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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Praxis der Förderung nach § 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG) (G-SIG: 10004598)

Förderung der Vertriebenenorganisationen aus Bundesmitteln seit 1980, Aufgliederung nach Bundesministerien, Förderung von Publikationen und Projekten, Ankauf von Publikationen der Vertriebenen für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.10.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/605624.09.86

Praxis der Förderung nach § 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG)

der Abgeordneten Frau Terborg, Büchler (Hof), Sielaff, Dr. Nöbel, Duve, Bahr, Dr. Diederich (Berlin), Dr. Haack, Haehser, Hauck, Heimann, Hiller (Lübeck), Huonker, Löffler, Müller (Schweinfurt), Nehm, Rappe (Hildesheim), Schlaga, Dr. Schmude, Steiner, Stiegler, Wischnewski, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

1985 erhielten die Vertriebenenorganisationen Sondermittel des Bundes in Höhe von 750 000 DM. 1986 sind allein im Haushalt des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen 250 000 DM mehr für die Vertriebenen vorgesehen als im Vorjahr — die genannten Sondermittel nicht mitgerechnet.

Darüber hinaus werden die verschiedenen Vertriebenenorganisationen aus weiteren Titeln und anderen Quellen — BMJ, BMJFFG (Länder, Kommunen) — gefördert, darunter auch nach dem § 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes.

Auf diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Publikationen und welche anderen Maßnahmen hat sie 1985 aus Mitteln nach dem § 96 BVFG und in welcher Höhe gefördert, und welche länger erscheinenden Publikationen und wiederkehrenden Maßnahmen wurden davon auch in den Jahren seit 1980 gefördert?

2

Welche Organisationen sind im einzelnen mit welchen Beträgen 1985 gefördert worden, welche Beträge sind ihnen in den Vorjahren seit 1980 jeweils zugekommen, und welche Ansätze sind für 1986 vorgesehen?

3

Ist die Bundesregierung in der Lage, angesichts des umfangreichen Förderungskatalogs des § 96 zwischen kulturellen und politischen Texten und Maßnahmen zu differenzieren, hat sie sich um eine solche Differenzierung bemüht und auch für bestimmte Texte oder Maßnahmen die Förderung verweigert?

4

Welche weiteren Kriterien außer den im § 96 genannten oder welche diese konkretisierenden Kriterien legt die Bundesregierung bei der Entscheidung über die Förderungswürdigkeit nach § 96 an?

5

Sind in den Jahren zwischen 1980 und 1986 auch Projekte von Einzelpersonen nach § 96 gefördert worden, wenn ja, welche Personen und welche Projekte?

6

Welche Projekte, für die Mittel beantragt worden waren, sind mit welcher Begründung in den Jahren 1980 bis 1985 abgelehnt worden?

7

Welche Publikationen, die von Vertriebenenverbänden herausgegeben oder von den Verbänden als Mitteilungsorgane benutzt werden, kauft die Bundesregierung in größerer Auflage, z. B. um sie an Multiplikatoren, Bildungseinrichtungen oder in Dienststellen des Bundes und der Länder, die für die Aufnahme und Beratung von Aus- und Übersiedlern zuständig sind, zu verteilen und auszulegen, und zu welchem Preis geschieht das?

8

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Publikationen der „Kulturstiftung der Deutschen Vertriebenen" häufig politische und juristische statt kulturelle oder kulturpolitische Probleme zum Inhalt haben, kann sie den Anteil solcher Schriften an den von der Kulturstiftung herausgegebenen Schriften benennen, und sieht die Bundesregierung dies unter Förderungsgesichtspunkten als problematisch an?

9

Welche Vertriebenenverbände, welche Einrichtungen und weiteren Umfeldorganisationen erhalten von der Bundesregierung institutionelle Förderung und in welcher Höhe, und zu welchem Zweck werden diese Mittel von den Einrichtungen der Vertriebenenorganisationen verwendet?

10

Kann die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag die Anschriften der in den Fragen 2;7 und 9 genannten Organisationen, Publikationen und Einrichtungen mitteilen und so die Kontaktaufnahme der Mitglieder des Deutschen Bundestages mit ihnen fördern?

11

Von welchen Bundesministerien sind für welche Vertriebenenorganisationen in der Zeit von 1980 bis 1986 Mittel bereitgestellt und ausgegeben worden für

a) kulturelle Aufgaben,

b) Eingliederungsmaßnahmen, aufgeteilt in institutionelle- und Projektförderung?

Bonn, den 24. September 1986

Frau Terborg Büchler (Hof) Sielaff Dr. Nöbel Duve Bahr Dr. Diederich (Berlin) Dr. Haack Haehser Hauck Heimann Hiller (Lübeck) Huonker Löffler Müller (Schweinfurt) Nehm Rappe (Hildesheim) Schlaga Dr. Schmude Steiner Stiegler Wischnewski Dr. Vogel und Fraktion

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