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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Abschießen von ausgesetzten Tieren (G-SIG: 10004528)

Anzahl der jährlich ausgesetzten gezüchteten Fasane und Rebhühner, massenweises Abschießen, Änderung des Bundesjagdgesetzes

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

22.09.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/596602.09.86

Abschießen von ausgesetzten Tieren

des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Kann die Bundesregierung angeben, wieviel gezüchtete Fasanen und Rebhühner jährlich in der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt werden?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung das Aussetzen von Tieren zum Zweck des alsbaldigen Abschusses durch schieß- und tötungsfreudige Jäger?

Da das Schießen von ausgesetzten Tieren nichts mit „ernten" oder „regulieren des Wildbestands" zu tun hat, ist zu fragen, ob das Aussetzen und Schießen, also betäubungsloses Töten, nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung das massenweise Abschießen von ausgesetzten Tieren in bezug auf die Effekte auf die Lebensräume der gesamten übrigen Tierwelt?

4

Besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Möglichkeit, im Rahmen der bestehenden Gesetze dieses Treiben zu unterbinden, oder sieht sie in diesem Zusammenhang die Änderung des Bundesjagdgesetzes für notwendig an?

Bonn, den 2. September 1986

Werner (Dierstorf) Borgmann, Hönes und Fraktion

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