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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Haftungsproblematik bei Reaktorunfällen (G-SIG: 10004308)

Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Tschernobyl, mögliche Schadenshöhe bei einem GAU in einem deutschen Kernkraftwerk, Staatshaftung bei Überschreiten der gesetzlichen Haftungssumme, Auswirkungen eines unbegrenzten Haftungsrisikos auf die Wirtschaftlichkeit der Kernenergie, Auswirkungen eines GAU auf die Staatsfinanzen, Ablehnung einer Haftung für Reaktorunfälle durch die Versicherungswirtschaft

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

03.07.1986

Aktualisiert

07.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 10/564812.06.86

Haftungsproblematik bei Reaktorunfällen

des Abgeordneten Suhr und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Fraktion DIE GRÜNEN ist der Auffassung, daß gesundheitliche Schäden (Krebserkrankungen), genetische Folgeschäden, radioaktive Verseuchung von Ernteerträgen und Milchprodukten durch atomare Katastrophen nicht durch finanzielle Entschädigungen adäquat ausgeglichen werden können.

Trotzdem ist die Fraktion DIE GRÜNEN der Auffassung, daß die materielle Entschädigung im Falle von Reaktorkatastrophen ein zentrales Problem der Nutzung der Atomenergie in sozialer, wirtschaftlicher, energiepolitischer und versicherungspolitischer Hinsicht darstellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Auf welchen Betrag belaufen sich die Entschädigungssummen, die die Bundesrepublik Deutschland infolge des Reaktorunglücks in Tschernobyl bisher geleistet hat?

2

Mit welchen Mittel- und Langfristforderungen rechnet die Bundesregierung

a) durch Gesundheitsgeschädigte,

b) durch Umsatzeinbußen im Agrarsektor (Obst, Gemüse, Milch)?

3

Welche Gesamtschadenssumme erwartet die Bundesregierung bei einem GAU (Größter Anzunehmender Unfall) oder einem Super-GAU in einem bundesdeutschen Atomkraftwerk mit 1 300 MW-Leistung?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Versicherungswirtschaft („Tagesthemen" vom 5. Juni 1986, ARD), daß nach einem Überschreiten der Haftungssumme von 1 Mrd. DM, die 38 des Atomgesetzes vorschreibt, die allgemeine Staatshaftung für die die Rücklagen der Kernkraftwerkbetreiber (Atompool) übersteigenden Beträge eintritt?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die etwaigen Schäden einer bundesdeutschen Reaktorkatastrophe die jetzige Entschädigungsleistung um ein Vielfaches übersteigen würden?

6

Sollte für den Eventualfall einer Reaktorkatastrophe in der Bundesrepublik Deutschland - mit den vorliegenden Informationen nach Tschernobyl - nach Auffassung der Bundesregierung die Haftung für die Betreiber kerntechnischer Anlagen in unbeschränkter Höhe gesetzlich geregelt werden?

7

Wie würde sich das unbegrenzte Haftungsrisiko in diesem Fall auf den Strompreis aus Atomkraftwerken auswirken?

8

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Haftungsregelungen in anderen Ländern mit Atomkraftwerken in Betrieb, Bau oder Planung vor?

9

Sind der Bundesregierung Bestrebungen in den Vereinigten Staaten bekannt, nach denen in den Vereinigten Staaten die unbegrenzte Haftung für Reaktorbetreiber angestrebt wird?

10

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, aus welchen Gründen in den Vereinigten Staaten in den letzten Jahren mehrere Dutzend Atomkraftwerke storniert wurden?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl mehrere Länder ihre Energiepolitik neu orientieren bzw. Denkpausen einlegen wollen (Niederlande, Schweden, Jugoslawien)?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf die Staatsfinanzen (Verschuldung bzw. Kreditaufnahme) und auf die Wirtschaft im Falle eines etwaigen Gaus?

13

Ist die Bundesregierung in der Lage, Haftungs- bzw. Entschädigungsleistungen im Falle eines grenznahen Reaktor-Gaus in angrenzenden Ländern zu beziffern (z. B. Cattenom)?

14

Welche Gewähr hat die Bundesregierung, daß im atomaren Katastrophenfall die 10 000 bis 15 000 notwendigen Katastrophenhelfer ihren Einsatz wahrnehmen und nicht versuchen, ihr eigenes Leben zu retten?

15

Wer übernimmt die Haftung bzw. Schadensersatzkosten für Evakuierte oder andere Geschädigte (Gesundheitsschäden, Eigentum, Lohnausfälle)?

16

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei einem GAU in der Bundesrepublik Deutschland die Kosten für Entschädigungen höher wären als ein jetziger Umstieg auf risikoarme umweltfreundliche Energieträger (Energiesparen durch Wärmedämmung, Solarenergie, Windenergie, Kraft-Wärme-Kopplung bzw. Blockheizkraftwerke, Biogasanlagen)?

17

Bis zu welcher Schadenshöhe wird der Haftungspool der bundesdeutschen Atomindustrie im Falle einer Reaktorkatastrophe herangezogen werden können?

18

Wie hoch sind die derzeitigen gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen der Reaktorbetreiber für Katastrophenfälle

a) für jeden in Betrieb befindlichen Reaktor,

b) für alle Reaktoren insgesamt (Atompool)?

19

Im Normalfall muß ein Geschädigter im Schadensfalle die Ursächlichkeit des schädigenden Ereignisses nachweisen.

a) Wie können Krebskranke nachweisen, daß ihre Erkrankung durch einen bestimmten Reaktorunfall entstanden ist?

b) Erwägt die Bundesregierung eine teilweise oder vollständige Umkehr der Beweislast in den Haftungsbestimmungen?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß die private Versicherungswirtschaft keine Versicherungshaftung für Reaktorunfälle zuläßt, und erwägt die Bundesregierung Änderungen der Versicherungsgesetze in Hinblick auf Reaktorunfälle in der Bundesrepublik Deutschland?

Bonn, den 12. Juni 1986

Suhr Borgmann, Hanes, Volmer und Fraktion

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