Parteipolitische Patronage im öffentlichen Dienst
des Abgeordneten Mann und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Manfred Wichmann hat durch die wissenschaftliche Untersuchung „Parteipolitische Patronage — Vorschläge zur Beseitigung eines Verfassungsverstoßes im Bereich des öffentlichen Dienstes" wich tige Anstöße für die öffentliche Diskussion und Beseitigung dieses in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes feststellbaren Mißstandes gegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Stimmt die Bundesregierung der These zu, daß der parteipolitische Zugriff auf öffentliche Ämter bei breiten Schichten der Bevölkerung wesentlich zur Parteien- und Staatsverdrossenheit und zu einem Vertrauensschwund in bezug auf staatliche Institutionen beiträgt, und wenn nein, warum nicht?
Stimmt die Bundesregierung der These zu, daß der parteipolitische Zugriff auf öffentliche Ämter eine negative Signalwirkung auf Beamte hat und zu einer Effektivitätseinbuße im Staatsdienst führt, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung bereit, durch unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen über die Entwicklung der parteipolitischen Ämterpatronage in ihrem Geschäftsbereich seit der Bundestagswahl 1969 durchführen zu lassen, und wenn nein, warum nicht?
Trifft der Spiegel-Bericht vom 15. Dezember 1986 zu, wonach der derzeitige Leiter des Referats für Auslandsschulen im Auswärtigen Amt die für sein Amt vorgeschriebene beamtenrechtlich übliche Laufbahnvoraussetzung nicht erfüllt, und nach welcher Vergütungsgruppe wird die in demselben Bericht genannte derzeitige Vorzimmerdame des Bundeskanzlers entschädigt?
Wie viele Zeitverträge o. ä. wurden in den Jahren 1983, 1984, 1985 und 1986 im Bereich des höheren Dienstes des Bundeskanzleramtes mit abgeordneten Beamten geschlossen, und in wie vielen Fällen kam es nach wie langer „sonstiger Beschäftigung" zu einer Übernahme als Bundesbeamter in jeweils welchen Besoldungsgruppen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die CDU seit Jahren die Ämtervermittlung zentral mittels elektronischer Datenverarbeitung dergestalt organisiert, daß aufstiegswillige Parteimitglieder Angaben zur Person und zur beruflichen Qualifikation an die Parteizentrale im Bonner Konrad-Adenauer-Haus liefern und die CDU-Bundesgeschäftsstelle als „Servicestation" auftritt, „um einerseits den Bedarfsträgern geeignete Personen zu benennen und um andererseits CDU-Mitglieder auf bestimmte offene oder freiwerdende Stellen" hinzuweisen (Wichmann, a. a. O.)?
Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, daß parteipolitische Ämterpatronage gegen den Gleichheitssatz und das Willkürverbot (Artikel 3 GG) und gegen Artikel 33 GG verstößt, wonach jeder Deutsche „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt" hat, und wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Eignung der Vorschläge Wichmanns zur Beseitigung der parteipolitischen Ämterpatronage, z. B.
— alle Stellen auch bei Beförderung auszuschreiben,
alle Einstellungskriterien zu veröffentlichen, damit Bewerber/innen über die Anforderungen genau informiert sind,
— ein sogenanntes Concours-System einzuführen, das Eingangsprüfungen vor einer Kommission verlangt, damit alle Bewerber gleiche Wettbewerbschancen haben,
— Ernennungen nur von einem unabhängigen Ausschuß vornehmen zu lassen, der ein Letztentscheidungsrecht hat,
— den erfolglosen Bewerbe rn ein Akteneinsichtsrecht einzuräumen und ihnen die rechtserheblichen Ablehnungsgründe mitzuteilen,
— dem Personalrat eine Klagebefugnis einzuräumen,
und warum hat die Bundesregierung bisher von derartigen Maßnahmen keinen Gebrauch gemacht?