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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Nichtwahrnehmung von Kontrollaufgaben durch das Bundesamt für den Zivildienst (G-SIG: 10005053)

Aufgaben, Umgang mit Beschwerden

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

04.02.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/680522.01.87

Nichtwahrnehmung von Kontrollaufgaben durch das Bundesamt für den Zivildienst

der Abgeordneten Frau Wagner und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Aufgabe hat das Bundesamt für den Zivildienst, wenn es Beschwerden von Zivildienstleistenden über ihre Dienststelle erhält?

2

Wie nimmt das Bundesamt diese Aufgabe wahr?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß es Beschwerden von Zivildienstleistenden über den Verein für individuelle Schwerbehindertenbetreuung und -beratung e. V. (VIS) gegeben hat?

4

Wie ist das Bundesamt mit diesen Beschwerden umgegangen? Sind Nachforschungen erfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5

Hat das Bundesamt die Dienststelle der Zivildienstleistenden und die Unterkünfte in Augenschein genommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis aufgrund welcher Tatsachen?

6

Sind mündliche und schriftliche Aussagen der Dienststelle überprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7

Ist die Bundesregierung der Meinung, daß das Bundesamt seine Aufsichtspflicht verletzt hat? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Konsequenzen wurden oder werden daraus gezogen?

8

Ist es richtig, daß der Bundesbeauftragte für Zivildienstangelegenheiten die Dienststelle besucht hat? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

9

Gibt es Bestrebungen, beschwerdeführende Zivildienstleistende strafzuversetzen?

Bonn, den 22. Januar 1987

Wagner Borgmann, Hönes und Fraktion

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