Ausrüstungshilfe für die Polizei Guatemalas aus Mitteln der Entwicklungshilfe
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) hat aus den Mitteln der Technischen Zusammenarbeit (TZ) mit Guatemala 5 Mio. DM für Ausrüstungshilfe an die guatemaltekische Polizei vorgesehen, die als Baransatzmittel im Schnellverfahren noch in diesem Jahr ausgegeben werden sollen. Wie aus einem Projektschreiben der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ, Eschborn), die für die Abwicklung der TZ-Mittel zuständig ist, hervorgeht, wird die konkrete Auswahl und Durchführung der Ausrüstungshilfe beim Bundesinnenministerium liegen.
Bereits im Juli/August 1986 wird eine Expertendelegation des Bundesinnenministeriums nach Guatemala reisen, um konkrete Vorschläge über die Art der Hilfe auszuarbeiten. Bezahlt werden die Spezialisten des Bundesinnenministeriums aus den Mitteln des „Studien- und Expertenfonds", den das BMZ aus den TZ-Mitteln für Guatemala 1986 vorsieht. Die GRÜNEN haben nach der April-Reise des guatemaltekischen Innenministers Juan Jose Rodil in die Bundesrepublik Deutschland, bei der er die Bundesregierung um Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe für die guatemaltekische Polizei gebeten hatte, das Bundesinnenministerium um Auskunft über den Stand der Verhandlungen gebeten. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Waffenschmidt, teilte daraufhin am 3. Juni 1986 schriftlich mit, daß die Bundesregierung keinerlei Zusagen zur Unterstützung für die guatemaltekische Polizei gegeben habe. Laut Information des Zentralamerika-Korrespondenten Ralf Leonard hat die bayerische Landespartei CSU inzwischen den guatemaltekischen Polizeikräften 50 BMW-Motorräder und 20 BMW-Funkstreifen im Wert von rund 1 Mio. DM zugesagt, die noch vor Oktober 1986 geliefert werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Nach welchen entwicklungspolitischen Kriterien vergibt das BMZ im Rahmen der TZ für Guatemala 5 Mio. DM zum Zweck der Ausrüstung der guatemaltekischen Polizei?
Zu welchem konkreten Zeitpunkt hat das BMZ die Entscheidung für die Vergabe von 5 Mio. DM Ausrüstungshilfe gefällt?
Lag dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Waffenschmidt zum Zeitpunkt seines Antwortschreibens vom 3. Juni 1986 an die GRÜNEN, die Bundesregierung habe dem guatemaltekischen Innenminister Rodil keinerlei konkrete Zusagen gemacht, bereits die Entscheidung des BMZ vor, in Kooperation mit dem BMI die Ausrüstungshilfe zu gewähren?
Wurde die Entscheidung auf Gewährung von Ausrüstungshilfe an die guatemaltekische Polizei in Höhe von 5 Mio. DM mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt?
Warum wird eine Ausrüstungshilfe an Guatemala in Höhe von 5 Mio. DM aus den Mitteln des BMZ finanziert und nicht aus den Mitteln für Ausrüstungshilfe des Auswärtigen Amtes, die vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages bewilligt werden müssen?
Ist die Finanzierung der Ausrüstungshilfe an Guatemala mit Mitteln des BMZ darin begründet, daß bei der erstmaligen Bewilligung von Ausrüstungshilfe an Guatemala mit Mitteln des Auswärtigen Amtes ein Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vorliegen muß, der umgangen werden sollte?
Was ist der Grund für die Schnelligkeit der Auszahlung der 5 Mio. DM aus den Mitteln des Baransatzes für 1986?
Welche Mittel der parlamentarischen Kontrolle existieren zur Überprüfung der Auszahlung von TZ-Mitteln aus dem Baransatz für Guatemala 1986?
Ist es üblich, daß BMZ-Mittel für Ausrüstungshilfe für Polizeikräfte vergeben werden, und wenn ja, wann geschah dies unter der jetzigen Bundesregierung?
In welcher konkreten Form ist die GTZ an der Umsetzung der Ausrüstungshilfe an Guatemala beteiligt?
Für welchen ursprünglichen Projektzweck waren die 5 Mio. DM TZ-Mittel an Guatemala vor der Festlegung auf Ausrüstungshilfe vorgesehen vor dem Hintergrund der Tatsache, daß die ursprüngliche Projektplanung des BMZ für die TZ keine Polizeihilfe vorsah?
Welche ehemals geplanten Projekte für Guatemala im Rahmen der TZ werden aufgrund der jetzigen Verwendung der 5 Mio. DM entfallen?
Welche konkreten Aufgaben nehmen die Beauftragten des BMI für die Abwicklung der Ausrüstungshilfe aus BMZ-Mitteln wahr?
Welche bundesdeutschen Sicherheitsdienste sind mit der Aufgabe betraut, 5 Mio. DM TZ-Mittel in Ausrüstungshilfe an Guatemala umzusetzen?
Mit welcher entwicklungspolitischen Begründung werden Experten des BMI zwecks Evaluierung der konkreten Gestaltung der Ausrüstungshilfe für Guatemala aus den Mitteln des „Studien- und Expertenfonds" der TZ 1986 für Guatemala finanziert?
Welche Grundlage hat die Zusammenarbeit der GTZ mit dem BMI zur Abwicklung der Ausrüstungshilfe von Guatemala?
Welchen politischen und zeitlichen Zusammenhang gibt es zwischen der Entscheidung des Bundesinnenministers, Dr. Zimmermann (CSU), und des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Dr. Warnke (CSU), Guatemala Ausrüstungshilfe zu gewähren und der Entscheidung des bayerischen Ministerpräsidenten Strauß 50 BMW-Motorräder und 20 BMW-Funkstreifen an die guatemaltekische Polizei zu liefern?
Findet die Finanzierung der 50 BMW-Motorräder und der 20 BMW-Funkstreifen aus Bayern mit Mitteln der TZ statt, und wurde die bayerische Entscheidung in Absprache mit Bundesminister Dr. Warnke und Bundesminister Dr. Zimmermann getroffen?
Erteilte die Bundesregierung zur Auslieferung der 50 BMW-Motorräder und 20 BMW-Funkstreifen an die guatemaltekische Polizei eine Ausfuhrgenehmigung?
Plant die Bundesregierung ebenfalls Ausbildungshilfe an die guatemaltekische Polizei zu leisten, und soll die Ausbildungshilfe ebenfalls aus Mitteln des BMZ finanziert werden?
Wann genau wird die Expertendelegation des Bundesinnenministeriums nach Guatemala reisen?