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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrags für Fernstraßenprojekte des Bundes (G-SIG: 16010624)

Umsetzung des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrags bei Projekten in ökologisch besonders wertvollen und sensiblen Bereichen laut Bundesverkehrswegeplan und 5. Fernstraßenbauänderungsgesetz, Ergebnisse, Transparenz und Folgen der Prüfverfahren <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

02.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/157419. 05. 2006

Umsetzung des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrags für Fernstraßenprojekte des Bundes

der Abgeordneten Peter Hettlich, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vorbemerkung

Eine wesentliche Neuerung des Bundesverkehrswegeplans 2003 sowie des 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetzes ist die Festlegung eines besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrags für Projekte in ökologisch besonders wertvollen und sensiblen Bereichen. Dafür hat sich die Bezeichnung „Ökosternchen“ durchgesetzt. Der Ablauf der Umsetzung dieses Planungsauftrags sowie die Zuständigkeiten sind für die Öffentlichkeit bislang nicht nachvollziehbar.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen9

1

Für welche Verkehrsprojekte wird derzeit der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag abgearbeitet?

2

Welche Ergebnisse hatten die bisherigen Untersuchungen im Rahmen des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrags, aufgeschlüsselt nach den untersuchten Projekten?

3

In welchen Fällen wurden welche verkehrskonzeptionellen Alternativen mit welcher eingriffsvermeidenden bzw. -minimierenden Wirkung geprüft?

4

In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Abarbeitung des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrags zu informieren?

Inwieweit werden dabei die fachliche Gründe für die Aufhebung des Ökosternchens dargestellt?

5

Welche Verfahrensschritte sind in welcher Reihenfolge, mit welchen Zuständigkeiten und welchen Zustimmungspflichten für die Abarbeitung des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrags zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bzw. Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vereinbart worden?

In welcher Form erfolgt die Überprüfung von Alternativen?

6

In welcher Weise ist die Transparenz der Verfahren und der Ergebnisse für die Öffentlichkeit, insbesondere für Betroffene, sichergestellt?

Ist eine Veröffentlichung der (Zwischen-)Ergebnisse der Abarbeitung des naturschutzfachlichen Planungsauftrags im Internet geplant?

7

Inwiefern ist eine zeitlich gestaffelte Abarbeitung der Ökosternchen bei Projekten mit mehreren Planungsabschnitten (z. B. BAB 14) vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag für das gesamte Projekt gilt?

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass Planungsabschnitte ohne planungsrechtliche Sicherheit des gesamten Verkehrsprojekts umgesetzt werden?

8

Bleiben Projekte, für die keine positive Abarbeitung des naturschutzfachlichen Planungsauftrags erreicht werden kann, Teil des Bundesverkehrswegeplans und Fernstraßenausbaugesetzes oder ist beabsichtigt, diese Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan und Fernstraßenausbaugesetz herauszunehmen?

9

In welcher Weise werden die fachlichen Ergebnisse aus der Abarbeitung des naturschutzfachlichen Planungsauftrags in den gleichzeitig ablaufenden sowie sich anschließenden Planungsschritten berücksichtigt und den Beteiligten zur Verfügung gestellt?

Welche Auswirkungen in Bezug auf Planungsqualität und Dauer der Planungsverfahren werden erwartet?

Berlin, den 19. Mai 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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