Neue Ausweiskontrollen des Bundesgrenzschutzes im Berlin-Verkehr
des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit einigen Wochen sind auf den bundesdeutschen Flugplätzen Paßkontrollen für alle Reisenden nach West-Berlin obligatorisch.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Von welcher Stelle wurde veranlaßt, daß seit einigen Wochen für Flugreisende nach West-Berlin auf allen bundesdeutschen Flugplätzen Paß-/Ausweiskontrollen durchgeführt werden?
Werden diese Paßkontrollen auf Wunsch oder Anweisung westlicher Alliierter durchgeführt?
Werden die bei solchen Personenkontrollen im Inland erlangten personenbezogenen Daten gespeichert? Wenn ja, wie lange und mit welchem Zweck?
Aus welchem sachlichen Grund und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Ausweiskontrollen durchgeführt?
Ist beabsichtigt, auch für Flugreisen nach Hamburg oder München von bundesdeutschen Flughäfen aus solche Paßkontrollen einzuführen?
Wenn nein, worin sieht die Bundesregierung den entscheidenden Unterschied zwischen Flugreisen nach West-Berlin und solchen in bundesdeutsche Städte wie Hamburg und München?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß solche obligatorischen Ausweiskontrollen für Reisende mit dem Flugziel West-Berlin, West-Berlin faktisch zu paßpflichtigem Ausland erklären?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch diese zusätzlichen Paßkontrollen die Bindungen West-Berlins an den Bund gelockert werden?
Sieht die Bundesregierung Parallelen in der Paßpflicht, die die DDR-Behörden bei Reisen nach West-Berlin inzwischen zwingend auch für Diplomaten eingeführt haben, und der „Ausweispflicht", die die Bundesbehörden jetzt für Flugreisen nach Berlin zwingend vorschreiben?