Bekämpfung von kommerzieller sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im deutsch-tschechischen Grenzgebiet
der Abgeordneten Ekin Deligöz, Kai Boris Gehring, Britta Haßelmann, Grietje Bettin, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kommerzielle sexuelle Gewalt und Ausbeutung sind eines der schlimmsten Verbrechen an Kindern und Jugendlichen.
Weltweit werden Kinder und Jugendliche für Prostitution und Pornografie missbraucht, verkauft und in sklavenähnlichen Zuständen gehalten.
Kinderprostitution, Kinderhandel und Kinderpornografie kommen auch in Deutschland vor.
Insbesondere im deutsch-tschechischen Grenzgebiet war und ist das Problem nach Berichten von vor Ort tätigen Organisationen virulent.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren Anstrengungen zur Bekämpfung der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen unternommen. Dennoch mangelt es nach wie vor an einer systematischen Erfassung und Bekämpfung dieses Phänomens.
Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ist ein äußerst komplexes Geschehen, das nicht mit einzelnen Maßnahmen gezielt bekämpft werden kann. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern, die internationale Zusammenarbeit sowie die Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen und die Stärkung der Zivilgesellschaft müssen daher intensiver verfolgt werden. Auch muss ein besonderes Augenmerk auf eine fundierte Forschung in diesem Bereich sowie eine systematische Erfassung des Problemfelds Kommerzielle sexuelle Ausbeutung gelegt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wird die Bundesregierung den Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung aus dem Jahr 2003 fortführen, weiterentwickeln oder neu auflegen?
Wenn nein, warum nicht, und sind in diesem Falle andere Maßnahmen zur systematischen Bekämpfung der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen geplant?
Welche Maßnahmen im Rahmen der Prävention und Aufklärung hat die Bundesregierung im Problemfeld der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bereits ergriffen bzw. wird sie ergreifen (bitte konkret durchgeführte Maßnahmen nennen)?
Existiert die 2003 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ noch?
Wenn ja, wie ist der Stand der Zusammenarbeit, und welche konkreten Ergebnisse konnte die bisherige Zusammenarbeit aufweisen?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Thematik der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen mittlerweile in die „Lageberichte Menschenhandel“ der Bundesländer integriert worden?
Wenn nein, warum nicht?
a) Wie ist der Stand der Zusammenarbeit in der deutsch-tschechisch-polnischen Arbeitsgruppe, die 2003 eingesetzt wurde?
b) Stimmt es, dass die trinationale Arbeitsgruppe ihre Arbeit ausgesetzt hat?
Wenn ja, warum und wann wird sie ihre Arbeit wieder aufnehmen?
c) Welche konkreten Aktivitäten aus dem Maßnahmenkatalog hat die Arbeitsgruppe bisher umgesetzt?
d) Wie ist die Kooperation der trilateralen Arbeitsgruppe mit Österreich zu beurteilen, und wird geprüft, Österreich in die AG aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
a) Plant die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern dafür einzutreten, dort vorhandene Hilfs- und Beratungsangebote für von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche angemessen finanziell zu unterstützen?
b) Wird sich die Bundesregierung gegenüber Sachsen und Bayern dafür einsetzen, den dort tätigen Verein KARO e. V. (Verein zur grenzüberschreitenden Sozialarbeit in Prostitutions- und Drogenszenen) in der Arbeit zu unterstützen und finanziell zu fördern?
c) Plant die Bundesregierung, KARO e. V. in der Arbeit zu unterstützen und finanziell zu fördern?
d) Unterstützt und finanziert die Bundesregierung andere Organisationen, die sich bezüglich der Problematik der kommerziellen sexuellen Ausbeutung im deutsch-tschechischen Grenzgebiet engagieren, oder ist dies in Planung?
Wenn ja, welche genau (bitte einzeln auflisten)?
e) Mit welchen Organisationen arbeitet die Bundesregierung in diesem Feld in welcher Weise und mit welchem Erfolg zusammen?
In welcher Form wird die Bundesregierung die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen zur Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels zum Zwecke der kommerziellen sexuellen Ausbeutung vorantreiben?
Plant die Bundesregierung weitere Aufklärungskampagnen zur Sensibilisierung von Betroffenen, Behörden und Bürgern?
Wenn ja, wann sollen die Kampagnen beginnen, und wie sollen sie ausgestaltet werden?
a) Wie viele Fälle von Prostitution Minderjähriger, kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen und von Kinderhandel wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 registriert (bitte Straftatbestände einzeln nach Jahren auflisten)?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer in den genannten Straftatbeständen?
c) Wie hoch ist die Zahl der Fälle der extraterritorialen Strafverfolgung von Deutschen, die im Ausland Kinder sexuell missbraucht haben, und wie viele Verurteilungen gibt es seit 1993?
a) Rechnet die Bundesregierung mit einer Zunahme der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen sowie des Kinderhandels im Vorfeld und während der Fußballweltmeisterschaft 2006?
Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen wurden bereits in die Wege geleitet oder werden vorbereitet?
b) Wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Verhinderung derartiger Straftaten intensiviert werden?
Wenn ja, welche Maßnahmen kommen bereits zur Anwendung oder sind in Vorbereitung?
a) Wird die Bundesregierung die Entwicklung und Umsetzung von Forschungsansätzen im Themenfeld Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung insbesondere von Kindern unterstützen und vorantreiben, um endlich systematische Erkenntnisse zu den Ursachen, zur Prävention und zum Ausmaß dieses Phänomens zu gewinnen und das große Dunkelfeld dadurch aufzuhellen?
Wenn ja, welche konkreten Projekte werden bereits unterstützt oder sind in Planung?
Wenn nein, warum nicht?
b) Wie steht die Bundesregierung zur Forderung von Fachverbänden, einen „Lagebericht Kinderhandel“ zu erstellen oder erstellen zu lassen, um das Defizit an gesicherten Erkenntnissen über kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen zu verringern?
a) Ist die Thematik der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen mittlerweile Bestandteil des Aus- und Fortbildungsprogramms des Auswärtigen Amtes, und gibt es eine entsprechende Handreichung für den Einsatz in den deutschen Auslandsvertretungen?
Wenn nein, warum nicht?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Thematik auch Bestandteil des Aus- und Fortbildungsprogramms von Polizei und Juristen wird?
a) In welcher Form werden in den Bundesländern Justiz und Polizei im Hinblick auf die Problematik der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen fortgebildet (ggf. nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Sieht die Bundesregierung hier weiteren Fortbildungsbedarf?
Wenn ja, wie wird sie gegenüber den Bundesländern für diesen zusätzlichen Bedarf eintreten?
a) Wann soll die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie erfolgen?
b) Wann soll die Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität mit dem Zusatzprotokoll zur Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, erfolgen?