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Kleine AnfrageWahlperiode 10Nicht abgeschlossen - Einzelheiten siehe Vorgangsablauf

Genfer Konferenz über das Verbot biologischer Waffen (G-SIG: 10004961)

Entwicklung im Bereich der B-Waffen in den USA und anderen Ländern seit 1980, Verlauf und Ergebnis der 2. Überprüfungskonferenz zum B-Waffen-Verbots-Übereinkommen, Nichteinhaltungsvorwürfe gegen die Sowjetunion, Verbesserung der Verifikationsmechanismen, verbesserter Informationsaustausch über Forschungsergebnisse im Bereich der biologischen Waffen; Forschungseinrichtungen, Laboratorien und Forschungsprojekte im Bereich der B-Waffen-Forschung in der Bundesrepublik Deutschland, Förderung genetischer Forschungsvorhaben aus Mitteln des Verteidigungshaushalts oder der Zivilen Verteidigung

Fraktion

Die Grünen

Datum

11.12.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/674411.12.86

Genfer Konferenz über das Verbot biologischer Waffen

der Abgeordneten Frau Borgmann, Frau Dann, Lange und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vom 8. bis 26. September 1986 fand in Genf die 2. Überprüfungskonferenz zum „Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen" statt. Lange Zeit wurde allgemein angenommen, durch dieses Vertragswerk sei das Problem der biologischen Waffen abschließend gelöst, diese ganze Kategorie von Massenvernichtungsmitteln beseitigt.

In den letzten Jahren ist ein deutliches Wiedererwachen des militärischen Interesses an den biologischen Waffen zu beobachten. Dies hängt hauptsächlich mit der Entwicklung der Gentechnologie zusammen. Galten B-Waffen früher als nicht kontrolliert einsetzbar, wird jetzt die Ansicht vertreten, mittels gentechnologischer Methoden könnten B-Waffen nach militärischen Bedürfnissen „geschneidert" werden unter genauer Kontrolle über die zeitliche Dauer des Einsatzes und genauer Spezifizierung der anzugreifenden Lebewesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Einschätzung der Situation

Fragen23

1

Wie beurteilt die Bundesregierung das Wiederaufleben der Diskussion über den militärischen Nutzen von B-Waffen?

2

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der USA für ihr B- und C- Waffenprogramm seit 1980 entwickelt? Wie entwickelten sich seit 1980 die Ausgaben der USA für die B-Waffen-Forschung für Vorbeugungs-, Schutz- oder sonstige friedliche Zwecke? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Bericht „Biological Defense Program" vom Mai 1986 an das „Appropiations Comittee" des US-Repräsentantenhauses und den Bericht von Unterstaatssekretär D. J. Feith vom 8. August 1986 über biologiosche und toxine Waffen an das „Permanent Select Comittee on Intelligence" des Repräsentantenhauses?

4

Aus welchen anderen Ländern ist der Bundesregierung ein derart gesteigertes Interesse an der B-Waffen- Problematik bzw. eine deutliche Erhöhung der dafür aufgewendeten Mittel bekannt?

5

Hat es zu diesem Thema Konsultationen in der NATO gegeben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6

Werden innerhalb der NATO aus militärischer Sicht Überlegungen zum Problembereich der B-Waffen angestellt?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die von den USA erhobenen Vorwürfe gegen die Sowjetunion, das Abkommen verletzt zu haben? Welche eigenen Erkenntnisse liegen ihr dazu vor?

8

Sind der Bundesregierung weitere Nichteinhaltungsvorwürfe gegen Unterzeichnerstaaten bekanntgeworden, und wie beurteilt die Bundesregierung sie?

1

Wie beurteilt die Bundesregierung Verlauf und Ergebnis der Konferenz?

2

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die gegenwärtigen Verifikationsmechanismen des Vertrags unbefriedigend sind?

Wie ist eine Verifikation bei dem gegenwärtigen Vertragswerk mit seinen zugelassenen Ausnahmen für Vorbeugungs-, Schutz- oder sonstige friedliche Zwecke nach Ansicht der Bundesregierung überhaupt möglich?

3

Warum hat die Bundesregierung die zunächst von Pakistan, dann von der Sowjetunion und anderen Ländern gemachten Vorschläge nicht unterstützt, unverzüglich die Arbeit an einem Zusatzprotokoll über verbesserte Verifikationsmechanismen aufzunehmen, und wie war die Rolle der anderen NATO- Staaten bei diesem Thema?

4

Haben die USA auf der Konferenz aussagefähiges Material vorgelegt, um ihre vorab gegen die Sowjetunion erhobenen Nichteinhaltungsvorwürfe zu belegen, welche Initiativen wurden ergriffen, um diese Problematik zur Sprache zu bringen, und wie hat die Sowjetunion reagiert?

5

Wird die Expert(inn)enkonferenz, die vom 31. März bis 15. April 1987 Einzelheiten über das Verfahren beim Informationsaustausch über Forschungseinrichtungen und -projekte, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, erarbeiten soll, für NGO (Nicht-Regierungsorganisationen) offen sein?

6

Ist die Bundesregierung bereit, beim „verbesserten Informationsaustausch" gemäß Artikel V der Abschlußresolution alle bisherigen Forschungsergebnisse im Bereich biologischer Waffen einschließlich der Ergebnisse der „Defensivforschung" zu veröffentlichen?

1

Welche Forschungseinrichtungen oder Laboratorien bestehen in der Bundesrepublik Deutschland mit Hochsicherheitsstandards für die Handhabung von biologischem Material großen Risikos (Angaben nach Artikel V. 1 Abschlußresolution)?

2

Welche Forschungsprojekte in engem Zusammenhang mit dem Vertrag (z. B. B-Waffen-Defensivforschung) sind in der Bundesrepublik Deutschland Z. Zt. in Arbeit?

3

Wie kann ein unbefangener Beobachter bei jedem einzelnen dieser Projekte erkennen, daß es sich um defensive Forschung handelt, also eine — auch mißbräuchliche — offensive Nutzung der Ergebnisse mit Sicherheit ausgeschlossen ist?

4

Wie läßt sich bei dem vom Bundesverteidigungsministerium finanzierten Arbo-Viren-Projekt an der Tiermedizinischen Hochschule Hannover ausschließen, daß während des Projekts neue Erreger erzeugt werden, die sowohl für die Impfstoffentwicklung als auch für offensiven Einsatz genutzt werden könnten?

5

Welche Forschungsprojekte in engem Zusammenhang mit dem Vertrag sind in der Bundesrepublik Deutschland geplant? Welche Forschungseinrichtungen sollen beteiligt werden, und wie hoch werden die Kosten sein?

6

Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, grundsätzlich auf die Beteiligung militärischer Stellen und die Nutzung militärischer Haushaltsmittel bei der Förderung gentechnischer Forschung zu verzichten?

7

Welche gentechnischen Forschungsvorhaben werden gegenwärtig aus Mitteln des Verteidigungshaushalts oder der Zivilen Verteidigung in welcher Höhe gefördert? Für welche Vorhaben ist eine solche Förderung geplant?

8

In welchem Umfang ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse der in den vorhergehenden Fragen angesprochenen Projekte geplant?

9

Ist die Bundesregierung bereit, bei allen diesen Projekten Vor-Ort-Inspekionen durch unabhängige Wissenschaftler zuzulassen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Umsetzung des B-Waffen-Abkommens zu stärken?

Bonn, den 11. Dezember 1986

Dann Lange Borgmann, Hönes und Fraktion

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