Nichtwahrnehmung von Kontrollaufgaben durch das Bundesamt für den Zivildienst
der Abgeordneten Frau Wagner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Aufgabe hat das Bundesamt für den Zivildienst, wenn es Beschwerden von Zivildienstleistenden über ihre Dienststelle erhält?
Wie nimmt das Bundesamt diese Aufgabe wahr?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es Beschwerden von Zivildienstleistenden über den Verein für individuelle Schwerbehindertenbetreuung und -beratung e. V. (VIS) gegeben hat?
Wie ist das Bundesamt mit diesen Beschwerden umgegangen? Sind Nachforschungen erfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat das Bundesamt die Dienststelle der Zivildienstleistenden und die Unterkünfte in Augenschein genommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis aufgrund welcher Tatsachen?
Sind mündliche und schriftliche Aussagen der Dienststelle überprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß das Bundesamt seine Aufsichtspflicht verletzt hat? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Konsequenzen wurden oder werden daraus gezogen?
Ist es richtig, daß der Bundesbeauftragte für Zivildienstangelegenheiten die Dienststelle besucht hat? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Gibt es Bestrebungen, beschwerdeführende Zivildienstleistende strafzuversetzen?