Zur Situation intersexueller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland – Medizinische Aspekte und die Förderung Betroffener
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auch in der Bundesrepublik Deutschland wird eine erhebliche Anzahl an Menschen mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren. Die betroffenen Menschen selbst bezeichnen sich als Zwischengeschlechtliche, Hermaphroditen, Zwitter oder Intersexuelle. Der medizinische Fachausdruck lautet: DSD-Patienten (DSD = Disorders of Sexual Development, deutsch: Störungen der Geschlechtsentwicklung). In medizinischen Fachkreisen herrscht die Meinung vor, dass diese Störung durch medizinische Eingriffe bereits im frühen Stadium der kindlichen Entwicklung korrigiert werden müsse. Deshalb wird schon im Kindesalter an den Genitalien operiert, mit dem Ziel sie einem Geschlecht zuzuordnen. Selbsthilfeorganisationen benannten, dass es bis in die 80er Jahre medizinische Praxis gewesen sei, einen zu kleinen Penis beziehungsweise eine zu große Klitoris zu amputieren. Dabei gilt es aus den heutigen Erkenntnissen als fraglich, ob dem eine medizinische Indikation zugrunde liegt und, ob diese medizinischen Eingriffe im Sinne der Betroffenen waren und sind. So kommt die „Hamburger Studie“ zu dem Ergebnis: „Die Behandlungsunzufriedenheit von Intersexuellen ist […] eklatant hoch. […] Ein Drittel [der Patienten] bewertet geschlechtsangleichende Operationen als zufriedenstellend bzw. sehr zufriedenstellend, ein weiteres Drittel ist unzufrieden bzw. sehr unzufrieden und das letzte Drittel ist z. T. zufrieden, z. T. unzufrieden.“ (Christian Schäfer: „Intersexualität: Menschen zwischen den Geschlechtern“ – http://www.springer.com/medicine/thema?SGWID=1-10092-2-513709-0).
Die Folgen dieser medizinischen Eingriffe können eine lebenslang notwendige Substitution mit körperfremden Hormonen zur Folge haben. Die Folgen der Hormonersatztherapien können unter anderem Depressionen, Adipositas, Stoffwechsel- und Kreislaufstörungen, Osteoporose, Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten und Libidoverlust sein. Viele Betroffene haben das Problem, dass sie bei einem Wechsel der Hormonersatztherapie, die Kosten eigenständig tragen müssen, weil die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten nicht übernimmt.
Die Kritik der betroffenen Menschen und ihrer Selbsthilfeorganisationen hat in den vergangenen Jahren zu einem Rückgang der frühzeitigen medizinischen Eingriffe geführt. Auch die Medien nahmen sich der Problematik an (z. B.: http://www.stern.de/kinderkrankheiten/aktuelles/:Intersexualit%E4t-Weiblich,/650535.html).
Viele betroffene Menschen beklagen, dass sie (und oft auch ihre Eltern) über die Tragweite der an ihnen vorgenommenen Eingriffe und deren lebenslangen Folgewirkungen nicht ausreichend aufgeklärt wurden, dabei hätten diese Eingriffe massive psychische und physische Schäden zur Folge, unter denen sie ein Leben lang leiden würden. Denn ein überdurchschnittlich hoher Prozentsatz von Menschen mit DSD entschließt sich im Laufe der Pubertät oder im Erwachsenenalter „das ihnen zugewiesene soziale Geschlecht zu wechseln.“ (M. Jürgensen; O. Hiort; U. Thyen: „Kinder und Jugendliche mit Störungen der Geschlechtsentwicklung: Psychosexuelle und -soziale Entwicklung und Herausforderungen bei der Versorgung“. Monatsschrift Kinderheilkunde, Volume 156, Number 3, March 2008, S. 226-233.) (vgl. http://www.netzwerk-is.uk-sh.de/is/fileadmin/documents/publikationen/Kinder_und_Jugendliche_mit_Stoerungen_der_Geschlechtsentwicklung.pdf).
Auch von einigen Gerichten wird mittlerweile anerkannt, dass diese medizinischen Eingriffe das Selbstbestimmungsrecht verletzen können. Am 3. September 2008 gewann die Intersexuelle C. V. den Prozess gegen ihren ehemaligen Operateur auch in zweiter Instanz. Das Kölner Oberlandesgericht bestätigte, wie schon das Landgericht, dass das „Selbstbestimmungsrecht der Klägerin in ganz erheblichem Maße verletzt“ worden sei (Az. 5 U 51/08).
Am 21. Juli 2008 präsentierte eine Delegation von Intersexuelle Menschen e. V. in einem offiziellen Hearing dem UN-Ausschuss CEDAW (= Committee on the Elimination of Discrimination against Women) einen eigenen Schattenbericht, dem die Forderungsliste beigelegt war (http://intersex.schattenbericht.org). Dieser Schattenbericht belegt, dass eine große Anzahl von Betroffenen die derzeitige medizinische Praxis als problematisch ansieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse zu den Auswirkungen der sexuellen Empfindungsfähigkeit von im Kindesalter am Genital operierten Intersexuellen vor, und welche Auswirkungen von Genitaloperationen auf das sexuelle Empfinden sind der Bundesregierung bekannt bzw. gibt es Überlegungen Erhebungen durchzuführen?
Wenn ja, wie bewertet sie diese Erkenntnisse, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Sind der Bundesregierung Berichte und Erhebungen über Verträglichkeit und Folgeschäden der einzig auf das zugewiesene Geschlecht ausgerichteten Hormonersatztherapie von Intersexuellen bekannt?
Wenn ja, welche Folgeschäden sind der Bundesregierung bekannt, und wie beurteilt sie diese?
Erhalten nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung Intersexuelle begleitend zur medizinischer Behandlung auch psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuung?
Wenn ja, in welcher Anzahl?
Wenn nein, warum nicht?
Erhalten nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung Intersexuelle begleitend zur medizinischen Behandlung und eventuell psychologischer bzw. psychotherapeutischer Betreuung auch Peer Support (Unterstützung durch Betroffene)?
Wenn ja, in welcher Anzahl?
Wenn nein, warum nicht?
Welche psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuung erhalten Eltern Intersexueller?
Erhalten nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung Eltern Intersexueller begleitend zu eventuell psychologischer bzw. psychotherapeutischer Betreuung auch Peer Support?
Wenn ja, in welcher Anzahl?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Peer Support für Intersexuelle und ihre Eltern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen betroffener Menschen, Forschungsvorhaben mit dem Ziel einer individuell abgestimmten und verträglicheren Hormonersatztherapie zu unterstützen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen von ohne ihre Einwilligung kastrierten und genitaloperierten Intersexuellen, denen ihr eigentliches Geschlecht verheimlicht wurde, dass sie unter erheblichen Traumatisierungen leiden?
In welchem Umfang sind diese Traumatisierungen bekannt?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wenn der Bundesregierung keine bekannt sind, was gedenkt sie zu unternehmen, um die Auswirkungen der Verheimlichung abzuklären?
Welche Unterstützung erfahren Intersexuelle und ihre Infrastruktur derzeit aus Bundesmitteln?
Hält die Bundesregierung Maßnahmen für erforderlich, um den Aufbau einer bundesweiten Infrastruktur für erwachsene intersexuelle Menschen zu unterstützen?
Wenn ja, was gedenkt sie zu unternehmen, um den Aufbau einer bundesweiten Infrastruktur zu unterstützen?
Wenn nein, warum nicht, und wie schätzt die Bundesregierung das Bedürfnis erwachsener intersexueller Menschen nach einer solchen Infrastruktur ein?
Was kann und will die Bundesregierung unternehmen, um die Einrichtung außerklinischer Kontaktzentren mit einem psychologischen Beratungsangebot für Intersexuelle zu fördern, welche die von Fachleuten und Interessensverbänden für wesentlich erachtete Kontaktaufnahme von Eltern und intersexuellen Kindern mit anderen Menschen in der gleichen Situation und die psychologische Beratung aller Beteiligten ermöglichen würde?
Ist die von der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 16/4786, Antwort zu Frage B.5, in Aussicht gestellte Prüfung, ob und inwieweit allgemein zugängliche und akzeptanzfördernde Aufklärungsarbeiten über die Existenz intersexueller Menschen geeignet und erforderlich sind, inzwischen erfolgt?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gekommen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schritte wird die Bundesregierung hin zu einer Aufklärung über Intersexuelle unternehmen?
Schließen diese Schritte die Aufnahme von Intersexualität in die Lehrpläne der Schulen und Berufsausbildungen mit ein, insbesondere in der Biologie und den sozialen Fächern, sowie in der Ausbildung sämtlicher medizinischer und sozialer Berufe, z. B. von Ärzten, Hebammen, Krankenschwestern, Pflegern, Psychologen, Lehrkräften, Kindergärtnern, Sozialarbeitern usw.?
Wenn nein, bis wann wird die Bundesregierung über entsprechende Ergebnisse verfügen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik intersexueller Selbsthilfegruppen, dass sie zur rechtlichen, sozialen und psychologischen Situation von intersexuellen Menschen nicht von sich aus initiativ geworden ist?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass einer Vielzahl von Intersexuellen durch Traumatisierung, Hormonbehandlung und weiterer Folgen der nicht eingewilligten medizinischen Eingriffe Zeit für ihr berufliches Fortkommen genommen wird und sie dadurch Einkommens- und Renteneinbußen erleiden?
Wenn ja, wie bewertet sie das?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wenn nein, welche Auswirkungen von Traumatisierung, Hormonbehandlung und weiterer Folgen der nicht eingewilligten medizinischen Eingriffe auf das berufliche Fortkommen sind der Bundesregierung bekannt?
Ist die Bundesregierung bereit, zusammen mit den verantwortlichen ärztlichen Standesorganisationen Mittel zur Entschädigung Intersexueller, die Opfer nicht eingewilligter medizinischer Geschlechtszuweisungen geworden sind, zur Verfügung zu stellen?
Wenn ja, welche Schritte gedenkt die Bundesregierung dahingehend zu unternehmen, und in welchem Zeitrahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Schattenbericht CEDAW 2008 des Dachverbandes Intersexuelle Menschen e. V.?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen des Dachverbandes Intersexuelle Menschen e. V. (http://www.intersexuelle-menschen.net/forderungen.html)?
Gibt sowohl die Kritik von Betroffenen an frühzeitigen geschlechtszuweisenden Maßnahmen, als auch die fachlichen Kritik nach Joan Money (vgl. http://www.stern.de/kinderkrankheiten/aktuelles/:Intersexualit%E4t-Weiblich,/650535.html?p=2) für die Bundesregierung einen Anlass ihre Aussage, dass „die Mehrzahl der betroffenen Patienten rückblickend (d. h. im Erwachsenenalter) die bei ihnen vorgenommene operative Vereindeutung ihres Genitalbefundes als richtig empfinden“ (Bundestagsdrucksache 16/4786) zu relativieren (bitte mit Begründung)?