Gesundheitsschädliche Stoffe in Wundsalben und Kosmetika und Rolle des Bundesgesundheitsamtes (BGA)
der Abgeordneten Frau Hönes und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Hönes und der Fraktion DIE GRÜNEN
Gesundheitsschädliche Stoffe in Wundsalben und Kosmetika und Rolle des Bundesgesundheitsamtes (BGA)
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Untersuchungen des Öko-Test-Magazins, veröffentlicht in der Ausgabe November 1986, ergaben, daß von 14 auf Pestizidrückstände untersuchten Wundsalben nur zwei als unbedeutend bzw. nicht belastet, dagegen acht Produkte als bedenklich belastet einzustufen sind.
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Ergebnisse vor dem Hintergrund, daß die nachgewiesenen Chlorierten Kohlenwasserstoffe erwiesenermaßen gesundheitsschädlich sind?
2. Laut Öko-Test-Magazin hat sich die Arzneibuchkommission beim BGA bereits 1979 mit dem Problem der Restmengen von Pflanzenbehandlungsmitteln in Arzneimitteln befaßt und die Auffassung vertreten, daß eine entsprechenden Ergänzung des Arzneibuchs notwendig sei.
Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß das BGA bis heute keine entsprechenden Initiativen ergriffen hat?
3. Wie beurteilt es die Bundesregierung, daß das BGA im April 1986, als Pestizidrückstände in Pflegecremes für Kleinkinder gefunden wurden, lediglich abwiegelte, anstatt die Analysenergebnisse zum Anlaß zu nehmen, weitergehende Untersuchungen einzuleiten und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu veranlassen?
4. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um a) die Bevölkerung auf die mit dem Gebrauch der Wundsalben verbundenen Gefahren aufzuklären b) die Bevölkerung vor dem Gebrauch dieser Salben zu schützen?
5. Die Untersuchung von Haarwaschmitteln und Duschgels ergab z. T. beträchtliche Werte von Dioxan. Dioxan ist aufgrund seines kanzerogenen Potenzials laut Kosmetik-Verordnung als Zusatzstoff verboten. Wie erklärt die Bundesregierung, daß das BGA Werte bis zu 390 ppm in Kosmetika toleriert und sogar als unbedenklich bezeichnet, nur weil Dioxan in diesem Fall als Rückstand und nicht als Zusatzstoff enthalten ist?
6. Wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung aufgrund der theoretischen Unterscheidung zwischen den Begriffen Zusatzstoff und Rückstand, welche im Hinblick auf die toxikologischen Eigenschaften und den notwendigen Gesundheitsschutz nicht gegeben ist?
7. Wie erklärt sich die Bundesregierung die wissenschaftlich nicht haltbaren Verlautbarungen des BGA, wonach a) Dioxan innerhalb weniger Minuten verdunstet und somit nur in unbedeutendem Ausmaß auf die Haut gelangt, b) Dioxan nicht in die Haut eindringt, c) Dioxan nur dann krebserzeugend wirkt, wenn es täglich literweise getrunken wird?
8. Des weiteren ließ das BGA verlautbaren, es sei geplant, Dioxan von der Liste der krebserzeugenden Arbeitsstoffe zu streichen. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Einmischung des BGA in den Kompetenzbereich der Senatskommission für gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe bei der DFG?
9. Welche personellen und/oder strukturellen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Kompetenzüberschreitung des BGA, die zudem inhaltlich erwiesenermaßen falsch ist?
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß das BGA im Rahmen der jüngsten Ereignisse zum wiederholten Male die Interessen der Industrie höher bewertet als das Recht der Bevölkerung auf Gesundheitsschutz, zumal die Vermeidung von Dioxanrückständen zwar kostenintensiv aber machbar ist, wie die Herstellungspraxis in den USA zeigt?
Fragen10
Untersuchungen des Öko-Test-Magazins, veröffentlicht in der Ausgabe November 1986, ergaben, daß von 14 auf Pestizidrückstände untersuchten Wundsalben nur zwei als unbedenklich bzw. nicht belastet, dagegen acht Produkte als bedenklich belastet einzustufen sind. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Ergebnisse vor dem Hintergrund, daß die nachgewiesenen Chlorierten Kohlenwasserstoffe erwiesenermaßen gesundheitsschädlich sind?
Laut Öko-Test-Magazin hat sich die Arzneibuchkommission beim BGA bereits 1979 mit dem Problem der Restmengen von Pflanzenbehandlungsmitteln in Arzneimitteln befaßt und die Auffassung vertreten, daß eine entsprechenden Ergänzung des Arzneibuchs notwendig sei. Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß das BGA bis heute keine entsprechenden Initiativen ergriffen hat?
Wie beurteilt es die Bundesregierung, daß das BGA im April 1986, als Pestizidrückstände in Pflegecremes für Kleinkinder gefunden wurden, lediglich abwiegelte, anstatt die Analysenergebnisse zum Anlaß zu nehmen, weitergehende Untersuchungen einzuleiten und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu veranlassen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um a) die Bevölkerung auf die mit dem Gebrauch der Wundsalben verbundenen Gefahren aufzuklären b) die Bevölkerung vor dem Gebrauch dieser Salben zu schützen?
Die Untersuchung von Haarwaschmitteln und Duschgels ergab z. T. beträchtliche Werte von Dioxan. Dioxan ist aufgrund seines kanzerogenen Potenzials laut Kosmetik-Verordnung als Zusatzstoff verboten. Wie erklärt die Bundesregierung, daß das BGA Werte bis zu 390 ppm in Kosmetika toleriert und sogar als unbedenklich bezeichnet, nur weil Dioxan in diesem Fall als Rückstand und nicht als Zusatzstoff enthalten ist?
Wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung aufgrund der theoretischen Unterscheidung zwischen den Begriffen Zusatzstoff und Rückstand, welche im Hinblick auf die toxikologischen Eigenschaften und den notwendigen Gesundheitsschutz nicht gegeben ist?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die wissenschaftlich nicht haltbaren Verlautbarungen des BGA, wonach a) Dioxan innerhalb weniger Minuten verdunstet und somit nur in unbedeutendem Ausmaß auf die Haut gelangt, b) Dioxan nicht in die Haut eindringt, c) Dioxan nur dann krebserzeugend wirkt, wenn es täglich literweise getrunken wird?
Des weiteren ließ das BGA verlautbaren, es sei geplant, Dioxan von der Liste der krebserzeugenden Arbeitsstoffe zu streichen. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Einmischung des BGA in den Kompetenzbereich der Senatskommission für gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe bei der DFG?
Welche personellen und/oder strukturellen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Kompetenzüberschreitung des BGA, die zudem inhaltlich erwiesenermaßen falsch ist?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß das BGA im Rahmen der jüngsten Ereignisse zum wiederholten Male die Interessen der Industrie höher bewertet als das Recht der Bevölkerung auf Gesundheitsschutz, zumal die Vermeidung von Dioxanrückständen zwar kostenintensiv aber machbar ist, wie die Herstellungspraxis in den USA zeigt?