Rolle der Projektträger beim Bundesforschungsministerium
des Abgeordneten Schmidt (Hamburg-Neustadt) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
In der Verbandszeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V., „Sonnenenergie", wird in Heft 3/86 unter dem Titel „Kohlendioxid als Arbeitsmittel nutzen" berichtet, daß im Rahmen eines geplanten Projekts der Firma Gerena, Berlin, mit dem Thema „Stoffwertforschung" die Kernforschungsanstalt (KFA) Jülich als Projektträger im Auftrag des Bundesforschungsministeriums es abgelehnt habe, dieses Projekt zu fördern. Auf den zurückgereichten Unterlagen seien einige handschriftliche Vermerke von den Mitarbeitern des Projektträgers angebracht gewesen. Einer hätte gelautet: „Das sollten wir an uns ziehen". Kann die Bundesregierung diesen Sachverhalt bestätigen oder widerlegen?
Wie muß man sich den Ablauf des Vorgangs, daß eine staatliche Behörde das Ergebnis des Erfindungsreichtums von Privatpersonen oder -firmen „an sich zieht", vorstellen?
Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß die Bearbeitung und Beurteilung von Projektanträgen, die die Projektträger im Auftrag des Bundesforschungsministeriums vornehmen, eine ganz besondere Integrität der Projektträger voraussetzt, und ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß die besondere Vertrauensstellung des Projektträgers KFA Jülich für die Beurteilung von Anträgen aus dem Bereich Energieforschung durch solche Vorgänge des „An-sich-ziehens" völlig entwertet wird?
Existiert eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Beratungsergebnissen und zur Offenlegung von Interessenbindungen der Berater, so wie sie in den „Grundsätzen für das Beratungswesen des Bundesministers für Forschung und Technologie (BMFT)" (Beratungsübersicht 1984/85) niedergelegt sind, in analoger Form auch für die Projektträger bzw. deren Mitarbeiter? Wenn ja, wie häufig hat es solche Veröffentlichungen oder Offenlegungen von Interessenbindungen gegenüber dem BMFT in der Vergangenheit bereits gegeben?
In wie vielen Fällen hat es versuchten - wie in der „Sonnenenergie" dargelegt - oder vollendeten „Ideendiebstahl" von seiten der Projektträger oder der Sachverständigen des BMFT gegeben? Gibt es über die in den „Grundsätzen für das Beratungswesen des Bundesministers für Forschung und Technologie" festgelegte Verpflichtung zur Neutralität und zur Offenlegung von Interessenbindungen hinausgehende Vorkehrungen des BMFT, um einen Mißbrauch aus der Beratungstätigkeit zu unterbinden oder gegebenenfalls zu sanktionieren?
In dem angesprochenen Projektantrag habe, so die „Sonnenenergie", die Firma Gerena vorgeschlagen, im Rahmen der „Stoffwertforschung" Untersuchungen zu thermodynamischen Eigenschaften von Arbeitsfluiden und zu neuartigen Auswerteverfahren zu Wirkungsgradberechnung vorzunehmen sowie zur Verifizierung der Ergebnisse einen abgewandelten Stirlingmotor zu verwenden. Die negative Antwort der KFA Jülich sei damit begründet gewesen, daß bereits zwei Projekte zur Entwicklung von Stirlingmotoren bei Firmen mit großer Erfahrung auf diesem Gebiet gefördert würden und daß die Entwicklung von Stirlingmotoren eines erheblichen finanziellen Aufwands und großer Erfahrung bedürfe. Kann die Bundesregierung diese Darstellung bestätigen oder widerlegen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die fachliche Beurteilungskompetenz des Projektträgers, wenn dieser zur Prüfung eines Projektantrags nicht den Untersuchungsgegenstand bewertet, sondern ein technisches Verfahren, mit dem die Umsetzung der Untersuchungsergebnisse lediglich demonstriert werden soll, in den Mittelpunkt der Diskussion rückt und damit in der Begründung des Ablehnungsbescheids das Thema des Projekts verfehlt hat?
Welche Hintergründe gibt es für das Verhalten des Projektträgers, einerseits mit einer an der Sache vorbeigehenden Begründung einen Projektantrag abzulehnen, andererseits intern anzuregen, das Projekt „an sich zu ziehen"?