Kreditaufnahme des Bundes im Ausland
der Abgeordneten Dr. Häfele, Dr. Sprung, Haase (Kassel), Dr. Kreile, Dr. Riedl (München), Dr. Voss, Carstens (Emstek) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat seit Anfang 1980 in erheblichem Umfang Kredite zur Finanzierung des Haushalts im Ausland aufgenommen. Nach eigenen Angaben (Antwort auf die Fragen Nr. 138 und 139 für die Fragestunde des Monats November 1980) errechnet sich insgesamt ein Betrag von 18,8 Milliarden DM. Das ist fast ein Drittel der Bruttokreditaufnahme des Bundes.
Die Grundsätze von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit verlangen, daß die Bedingungen dieser Kreditaufnahmen im Ausland offengelegt werden. Auch der Bürger und Steuerzahler hat ein Recht darauf zu wissen, welche Kreditverpflichtungen der Bund eingeht.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen4
In welcher Höhe, wann und in welchen Ländern hat der Bund Kredite zur Haushaltsfinanzierung im Ausland seit dem 1. Januar 1980 aufgenommen?
In welcher Form (Darlehensart und Währung), mit welchen Laufzeiten und welchen Konditionen (insbesondere Zinshöhe) wurden die Kredite aufgenommen (nach den Grundsätzen von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sollte zumindest ein durchschnittlicher Zinssatz angegeben werden)?
Gibt es darüber hinaus weitere konkrete Pläne der Bundesregierung zur Kreditaufnahme im Ausland?
Ist die Finanzierung des Leistungsbilanzdefizits durch Kreditaufnahmen im Ausland — wie jetzt durch den Bund — nicht zumindest mittelfristig problematisch, da die für die Auslandskredite zu zahlenden Zinsen ihrerseits die Leistungsbilanz belasten?