BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Handlungs- und Entfaltungsspielraum der kommunalen Selbstverwaltung (G-SIG: 09000270)

Stärkung der finanziellen Eigenverantwortlichkeit der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.03.1981

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/15712.02.81

Handlungs- und Entfaltungsspielraum der kommunalen Selbstverwaltung

der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Dregger, Braun, Dr. Schneider, Schwarz, Sick, Deres, Maaß, Dr.-Ing. Kansy, Nelle, Frau Geiger, Linsmeier, Magin, Müller (Wesseling), Brunner, Seehofer, Dr. Warnke, Dr. Möller, Sauer (Stuttgart), Dörflinger, Herkenrath, Burger, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Schroeder (Freiburg), Keller, Frau Benedix-Engler, Hauser (Krefeld), Weiß, Fellner, Regenspurger, Dr. von Geldern, Krey, Broll, Dr. Laufs, Volmer, Dr. Miltner, Dr. Götz, Biehle, Milz und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die kommunalrechtliche Abteilung des 53. Deutschen Juristentages vom 16. bis 19. September 1980 in Berlin befaßte sich mit dem Thema: „Sind weitere rechtliche Maßnahmen erforderlich, um den notwendigen Handlungs- und Entfaltungsspielraum der kommunalen Selbstverwaltung zu gewährleisten"?

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Begründung

Die kommunalrechtliche Abteilung des 53. Deutschen Juristentages hat mit den genannten Empfehlungen einige wichtige Maßnahmen angesprochen, die zur Gewährleistung des Handlungs- und Entfaltungsspielraums der Kommunalen Selbstverwaltung notwendig sind. Obgleich die Gemeinden nach dem im Grundgesetz angelegten zweistufigen Staatsaufbau zum Bereich der Länder gehören, hat doch der Bund gleichzeitig eine gesamtpolitische Mitverantwortung für die Gemeinden. Dies hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Drucksache 8/906) in der vergangenen Wahlperiode ausdrücklich herausgestellt. Die Empfehlungen des Deutschen Juristentages richten sich daher auch an die Bundesregierung.

Fragen2

1

Teilt die Bundesregierung die Empfehlungen der kommunalrechtlichen Abteilung des Deutschen Juristentages in folgenden Aussagen:

„Bei der gesetzlichen Zuweisung von Aufgaben an die Gemeinden und Gemeindeverbände sind bereits bei der Vorlage des Gesetzentwurfes neben entstehenden Kosten der Aufgabenerledigung sowohl erhöhte Verwaltungs(Organisations- und Personal-)Kosten als auch Folgekosten zu ermitteln und auszuweisen."

„Die finanzielle Eigenverantwortlichkeit der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften ist zu stärken, insbesondere durch

— weitgehende Umwandlung der Zweckzuweisungen in allgemeine Finanzzuweisungen,

— volle Erstattung der Zweckkosten für die Wahrnehmung von Fremdverwaltungsaufgaben."

„Nicht zweckgebundene staatliche Finanzzuweisungen an die kommunalen Körperschaften müssen einen deutlich sichtbaren Vorrang vor Zweckzuweisungen haben. Unverzichtbare Zweckbindungen sollen nicht enger als unbedingt notwendig gefaßt werden; außerdem sollen Bedingungen und Auflagen nur zulässig sein, soweit sie zur Zweckverwirklichung unerläßlich sind."

2

Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu unternehmen, um in ihrem Zuständigkeitsbereich ihren Beitrag zu leisten, die ausgesprochenen Empfehlungen zu verwirklichen?

Bonn, den 12. Februar 1981

Dr. Waffenschmidt Dr. Dregger Braun Dr. Schneider Schwarz Sick Deres Maaß Dr.-Ing. Kansy Nelle Frau Geiger Linsmeier Magin Müller (Wesseling) Brunner Seehofer Dr. Warnke Dr. Möller Sauer (Stuttgart) Dörflinger Herkenrath Burger Dr. Köhler (Wolfsburg) Dr. Schroeder (Freiburg) Keller Frau Benedix-Engler Hauser (Krefeld) Weiß Fellner Regenspurger Dr. von Geldern Krey Broll Dr. Laufs Volmer Dr. Miltner Dr. Götz Biehle Milz Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen