Qualifizierung von Zivildienstleistenden im Pflegebereich
der Abgeordneten Kai Gehring, Elisabeth Scharfenberg, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje Staffelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Zivildienstgesetz (ZDG) schreibt für die Qualifizierung von Zivildienstleistenden im Pflegebereich vergleichsweise wenige Seminar- und Bildungstage vor.
Ferner sind diese nicht für alle Zivildienstleistenden verpflichtend bzw. finden nur „soweit dies erforderlich ist“ (vgl. ZDG § 25b Absatz 1) statt.
Da es sich bei den Tätigkeiten der Zivildienstleistenden um wichtige Betreuungs- und Hilfeleistungen mit direkten Auswirkungen auf die Pflegebedürftigen handelt, stellt sich gerade in diesem Bereich die Frage nach der Angemessenheit der Regelungen des ZDG und deren konkreter Umsetzung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassene ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen beschäftigen Zivildienstleistende?
Wie viele Zivildienstplätze sind in diesen Einrichtungen anerkannt?
Wie viele dieser Zivildienstplätze waren den Tätigkeitsgruppen 01, 11 oder 19 des „Leitfadens für die Durchführung des Zivildienstes“ des Bundesamtes für den Zivildienst zugeordnet?
Wie viele Zivildienstplätze waren am 31. Januar 2008 besetzt?
Wie viele dieser besetzten Plätze waren den Tätigkeitsgruppen 01, 11 oder 19 des „Leitfadens für die Durchführung des Zivildienstes“ des Bundesamtes für den Zivildienst zugeordnet?
Wie viele der auf den letztgenannten Zivildienstplätzen eingesetzten Dienstleistenden haben an
a) einem Lehrgang über Rechte und Pflichten sowie politischer Bildung,
b) an einem einwöchigen fachlichen Lehrgang,
c) an einem zweiwöchigen fachlichen Lehrgang,
d) an einem dreiwöchigen fachlichen Lehrgang teilgenommen?
Inwiefern plant die Bundesregierung Veränderungen bei der Qualifizierung und Vorbereitung von Zivildienstleistenden, die in den genannten Einrichtungen eingesetzt werden?