Sanierungsmaßnahmen für Altlasten
der Abgeordneten Frau Hönes und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Stadt Bielefeld und das Land Hamburg führen gegenwärtig Sanierungsmaßnahmen für Altlasten durch.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es die Bundesregierung versäumt hat, in dieser Wahlperiode die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für derartige Maßnahmen zu schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Unter welchen Voraussetzungen kann die Sanierung einer Altlast nach dem Abfallrecht durchgeführt werden?
Ist für eine umfassende Sanierung (obere Abdeckung, Spundwände) im bebauten Bereich ein Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren durchzuführen?
Wenn eine abfallrechtliche Regelung nicht möglich ist, in welcher Form ist dann eine Altlastensanierung nach dem Baurecht (Baugenehmigung) möglich?
Kann unter der Voraussetzung, daß Gesundheitsverfahren gegeben sind, auf baurechtliche oder abfallrechtliche Verfahren verzichtet werden (die mehrere Jahre dauern) und unmittelbar nach dem Ordnungsrecht vorgegangen werden?