Konsequenzen aus dem Rheinmetall-Prozeß
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Pressekommentaren zum Rheinmetall-Prozeß und den dortigen Zeugenaussagen verschiedener Beamter wurde auf die im Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft und dem Auswärtigen Amt angeblich praktizierten „laschen Exportkontrollen" verwiesen. Diese Vorwürfe bedürfen nach Auffassung der GRÜNEN einer Klärung, geht es doch um Ausfuhren von Kriegsgerät in diktatorische Länder und, im Falle Südafrikas, einen rassistischen Staat.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus dem Ergebnis des Strafprozesses gegen Herrn Dr. F. u. a. Angehörige der Firma Rheinmetall?
Beabsichtigt die Bundesregierung weiterhin, die Strafvorschrift im Kriegswaffenkontrollgesetz zu ändern und die derzeitige Mindeststrafhöhe zu halbieren?
Liegen der Bundesregierung nunmehr „Erkenntnisse vor, die im Rahmen der personen- und handlungsbezogenen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz Grund zu der Annahme bieten, daß die erforderliche Zuverlässigkeit" der Verantwortlichen der Firma Rheinmetall fehlt (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Klose, Plenarprotokoll vom 24. Februar 1984)?
Warum hat die Bundesregierung nicht bereits 1978, nachdem sie Kenntnis hatte von Unregelmäßigkeiten im Bereich der Exporttätigkeit des Unternehmens, die Genehmigung zur Produktion von Kriegswaffen widerrufen?
Wann erhielt die Bundesregierung Kenntnis von den sogenannten Umwegausfuhren der Firma Rheinmetall nach Saudi-Arabien?
Wann erhielt die Bundesregierung Kenntnis von den sogenannten Umwegausfuhren der Firma Rheinmetall nach Argentinien?
Wann erhielt die Bundesregierung Kenntnis von den sogenannten Umwegausfuhren der Firma Rheinmetall nach Südafrika?
Hat es nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Düsseldorf — Az.: 810/8 Js 489/80 — weitere Umwegausfuhren der Firma Rheinmetall gegeben, und wann hat die Bundesregierung ggf. davon erstmals Kenntnis erhalten?
Wie lange dauert im Normalfall die Bearbeitung eines Exportantrags für die Ausfuhr von Waren, die nach dem Außenwirtschaftsgesetz genehmigungspflichtig sind, in Länder außerhalb der NATO? Wie lange dauert normalerweise die Genehmigungsprüfung für Kriegswaffen?
Trifft es zu, daß im Falle der Firma Rheinmetall die Genehmigung für den Export einer Munitionsfüllanlage für große Kaliber noch am Tag der Antragstellung, nämlich dem 13. Dezember 1977, für das angebliche Bestimmungsland Paraguay erteilt wurde?
Trifft es zu, daß die brasilianische Regierung die Bundesregierung bereits im Juni 1978 darüber informierte, daß die in Frage 7 erwähnte Anlage nicht für Paraguay bestimmt war, sondern vom Hafen Paranagua aus nach Durban verschifft wurde? Wie hat die Bundesregierung auf diese Nachricht reagiert?
Trifft es zu, daß dennoch das Auswärtige Amt noch am 14. November 1978 dem Export von Ersatzteilen für die in Frage 7 erwähnte Munitionsfüllanlage zustimmte?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Rheinmetall -Prozeß und den dort gewonnenen Erkenntnissen hinsichtlich der Genehmigung von Rüstungslieferungen und der Fortführung von Koproduktionen mit den Firmen und Regierungen, die nachweislich falsche Endverbleibserklärungen ausgestellt haben?