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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ungewollte Schwangerschaften (G-SIG: 16010640)

Anzahl der von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Sterilisationen von 1990 bis 2005, Zusammenhang mit der Leistungsreduktion im GKV-Modernisierungsgesetz, Finanzierung von Verhütungsmitteln durch Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

09.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/159522. 05. 2006

Ungewollte Schwangerschaften

der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Karin Binder und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vom 14. November 2003 wurde unter anderem beschlossen, dass Sterilisationen nur noch dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, wenn sie durch Krankheit erforderlich sind. Schwangerschaftsberatungsstellen klagen nun darüber, dass die Zahl ungewollter Schwangerschaften und die Zahl von Schwangerschaftskonflikten steige; in den Beratungsgesprächen wurde ein Zusammenhang mit dieser Leistungsreduktion der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich.

Außerdem wird berichtet, dass der Leistungssatz des Arbeitslosengeldes II nicht zur Finanzierung von Verhütungsmitteln ausreiche. Weiterhin berichten Familien- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen über verstärkte Wünsche nach Schwangerschaftsabbruch aufgrund von Hartz IV. Die übergroße Mehrheit der Schwangerschaftsabbrüche ist rechtswidrig; folglich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für den Abbruch selbst nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Sterilisationen wurden in den Jahren 1990 bis 2003 jährlich von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

2

Wie viele waren es 2004 und 2005, also nach Inkrafttreten des Gesetzes?

3

Wie stellen sich die Veränderungen dieser Zahlen dar, wenn man sie auf die Zahl der Gleichaltrigen bezieht (Quote)?

4

Wie stellen Familien- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen, mit denen die Bundesregierung in Kontakt steht, die Folgen der veränderten Leistungsregel für Sterilisationen dar?

5

Wie stellen Familien- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen die Folgen des zur Finanzierung von Verhütungsmitteln nicht ausreichenden Leistungssatzes des Arbeitslosengeldes II dar?

6

Wie viele Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II nahmen im letzten Jahr und in den letzten drei Monaten Schwangerschaftsabbrüche vor?

7

Wie stellen sich diese Angaben im Vergleich zur früher geltenden Sozialhilfe-Regelung dar?

8

Wie stellen Familien- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen die Folgen von Hartz IV für ungeplant oder ungewollt Schwangere dar?

9

Gibt es regionale Unterschiede bei diesen Aussagen (bitte getrennt nach Bundesländern und exemplarisch nach reicheren/ärmeren Gegenden darstellen)?

10

Wie bewertet die Bundesregierung diese Darstellungen?

Berlin, den 19. Mai 2006

Inge Höger-Neuling Klaus Ernst Karin Binder Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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