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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Veröffentlichung von Meßwerten der Radioaktivität von Lebensmitteln (G-SIG: 10004474)

Gemessene Werte; strafrechtliche Beurteilung einer Nichtveröffentlichung (§§ 323c und 230 StGB)

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

19.08.1986

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 10/590630.07.86

Veröffentlichung von Meßwerten der Radioaktivität von Lebensmitteln

des Abgeordneten Mann und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ein rationaler Umgang mit den Folgen der atomaren Katastrophe von Tschernobyl setzt eine stetige und umfassende Information der Öffentlichkeit voraus.

Anerkannte Wissenschaftler vertreten die Ansicht, daß es keine ungefährliche Radioaktivitätsdosis gibt.

Kinder und Schwangere sind durch die an vielen Orten gemessene erhöhte Radioaktivität in besonderem Maße gefährdet.

Wir fragen hierzu die Bundesregierung:

Fragen4

1

An wie vielen Stellen im Bundesgebiet wird gegenwärtig in welchen Zeitabständen die Radioaktivität von Lebensmitteln gemessen? Welche Radionuklide werden gemessen?

2

Welche der zu Frage 1 gemessenen Werte werden veröffentlicht, und wer ist nach Auffassung der Bundesregierung für die Veröffentlichung verantwortlich?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Veröffentlichung eine Hilfe insbesondere für die Mütter darstellt, die auf diese Weise zwischen stark und schwach bestrahlten Lebensmitteln wählen und so das gesundheitliche Risiko verringern können?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Nichtveröffentlichung den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323 c StGB) sowie der fahrlässigen Körperverletzung (§ 230 StGB) erfüllen kann?

Bonn, den 30. Juli 1986

Mann

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