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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Mitwirkung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) bei den Hermes-Bürgschaften (G-SIG: 10004475)

Einfluß des BMZ im Interministeriellen Ausschuß für Ausfuhrbürgschaften (IMA), Prüfung von Projektanträgen im BMZ, entwicklungspolitische Kriterien bei der Vergabe von Hermes-Bürgschaften

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Datum

29.08.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/588124.07.86

Mitwirkung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) bei den Hermes-Bürgschaften

der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Interministeriellen Ausschuß für Ausfuhrbürgschaften und -garantien ist auch das BMZ vertreten. Dadurch soll gewährleistet werden, daß die Förderungswürdigkeit der Exportvorhaben auch nach entwicklungspolitischen und ökologischen Kriterien sichergestellt wird. Der entwicklungspolitische Stellenwert der Hermes-Bürgschaften für Projekte in der sog. Dritten Welt ist außerordentlich hoch angesichts der Tatsache, daß das Volumen der Bürgschaften das Zweieinhalbfache der öffentlichen Hilfe ausmacht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Möglichkeiten hat das BMZ, Entscheidungen des Interministeriellen Ausschusses (IMA) zu beeinflussen?

2

Was bedeutet konkret die Formulierung in den „Richtlinien für die Übernahme für Ausfuhrgewährleistungen" (I. Abschnitt, Absatz 3.1) : „Der Bundesminister für Wirtschaft trifft die Entscheidungen ... im Einvernehmen ... mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit ... "?

3

Wie sieht der weitere Verlauf des Entscheidungsverfahrens im IMA aus, wenn das BMZ einem Antrag nicht zustimmt?

4

Kann das BMZ bei Entscheidungen des IMA überstimmt werden?

5

Welche Möglichkeiten hat das BMZ außerhalb des IMA, bei strittigen Entscheidungen seine ablehnende Haltung gegenüber bestimmten Bürgschaftsanträgen zu vertreten?

6

Hat es Fälle in der Vergangenheit gegeben, wo das BMZ Bürgschaftsanträge abgelehnt hat, der IMA sich aber für den Antrag ausgesprochen hat? Um welche Anträge handelt es sich dabei?

7

Nach welchen entwicklungspolitischen Kriterien entscheidet das BMZ, ob es einen Bürgschaftsantrag befürwortet oder ablehnt?

8

Wie sieht das Verfahren konkret aus, durch das eine Stellungnahme des BMZ zustande kommt?

9

Trifft es zu, daß das BMZ wegen der hohen Zahl der Bürgschaftsanträge gar nicht in der Lage ist, alle betreffenden Projekte eingehend zu prüfen?

10

Stimmt es, daß sich das BMZ bei der Prüfung der entwicklungspolitischen Förderungswürdigkeit der Projekte deshalb auf die Vorlagen der Mandatare (Hermes AG und Treuarbeit AG) verlassen muß?

11

Wie bewertet das BMZ die Äußerung des GTZ-Geschäftsführers, daß die Hermes-Bürgschaften in Zukunft entwicklungspolitisch ausgerichtet werden müßten (vgl. Frankfurter Rundschau vom 28. Mai 1986)?

12

Wie bewertet das BMZ die Äußerung des Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Dr. Holtz, daß bei der Vergabe der Ausfuhrbürgschaften auch entwicklungspolitische Kriterien angelegt werden sollten (vgl. Die Zeit vom 6. Juni 1986)?

13

Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, die Richtlinien für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen so zu ändern, daß das BMZ ein formales Veto-Recht für Exporte in Entwicklungsländer erhält?

14

Warum hält das BMZ sein Abstimmungsverhalten im IMA gegenüber interessierten entwicklungspolitischen Gruppen geheim?

Bonn, den 24. Juli 1986

Eid Volmer Borgmann, Hönes und Fraktion

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