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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Polizeiliche Repressalien und Verletzung der Versammlungsfreiheit anlässlich des Nato-Gipfels

<span>Folgen des Polizeieinsatzes im Rahmen der Demonstrationen am 4. April 2009 gegen den NATO-Gipfel in Strasbourg und Kehl, Umfang der eingesetzten deutschen und französischen Sicherheitskräfte, Informations- und Datenaustausch, Amtshilfe und Unterstützungsleistungen durch deutsche Behörden und die Bundeswehr, Einsatz von Drohnen, Wasserwerfern und Tränengas, Verletzung der Versammlungsfreiheit, Festnahme von Personen, Verhängung von Aufenthalts- und Ausreiseverboten, Ermittlungsverfahren gegen deutsche Staatsbürger</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

11.05.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1276822. 04. 2009

Polizeiliche Repressalien und Verletzung der Versammlungsfreiheit anlässlich des NATO-Gipfels

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Inge Höger, Monika Knoche, Jan Korte, Paul Schäfer (Köln), Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mehrere zehntausend Menschen haben Anfang April im französischen Strasbourg gegen den NATO-Gipfel demonstriert. Weitere Tausende protestierten auf der anderen Seite der Grenze im deutschen Kehl.

Die Demonstrantinnen und Demonstranten mussten sich gegen erhebliche polizeiliche Repression wehren. Bereits im Vorfeld haben die Polizeibehörden und Geheimdienste sowohl Frankreichs als auch Deutschlands die antimilitaristische Protestbewegung zu diffamieren versucht, indem sie sie in die Nähe von Gewalttätern rückten. Die baden-württembergische Polizei verweigerte die Bewilligung von Protestcamps, in den Innenstädten von Baden-Baden und Kehl sowie Strasbourg wurden „rote Zonen“ eingerichtet. Demobusse wurden teilweise stundenlang von der deutschen Polizei aufgehalten, die französische Polizei verweigerte mehreren aus der Region Paris kommenden Bussen die Fahrt nach Strasbourg. Die Bundespolizei, die an den Grenzen mit Maschinenpistolen bewaffnete Beamte eingesetzt hatte, verweigerte nach eigenen Angaben 120 Personen die Ausreise nach Frankreich, mit zum Teil haarsträubenden Begründungen.

Als am 4. April die Großdemonstration gegen die NATO in Strasbourg beginnen sollte, versperrte die französische Polizei zunächst Tausenden von Menschen den Zugang zur Auftaktkundgebung und nahm sie unter stundenlangen Tränengasbeschuss. Die Gasgranaten wurden aus großer Entfernung, teilweise auch aus Hubschraubern heraus, abgefeuert. Auch Gummigeschosse wurden eingesetzt, Steine von Polizistinnen/Polizisten auf friedliche Demonstranten geworfen, wie ein im Internet kursierendes Video zeigt. Noch bevor die Auftaktkundgebung abgeschlossen werden konnte, mussten die Versammlungsteilnehmerinnen/-teilnehmer wiederum dem Tränengasbeschuss ausweichen. Eine Demonstrationsroute nach Strasbourg hinein wurde ihnen verweigert. Die deutschen Behörden wiederum verweigerten mehreren tausend Menschen die Überquerung der Europabrücke, wo sie sich den in Frankreich demonstrierenden Antimilitaristen anschließen wollten. Auch in Strasbourg selbst waren deutsche Bundespolizistinnen/-polizisten eingesetzt, ebenso wie das Technische Hilfswerk (THW), das unter anderem mit Booten französische Polizistinnen/Polizisten transportierte. Deutsche Wasserwerfer wurden in der Nähe des Protestcamps und der Demoroute gesehen.

Antimilitaristische Gruppen sowie die Fraktion DIE LINKE., die die Proteste unterstützt hatte, werten die massive Polizeirepression als gravierende Verletzung der Grundrechte. Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wurden dem aggressiven Militärbündnis NATO geopfert. Die Beteiligung der deutschen Behörden hieran ist unbedingt aufzuklären.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen76

1

Wie viele Bundespolizistinnen/-polizisten waren am 3. und 4. April (bitte für beide Tage getrennt darstellen) im Einsatz, und welche Aufgaben erfüllten sie dabei?

1

Wie viele Beamtinnen/Beamte erfüllten bahn- und grenzpolizeiliche Aufgaben?

1

Wie viele Beamtinnen/Beamte unterstützten die baden-württembergische Polizei?

1

Wie viele Beamtinnen/Beamte erfüllten Grenzsicherungsaufgaben auf der französischen Seite?

1

Wie viele Beamtinnen/Beamte unterstützten die französische Präfektur?

1

Wie viele Beamtinnen/Beamte unterstützten das Bundeskriminalamt (BKA)?

1

Wie viele Beamtinnen/Beamte waren für andere Aufgaben abgestellt (bitte erläutern)?

2

Welches Polizeigerät und welche Polizeifahrzeuge aus deutschen Beständen wurde am 3. und 4. April in Strasbourg eingesetzt (bitte detailliert angeben und Verwendungsort sowie -zeitraum nennen)?

3

Wie viele Bundeswehrangehörige waren am 3. und 4. April insgesamt im Einsatz (bitte getrennt darstellen für Amtshilfeersuchen, Eigensicherung/ Luftsicherung sowie sonstige Unterstützungsleistungen)?

3

Welche Amtshilfeersuchen wurden im Einzelnen erfüllt (bitte detaillierte Angaben zum Antragsteller, zu Inhalt und Zweck des Amtshilfeersuchens, zur Zahl der eingesetzten Soldatinnen/Soldaten, zur Art und Anzahl des eingesetzten Gerätes und Materials, zur Dauer der Maßnahme, zum Ort bzw. der Region und den Kosten)?

3

Welche Unterstützungsleistungen für Dritte wurden im Einzelnen erfüllt (bitte nach Schema der vorangegangenen Frage beantworten)?

3

Welche Maßnahmen der Eigen-/Luftraumsicherung wurden durchgeführt, und welches Gerät, welches Material sowie welche Bewaffnung wurden dabei mitgeführt?

3

Wie viele Feldjäger waren anlässlich des Gipfels eingesetzt, mit welcher Bewaffnung (bitte detailliert angeben und einzelne Einsatztage differenzieren) sowie an welchen Orten bzw. welchen Regionen?

4

Inwiefern sind die Kreis- und Bezirksverbindungskommandos der Bundeswehr in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel tätig geworden (bitte detailliert darstellen)?

4

Welche Tätigkeiten haben diese Kommandos im Einzelnen ausgeführt?

4

Auf welche Beratungsersuchen haben sie reagiert, welche Informationen haben sie erteilt (bitte detailliert darstellen)?

5

Hat die Bundeswehr militärische Sicherheitsbereiche eingerichtet, und wenn ja, wo, für welchen Zeitraum und mit welcher Begründung?

6

Hat die Bundeswehr im In- oder Ausland Drohnen eingesetzt, und wenn ja, wo, wann und an wen sind die dabei erhobenen Daten übermittelt worden?

7

Inwiefern ist die Bundesregierung über den Einsatz von Drohnen seitens des französischen sowie schweizerischen Militärs in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel informiert?

7

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Drohnen über deutschem Gebiet eingesetzt wurden?

8

Welche deutschen Geheimdienste sind in Zusammenhang mit dem NATO- Gipfel tätig geworden, und welche haben sich in Baden-Baden bzw. Strasbourg befunden?

9

Wie viele ausländische Polizeiangehörige und Personenschützer waren in Zusammenhang mit dem Gipfel in Deutschland eingesetzt (bitte nach Herkunftsland untergliedern)?

10

Wie viele französische Sicherheitskräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung anlässlich des Gipfels in Strasbourg eingesetzt (bitte nach Gattungen differenzieren)?

11

An welchen Stellen (bitte Straßennamen und Uhrzeiten angeben) haben sich am 4. April Wasserwerfer der deutschen Polizei in Strasbourg aufgehalten, und inwiefern kamen diese zum Einsatz?

11

Wer hat die Anweisungen erteilt, Wasserwerfer gegen Demonstrantinnen/ Demonstranten einzusetzen?

11

Unter welchem Kommando standen die Besatzungen der Wasserwerfer hierbei?

11

Gilt für im Ausland eingesetzte deutsche Polizeibeamtinnen/-beamte weiterhin das deutsche Polizeirecht bzw. dasjenige des entsendenden Bundeslandes oder das französische Recht? In welchem Verhältnis stehen die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung dabei, dass französische Polizeikräfte nach Angaben zahlreicher Medien und Augenzeugen wiederholt ohne vorherige Warnung bzw. ohne den Demonstrantinnen/Demonstranten einen Zeitrahmen bis zur Erfüllung polizeilicher Forderungen zu nennen, Tränengas in friedliche Menschenmengen geschossen haben?

11

Inwiefern hatten die eingesetzten deutschen Polizeibeamtinnen/-beamten die Möglichkeit, bei Zweifeln an der Verhältnismäßigkeit des Vorgehens gegen Demonstrantinnen und Demonstranten, diese zu äußern und den Einsatz zu verweigern?

12

Waren deutsche Polizistinnen/Polizisten am Einsatz von Tränengas beteiligt, und wenn ja, wann und wo?

13

Verfügen deutsche Polizistinnen/Polizisten über so genannte Schockgranaten?

13

Hatten sie am 4. April Zugriff auf diese?

13

Waren sie unterstützend für französische Polizistinnen/Polizisten tätig, die Schockgranaten einsetzte?

13

Welchen Zweck bzw. welche Wirkung haben solche Schockgranaten, und wie beurteilt die Bundesregierung das damit verbundene Gesundheitsrisiko?

14

Inwiefern haben deutsche Polizeibeamtinnen/-beamte in Zusammenhang mit den Protesten gegen den NATO-Gipfel Festnahmen durchgeführt bzw. waren in Strasbourg an Festnahmen beteiligt, und welche Straftaten sind den Festgenommenen vorgeworfen worden?

15

Wie viele Verletzte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit den Protesten am 4. April in Kehl und Strasbourg gegeben (bitte nach Art der Verletzung sowie nach Beamtinnen/Beamten und Versammlungsteilnehmerinnen/-teilnehmern aufgliedern)?

16

Zu welchem Zeitpunkt haben französische Behörden den Wunsch angemeldet, das THW solle französische Polizistinnen/Polizisten auf den Kanälen bzw. Seitenarmen des Rheins in Strasbourg transportieren?

16

Auf welcher Rechtsgrundlage handelt das THW, wenn es im Ausland Polizisten zu Einsätzen gegen Demonstrantinnen/Demonstranten transportiert?

16

Wie viele THW-Angehörige sind insgesamt in Strasbourg zu welchem Zweck eingesetzt gewesen (bitte detailliert darstellen)?

16

Wie viele französische Polizistinnen/Polizisten sind vom THW transportiert worden?

17

Wie viele weitere Amtshilfeersuchen und Unterstützungsanforderungen sind von Bundeseinrichtungen erfüllt worden (bitte Antragsteller, Inhalt und Zweck der Tätigkeit, Zahl des eingesetzten Personals, Art und Anzahl eingesetzten Gerätes und Materials, Dauer der Maßnahme, Ort bzw. Region und Kosten angeben)?

18

Wie war am 4. April 2009 die Kommunikation zwischen deutschen und französischen Sicherheitsbehörden geregelt?

18

Wie war die Kommunikation zwischen dem Einsatzführungsstab der BAO Atlantik, der Bundespolizei und der zuständigen französischen Polizeibehörde geregelt, und wie ist sie praktisch erfolgt?

18

War eine ständige gegenseitige Erreichbarkeit der beteiligten Behörden gewährleistet, und wenn nein, warum nicht?

18

Welche Rolle spielte bei Einsatzplanung und -durchführung das Gemeinsame Zentrum in Kehl?

18

Inwiefern waren an der Vorbereitung, Planung, Durchführung sowie der Auswertung der Sicherheitsmaßnahmen auch die European Gendarmerie Force, die ATLAS-Gruppe sowie Europol beteiligt?

19

Inwieweit sind deutsche Sicherheitsbehörden über das geplante Vorgehen der französischen Behörden gegenüber Demonstrationen und Protestaktionen informiert worden, und wie aktuell ist der Informationsfluss am Gipfel- Wochenende abgelaufen?

20

Welche Absprachen hat die in der Antwort der Bundesregierung vom 25. März 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12422) erwähnte deutsch-französische Arbeitsgruppe zur Abstimmung der jeweiligen Einsatzplanungen hinsichtlich des Umgangs mit Demonstrationen und Protestaktionen getroffen?

21

Welche diesbezüglichen Absprachen sind zwischen (welchen) anderen deutschen und französischen Stellen getroffen werden?

22

Wer hat die Entscheidung getroffen, dass die Europabrücke am 4. April für den aus Kehl kommenden Demonstrationszug gesperrt blieb?

22

Welche Absprachen hat es diesbezüglich mit den französischen Behörden gegeben?

22

Zu welchem Zeitpunkt haben welche deutschen Behörden die Brückensperrung angeordnet und warum?

22

Warum gab der Einsatzleiter der Bundespolizei gegenüber Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. auf der Rheinbrücke eine Zusage, die Brücke für Demonstrantinnen und Demonstranten zu öffnen, und setzte diese Zusage dann nicht um?

22

Wer traf die Entscheidung, diese Zusage nicht umzusetzen, und aus welchen Gründen?

23

Zu welchem Zeitpunkt haben welche deutsche Behörden welchen französischen Behörden angeboten, sie bei der Bekämpfung von Bränden auf der (französischen) Rheininsel zu unterstützen, und zu welchem Zeitpunkt und wie haben die französischen Behörden hierauf reagiert?

24

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine etwaige Praxis der französischen Sicherheitskräfte, agents provocateurs einzusetzen?

25

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zahl der Vorbereitungstreffen gegen den NATO-Gipfel (die vom baden-württembergischen Innenminister mit 400 angegeben wird), und woher stammt dieses Wissen?

26

Wie viele Personen sind derzeit in den Dateien „International agierende gewaltbereite Störer“ (IgaSt) und „Gewalttäter links“ gespeichert?

26

Wie viele dieser Personen sind rechtskräftig wegen Gewalttaten verurteilt (bitte für jede Datei getrennt angeben)?

26

Haben die Ereignisse während des NATO-Gipfels zu Neueinträgen in eine dieser Dateien geführt (bitte ggf. detailliert angeben, wie viele in welcher Datei und welcher Art der Eintrag ist)?

27

Gegen wie viele in Deutschland gemeldete Personen sind im Vorfeld der Proteste Meldeauflagen ausgesprochen und Aufenthaltsverbote (für Baden-Baden und Nachbarkreise) verhängt worden, und aus welchen Gründen (bitte für jeden Fall anonymisiert einzeln angeben)?

28

Gegen wie viele in Deutschland gemeldete Personen sind Ausreiseverbote verhängt worden, und aus welchen Gründen (bitte für jeden Fall anonymisiert einzeln angeben)?

28

Wie viele dieser Personen sind in der Datei „International agierende gewaltbereite Störer“ gespeichert, und welche Kriterien müssen zum Eintrag einer Person in diese Datei erfüllt sein?

28

Wie viele dieser Personen sind in der Datei „Gewalttäter links“ registriert, wie viele davon in beiden Dateien?

28

Führte der Eintrag einer Person in eine dieser Dateien bereits für sich alleine genommen zum Verhängen einer Ausreisesperre, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das hierbei verletzte Prinzip der Einzelfallprüfung und Verhältnismäßigkeit, und wenn nein, welche weiteren Gründe führten zum Verhängen einer Ausreisesperre (bitte für jeden Einzelfall anonymisiert angeben)?

28

Inwiefern hält es die Bundesregierung für vereinbar mit dem Gebot der Verhältnismäßigkeit, wenn nach Angaben von Rechtsanwälten Einreiseverbote ausgesprochen wurden mit der Begründung, die Betroffenen führten ein Halstuch mit, das als „Vermummungsgegenstand“ gewertet werden könnte, insbesondere angesichts des Umstandes, dass Vermummung in Frankreich selbst bei Demonstrationen nicht verboten ist? (vgl. jW, 3. April 2009)

28

Gegen wie viele Ausreiseverbote sind von den Betroffenen Rechtsmittel eingelegt worden, und wie ist der Stand der entsprechenden Gerichtsverfahren?

28

Wie viele Personen aus der Datei „IgaSt“ sind den französischen Behörden genannt worden? Inwiefern sind Personen aus anderen Dateien (welche) den französischen Behörden genannt worden?

28

Welche Möglichkeit hat die Bundesregierung, die Einhaltung der Löschfristen für die an Frankreich übermittelten Datensätze zum 5. Juli 2009 zu überprüfen?

29

Über wie viele Personen haben deutsche Sicherheitsbehörden (welche) von französischen Sicherheitsbehörden (welche) Informationen der Art erhalten, es handele sich um potentielle Störer?

29

Sind die betroffenen Personen alle rechtskräftig wegen Gewalttaten verurteilt?

29

Wie viele Personen wurden von der Bundespolizei an der Einreise aus Frankreich gehindert, und aus welchen Gründen?

30

Inwiefern haben das BKA und das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg die bei ihren Informationssammelstellen angelaufenen Informationen gespeichert, auf welcher Rechtsgrundlage, und wie lange werden diese Daten in welchen Dateien gespeichert, und an wen können unter welchen Umständen diese Daten übermittelt werden?

31

Haben deutsche Sicherheitsbehörden (diese ggf. benennen) Bilder aus in Strasbourg fest verankerten oder mobil verwendeten Überwachungskameras zur Auswertung erhalten, und wenn ja, von welchen Kameras (Standort nennen) und in welchem Umfang? Inwiefern dokumentieren diese Bilder die Umgebung von Protestaktionen, Demonstrationen und dem Protestcamp im Stadtteil Neuhof?

32

Wie viele Ermittlungsverfahren gegen deutsche Staatsbürger sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel aufgenommen worden, und wie ist der gegenwärtige Stand dieser Verfahren? Haben deutsche Stellen den in Frankreich in Haft genommenen bzw. unter Anklage gestellten deutschen Staatsbürgern Unterstützung gewährt (bitte ggf. erläutern)?

33

Welche Kosten sind in Zusammenhang mit dem Gipfel insgesamt entstanden sowie im Einzelnen im Bereich

der Bundeswehr

der Bundespolizei

des BKA

der Länderpolizeien

der Geheimdienste

des Auswärtigen Amtes

des Bundespresseamtes

anderer Bundesministerien bzw. -behörden

weiterer Stellen (welcher), und aus welchem Etat werden diese Kosten bestritten?

Berlin, den 21. April 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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