Verzicht auf die Erstattung von Arbeitslosengeld und Versicherungsbeiträgen gegenüber der Firma Mannesmann
des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN
Verzicht auf die Erstattung von Arbeitslosengeld und Versicherungsbeiträgen gegenüber der Firma Mannesmann
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es zwischen der Firma Mannesmann Röhrenwerke in Duisburg und dem zuständigen Arbeitsamt mit Billigung der Bundesanstalt für Arbeit eine Einigung gegeben hat, gemäß der das Arbeitsamt im Wege des Vorabbescheides auf die Erstattung von Arbeitslosengeld und Versicherungsbeiträgen gegenüber der Firma Mannesmann Röhrenwerke in Fällen von 59jährigen Arbeitnehmern, die aus dem Betrieb ausschieden, verzichtet?
Wie viele Arbeitnehmer sind von dieser Regelung betroffen? Wie groß ist das finanzielle Volumen? Gibt es Hinweise, daß in Zukunft weitere Arbeitnehmer von einer entsprechenden Regelung bei der Firma Mannesmann Röhrenwerke betroffen sein werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einigung zwischen der Firma Mannesmann Röhrenwerke und dem Arbeitsamt im Hinblick auf die Geltung des § 128 des Arbeitsförderungsgesetzes (AfG) und im Hinblick auf die Realisierung der Vorruhestandsregelung? Ist die Bundesregierung der Auffassung, bei der Erstattungspflicht des § 128 AfG müsse auf die finanzielle Situation des Betriebes abgestellt werden, oder ist sie der Auffassung, es komme auf die finanzielle Situation des Konzerns an?
Wie bewertet die Bundesregierung die dargestellte Einigung zwischen Arbeitsamt und Mannesmann Röhrenwerke sozialpolitisch? In welchem Verhältnis steht die Einigung zur Vorruhestandsregelung? Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß mit entsprechenden Einigungen der Vorruhestandsregelung der Boden entzogen wird? Sind der Bundesregierung Planungen in anderen Unternehmen bekannt, wonach auch sie gemäß der Einigung zwischen Arbeitsamt und Mannesmann Röhrenwerke verfahren wollen? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, § 128 AfG von der Vorruhestandsregelung und der ihr korrespondierenden Einstellungsverpflichtung zu entkoppeln? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, mittels der skizzierten Einigung werden betriebsbedingte Kündigungen staatlich subventioniert?
Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorlagebeschluß des Bundessozialgerichts vom 21. Mai 1986? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundessozialgerichts? Hält die Bundesregierung die Bedenken des Bundessozialgerichts gegenüber § 128 AfG alte Fassung auch für berechtigt gegenüber § 128 AfG neue Fassung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß einerseits die juristischen Schwierigkeiten bei der Anwendung des § 128 AfG, andererseits eine Praxis des Arbeitsamtes, wie gegenüber der Firma Mannesmann Röhrenwerke angewandt, im nachhinein denjenigen Recht geben, die die Einführung der 35-Stunden-Woche für das geeignete Mittel hielten (und halten), um der Massenarbeitslosigkeit zu begegnen?