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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Strahlenbelastung von Kleinkindern, Embryonen und schwangeren Frauen durch die Katastrophe in Tschernobyl (G-SIG: 10004234)

Ungefährliche Strahlendosis für Kleinkinder, Krebserkrankungen durch Strahlen, Stoffwechselverhalten von Radionukliden, Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung, Schwangerschaftsabbrüche nach Strahlenbelastung, erhöhte Aufnahme von radioaktivem Jod durch embryonale Schilddrüsen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

10.06.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/552821.05.86

Strahlenbelastung von Kleinkindern, Embryonen und schwangeren Frauen durch die Katastrophe in Tschernobyl

der Abgeordneten Frau Wagner, Frau Kelly, Frau Dann, Frau Zeitler, Frau Borgmann und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Strahlenbelastung von Kleinkindern, Embryonen und schwangeren Frauen durch die Katastrophe in Tschernobyl

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie kommt die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung, daß eine Dosis von 3 rem für Kleinkinder ungefährlich sei?

2

Welches „Restrisiko", also wie viele Krebserkrankungen, nimmt sie damit in Kauf?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Studie, die die Strahlenschutzkommission zur Untermauerung ihrer 3 rem-These heranzieht, von Wissenschaftlern wegen schwerer methodischer Mängel kritisiert wird, und wie verhält sie sich dazu?

4

Was bedeutet die Ausssage, daß der Wert von 3 rem für Kleinkinder als annehmbar angesehen werden kann?

5

Ist der Bundesregierung die israelische Studie bekannt, nach der bei Kindern unter sechs Jahren nach einer Röntgenbestrahlung von 9 rem die Karzinomrate 0,29 % betrug?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß demnach eine 3 rem-Dosis bei Kleinkindern eine Krebsrate von 0,1 % bedeuten würde, also auf 1 000 Kinder ein Karzinom kommen würde?

7

Welche Beweise gibt es dafür, daß radioaktives Jod weniger krebserzeugend ist als Röntgenstrahlen?

8

Wie steht die Bundesregierung dazu, daß nach Favus in 20 Jahren nach Bestrahlung erst 5 % der insgesamt festgestellten Karzinome in Erscheinung getreten sind?

9

Hält die Bundesregierung eine Strahlenbelastung von schwangeren Frauen grundsätzlich nicht für eine medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die einen empirischen Nachweis des Stoffwechselverhaltens von Radionukliden bei Embryonen aufzeigt?

11

Wie hat die Bundesregierung der Strahlenschutzverordnung in ihren Überlegungen Rechnung getragen, die eine Begrenzung der Strahlendosis bei Frauen im gebärfähigen Alter auf 500 mrem/Monat vorsieht?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage von Wissenschaftlern, die diese Dosis schon für zu hoch halten, da bei einer spät entdeckten Schwangerschaft bereits eine Strahlenbelastung von 2 rem vorliegen kann?

13

Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß in Finnland bereits - ab einer Strahlenbelastung von 2 rem ein Schwangerschaftsabbruch erwogen wird?

14

Wie wird in der Strahlenschutzverordnung Vorsorge für schwangere Frauen getroffen, die in der Umgebung von kerntechnischen Anlagen leben?

15

Welche Dosisfaktoren (nicht nur auf Jod bezogen) zur Berechnung der Strahlenbelastung von Embryonen stehen der Bundesregierung zur Verfügung?

16

Trifft es zu, daß embryonale Schilddrüsen stets höhere Konzentrationen an Radiojod aufweisen als mütterliche Schilddrüsen?

17

Ist die Annahme falsch, daß die aufgenommene Menge Radiojod beim Embryo 100 mal höher ist als beim Erwachsenen?

18

Hat die Bundesregierung diesem Umstand in ihrer Grenzwertberechnung Rechnung getragen?

19

Kann die Bundesregierung vor diesem Hintergrund noch immer behaupten, daß ein Schwangerschaftsabbruch auf keinen Fall gerechtfertigt ist?

Bonn, den 21. Mai 1986

Wagner Kelly Dann Zeitler Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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