Menschenverachtende medizinische Versuche
der Abgeordneten Frau Wagner, Bueb und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Weltöffentlichkeit sind zynische Experimente mit Radioaktivität an US-Bürgern bekanntgeworden. Sie wurden von staatlichen Behörden wie der Atomenergiekommission organisiert. Ein Teil der Experimente diente dazu, die Grenzbelastung des menschlichen Organismus durch radioaktive Strahlung zu erproben. Selbst Unfälle wie der von Tschernobyl wurden in den sechziger Jahren vorerprobt, indem Menschen radioaktive Lebensmittel zu sich nehmen mußten. Ein anderer Teil der Experimente diente offensichtlich dazu, Tumore durch Implantation radioaktiver Substanzen zu „heilen". Solche aggressiven medizinischen Methoden haben eine lange Tradition, wie alle Menschenexperimente, die für die Opfer meist tödlichen Ausgang haben. Sowohl Belastungsexperimente wie aggressive medizinische Versuche wurden in Deutschland während des Nationalsozialismus in KZ betrieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Sind der Bundesregierung vergleichbare Experimente mit Radioaktivität in deutschen Krankenhäusern, Haftanstalten, psychiatrischen Kliniken oder anderen Versuchsanlagen bekannt?
Wie gewährleistet die Bundesregierung im Bereich der Krebsforschung, insbesondere bei der Erprobung von — Cytostatika, — Virusstatika und — Immunstimulanzien (u. a. Interleucin 2), die Einhaltung der Patientenrechte nach der Deklaration von Helsinki, d. h. die umfassende Aufklärung und informierte Einwilligung der Betroffenen, die im Regelfall schwer krank sind?
Ist die Bundesregierung bereit, „Doppel-Blind-Versuche", d. h. Versuche, bei denen weder Arzt noch Patient wissen, wer zur Untersuchungs- und Vergleichsgruppe gehört, und alle anderen Versuchsanordnungen, in denen der/die Patientin nicht über sämtliche Risiken informiert ist, grundsätzlich zu verbieten?
Auch in der Bundesrepublik Deutschland finden zahlreiche medizinische Versuche an sozial unterprivilegierten und häufig verarmten Menschen statt, wie nicht zuletzt durch die Enthüllungen von Günter Wallraff („Ganz unten") einer breiteren Öffentlichkeit bekanntgeworden ist. Ist die Bundesregierung bereit, Versuche zu verbieten, in denen die soziale Notsituation von Menschen ausgenutzt wird sowie die zuständigen Gesundheitsbehörden so auszustatten, daß sie die Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften überwachen können?
Ist die Bundesregierung bereit, zu verhindern, daß Pharma- und Medizingerätekonzerne die Schutzrechte von Patienten durch die Verlagerung von Versuchen in Länder der sog. ,,Dritten Welt" zu unterlaufen?