zwischen/von Schleusern und dem organisierten Verbrechen vor, und wenn ja, welche?
Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung entsprechende Untersuchungen in Auftrag zu geben, und wenn ja, bei wem?
Welche operativen Maßnahmen werden
a) vom GASiM ausgehen,
b) vom GASiM koordiniert?
Welche Informationen müssen für die Auslösung operativer Maßnahmen vorliegen, und wie erfolgt die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen?