Polizeihilfe für Guatemala aus Mitteln der Entwicklungshilfe (I)
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Aussagen der Bundesregierung soll aus den Mitteln der Technischen Zusammenarbeit im Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit für das Jahr 1986 Ausstattungs- und Ausbildungshilfe an die guatemaltekische Polizei im Wert von 10,6 Mio. DM gezahlt werden.
Sah das anfängliche von der Bundesregierung geplante Programm vor, 5 Mio. DM für Ausstattungshilfe und 4 Mb. DM für Ausbildungshilfe zu verwenden, so ist nachträglich das Programm zugunsten der Ausbildungshilfe verändert worden (5 Mb. DM Ausstattung, 5,35 Mio. DM Ausbildung, 0,2 Mio. DM Sonstiges), um dem Vorwurf zu begegnen, ein Programm, das überwiegend Ausstattungshilfe enthält, kann nicht aus Mitteln der Entwicklungshilfe finanziert werden, sondern muß aus dem Spezialtitel für Ausstattungshilfe des Auswärtigen Amtes (Einzelplan 05 Titel 686 23) genehmigt werden. Trotz der nachträglichen Korrektur des Programms bleibt jedoch die Kritik aller Fraktionen des Deutschen Bundestages am Genehmigungsverfahren der Bundesregierung erhalten, da die Bundesregierung die obligatorische Beteiligung des Parlaments an der Genehmigung von Ausstattungshilfe explizit umgangen hat.
Die Bundesregierung hat die Willensbildung des Parlaments mißachtet, indem sie sich über die Beschlußfassung des Auswärtigen Ausschusses und des Haushaltsausschusses, der 1984 über 56 Mb. DM Ausstattungshilfe, die in den Jahren 1985, 1986, 1987 an eine bestimmte Auswahl von Ländern vergeben werden soll, hinweggesetzt hat.
Die Bundeshaushaltsordnung sieht zudem vor, daß eine Maßnahme, für die ein Spezialtitel existiert, wie der Titel für Ausstattungshilfe im Einzelplan 05 des Auswärtigen Amtes, nicht aus einem Titel mit allgemeiner Zweckbestimmung wie der Titel der Technischen Zusammenarbeit des Einzelplans 23 des BMZ, finanziert werden kann.
Der haushaltsrechtlich mögliche Weg eines Antrages des Auswärtigen Amtes auf eine überplanmäßige Ausgabe oder die Beantragung eines Nachtragshaushaltes ist von der Bundesregierung ausgespart worden, zugunsten einer Eigenentscheidung des von der CSU geführten Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und des Bundesinnenministeriums.
Weitere Unkorrektheiten sind der Bundesregierung unterlaufen, indem Firmenaufträge vom BMI bereits vor der Finanzentscheidung der Bundesregierung vergeben worden sind und die Finanzentscheidung der Regierung gefällt wurde, bevor der Abschlußbericht über das Projektvorhaben der Bundesregierung vorlag.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Aus welchen Gründen wird die Ausstattungs- und Ausbildungshilfe für Guatemala nicht aus dem Einzelplan 05 des Auswärtigen Amtes finanziert, sondern aus den Mitteln der TZ des Einzelplans 23?
Bedeutet die Tatsache, daß die Ausstattungs- und Ausbildungshilfe für Guatemala aus der TZ für Guatemala aus der Rahmenplanung für das Jahr 1986 finanziert wird, da die ehemaligen geplanten Projektvorhaben der Entwicklungshilfe an Guatemala gestrichen werden für das Jahr 1986?
Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, die parlamentarische Willensbildung aus dem Jahre 1984 über die Vergabe der Ausstattungshilfe für die Jahre 1985, 1986, 1987 an eine bestimmte Länderauswahl zu mißachten, indem sie mit der Vergabe der Ausstattungshilfe an Guatemala sowohl den Länderkatalog der Empfänger erweitert hat, als auch das Gesamtvolumen der Ausstattungshilfe von 56 Mio. DM für die drei Jahre bei weitem überschritten hat?
Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, den ihr möglichen Weg einer Antragstellung für eine überplanmäßige Ausgabe für Guatemala zu gehen oder einen Nachtragshaushalt zu beantragen eigens für oben genannten Zweck?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, daß sie mit der Genehmigung der Ausstattungs- und Ausbildungshilfe für Guatemala aus den Mitteln des Einzelplans 23 gegen den § 34 der Bundeshaushaltsordnung verstoßen hat, der besagt, daß aus einem Titel mit allgemeiner Zweckbestimmung eine Finanzierung nicht erfolgen darf, wenn ein Spezialtitel existiert?
Hat die Bundesregierung in der Antwort vom 29. August 1986 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN — Drucksachen 10/5891, 10/5961— die Fraktion DIE GRÜNEN getäuscht, als sie auf die Frage "Zu welchem Zeitpunkt hat das BMZ die Entscheidung für die Vergabe von 5 Mio. DM Ausrüstungshilfe gefällt" geantwortet hat „Das BMZ fällt keine Entscheidung über Ausrüstungshilfe"?
Wer hat wann in der Bundesregierung die Entscheidung über die Vergabe von 10,6 Mio. DM Ausstattungs- und Ausbildungshilfe gefällt?
Welche Lieferungen sind im Rahmen der Ausstattungshilfe vorgesehen und von welchen Firmen?
Wann werden die Bestandteile der Ausstattungshilfe ausgeliefert?
Welche konkreten Bestandteile enthält die Ausbildungshilfe für die guatemaltekische Polizei (Aufbau einer Polizeischule in Guatemala und Ausbildung von Offizieren in der Bundesrepublik Deutschland)?
Aus welchem Grunde wurden die Lieferaufträge an Firmen seitens des BMI vergeben, bevor ein Finanzbeschluß der Bundesregierung für die Polizeihilfe vorlag?
Aus welchem Grunde hat die Bundesregierung über die Ausstattungs- und Ausbildungshilfe entschieden, bevor ein abschließender Projektprüfungsbericht vorlag?
Trifft die Aussage des BMZ zu, nach der der Parlamentarische Staatssekretär Spranger im September in einem symbolischen Akt der Übergabe Fahrzeuge an die guatemaltekische Polizei deswegen übergeben hat, um die dortigen Polizeikräfte zu animieren, sich konkreter an der Projektplanung zu beteiligen?
Trifft die Aussage des BMZ zu, nach der die Polizeihilfe an Guatemala gegeben werden soil, um die Polizei gegenüber der dortigen Armee zu stärken?
Wann wurde der guatemaltekischen Regierung die mündliche Zusage über die Ausstattungshilfe gegeben?
Trifft es zu, daß die Fahrzeugübergabe des Parlamentarischen Staatssekretärs Spranger in Guatemala aufgrund einer Entscheidung im BMI erfolgte und nicht durch eine Gesamtentscheidung der Bundesregierung gedeckt wurde?
Aus welchem Grund hat das Auswärtige Amt seine Zustimmung zur Vergabe der Polizeihilfe an Guatemala nachträglich zur Beschlußfassung des BMZ und BMI gegeben?
Wann soll die vertragliche Unterzeichnung über die 10,6 Mio. DM Polizeihilfe zwischen der Bundesregierung und der guatemaltekischen Regierung erfolgen?
Welche Mittel stehen dem Parlament zur Verfügung, um die Vertragsunterzeichnung und die Auszahlung der Mittel zu verhindern?
In welchem Zusammenhang steht der Besuch von sechs hohen guatemaltekischen Armeeoffizieren auf Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung im Oktober in der Bundesrepublik Deutschland zum Polizeihilfeprojekt der Bundesregierung?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in der Zukunft Polizeihilfe mit Mitteln des BMZ auch an andere Länder als Guatemala zu vergeben?
In welchem konkreten Stand der Vorbereitung ist die Polizeihilfe an Peru und Uruguay, die ebenfalls mit Mitteln des BMZ finanziert werden soll?