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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Anrechnung von Haftzeiten, die von Militärgerichten der ehemaligen deutschen Wehrmacht verhängt worden sind, auf die Rentenversicherung (G-SIG: 10004506)

Anerkennung der von Militärgerichten der Wehrmacht verhängten Haftzeiten als Ersatzzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

03.09.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/594219.08.86

Anrechnung von Haftzeiten, die von Militärgerichten der ehemaligen deutschen Wehrmacht verhängt worden sind, auf die Rentenversicherung

des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN

Anrechnung von Haftzeiten, die von Militärgerichten der ehemaligen deutschen Wehrmacht verhängt worden sind, auf die Rentenversicherung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

In welcher Weise werden Haftzeiten, die von Militärgerichten der ehemaligen deutschen Wehrmacht verhängt worden sind, rentenversicherungsrechtlich behandelt?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, Haftzeiten der vor bezeichneten Art seien als Ersatzzeiten rentenversicherungsrechtlich anzuerkennen?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, Haftzeiten, die von Militärgerichten der ehemaligen deutschen Wehrmacht verhängt wurden, sind Verfolgungszeiten im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes und damit als Ersatzzeiten rentenversicherungsrechtlich anzuerkennen?

Bonn, den 19. August 1986

Ströbele Borgmann, Hönes und Fraktion

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