Haltung der Bundesregierung zu Nährwertkennzeichnung und Ampelmodell
der Abgeordneten Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nachdem sich neben Verbraucherorganisationen wie die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. – vzbv und foodwatch e. V. zunehmend mehr gesellschaftliche Institutionen, u. a. Krankenkassen, die Bundesärztekammer oder der Bundeselternrat, für eine Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln ausgesprochen hatten, einigte sich im September 2008 die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) auf ein gemeinsames Vorgehen. In ihrem Beschluss forderte sie die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung einzusetzen, welche u. a. „den Gehalt der einzelnen Nährwerte in den Farben grün, gelb und rot kennzeichnet“. Auch der damalige Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer (CSU), sprach sich daraufhin für eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung mit farblicher Unterlegung aus. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er stets für das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit entwickelte „1+4“-Modell auf freiwilliger Basis plädiert, welches von Teilen der Ernährungsindustrie bereits praktiziert wird.
Gleichzeitig machte Bundesminister Horst Seehofer deutlich, dass er bei der Nährwertkennzeichnung weiterhin auf die für Frühling 2009 geplante Regelung auf EU-Ebene setzt. Sollte es dort aber kein Vorankommen geben, sei auch eine verpflichtende nationale Regelung von farbig unterlegten Nährwertangaben vorstellbar.
Im November 2008 unterrichtete die Bundesregierung den Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über ihre Position zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel“. In ihrem Bericht tritt sie „für eine praktikable und übersichtliche Ausgestaltung der Nährwertkennzeichnung“ ein. Die Bundesregierung befürwortet dort „eine obligatorische Nährwertkennzeichnung, die die Angabe der sechs Elemente Brennwert, Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlehydrate, Zucker und Salz vorsieht. Von darüber hinausgehenden Festlegungen im Rahmen der obligatorischen Nährwertkennzeichnung sollte abgesehen werden“.
Anfang Februar 2009 präsentierte foodwatch e. V. eine repräsentative Emnid-Umfrage, laut der 67 Prozent der Befragten für eine Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln sind. 64 Prozent fordern notfalls einen deutschen Alleingang, falls es nicht bald zu einer einheitlichen EU-weiten Lösung kommen sollte. (Quelle: www.foodwatch.de/kampagnen__themen/ampelkennzeichnung/ foodwatch_umfrage/index_ger.html)
Ungefähr zeitgleich lud die Ende Oktober 2008 angetretene Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner (CSU), Vertreterinnen und Vertreter der Ernährungsindustrie, des Handels und der Verbraucherzentralen zu einem Spitzentreffen. Bei dieser als Meinungsaustausch über unterschiedliche Modelle der Nährwertkennzeichnung deklarierten Zusammenkunft stellte die Bundesministerin klar, dass sie noch in keiner Weise festgelegt sei. Weiterhin schlug sie nach kontroverser Debatte vor, zur Vorbereitung einer Entscheidung und insbesondere der in Brüssel von deutscher Seite einzubringenden Position zeitnah eine Arbeitsgruppe unter Federführung des BMELV einzuberufen.
Nach dem Spitzentreffen erklärte Bundesministerin Ilse Aigner, dass sie eine Ampelkennzeichnung für vorerst gescheitert hält und „dass es in Deutschland nur eine freiwillige Lösung geben könne, solange das Verfahren auf europäischer Ebene laufe“ (Quelle: http://das-ist-drin.de/blog/archives/980-Ampel- hin.-Ampel-her.html). Laut Medienberichten setzt die Bundesministerin auf das „1+4“-Modell, welches sie auch als Vorschlag für die verpflichtende Nährwertinformation auf EU-Ebene einbringen will.
Mitte März 2009 hat das EU-Parlament die Beratungen über den Verordnungsvorschlag zur Kennzeichnung von Lebensmitteln bis nach der Europawahl ausgesetzt. Die Mehrheit im zuständigen Ausschuss folgte damit einem Antrag der CDU-Europaabgeordneten und Berichterstatterin Dr. Renate Sommer.
Ursprünglich war eine Regelung für Frühling 2009 vorgesehen. Nun wird die geplante Verordnung vermutlich erst im Herbst weiter behandelt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßte diese Entwicklung ausdrücklich und bekräftigte, dass sich damit ihre Haltung durchgesetzt habe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der von der Verbraucherorganisation foodwatch e. V. in Auftrag gegebenen Emnid-Umfrage zur Ampelkennzeichnung von Ende Januar 2009?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass sich in Deutschland neben Verbraucherorganisationen wie vzbv und foodwatch e. V. zunehmend mehr gesellschaftliche Institutionen, u. a. Krankenkassen, die Bundesärztekammer oder der Bundeselternrat, für eine Ampelkennzeichnung aussprechen?
Welche Organisationen wurden nach welchen Kriterien zum Spitzentreffen mit Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner am 3. Februar 2009 eingeladen, und welche Vertreterinnen und Vertreter haben daran teilgenommen (bitte mit Namen und Funktion)?
Sind weitere Spitzentreffen geplant?
Fall ja, wie viele, wann und mit welchem Ziel?
Wann und wie oft soll sich die von Bundesministerin Ilse Aigner auf dem Spitzentreffen angekündigte Arbeitsgruppe unter Federführung des BMELV treffen?
Welche Organisationen und Personen will das BMELV nach welchen Kriterien an der Arbeitsgruppe beteiligen?
Welche konkreten Inhalte sollen dort besprochen werden (bitte aufschlüsseln)?
Welche Ziele sollen mit der Arbeitsgruppe in welchem Zeitraum erreicht werden?
Wie sehen die Arbeitsstrukturen zur Vor- und Nachbereitung der Arbeitsgruppe im Detail aus?
Wie gestaltete bzw. gestaltet sich der konkrete Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung über den EU-Verordnungsvorschlag zur Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Vergangenheit und perspektivisch?
Welche Arbeitsstrukturen existieren dafür?
Welche Position zur Nährwertkennzeichnung hat die Bundesregierung im Detail bislang auf europäischer Ebene vertreten, und welche wird sie zukünftig vertreten?
In welcher Form vertrat bzw. vertritt die Bundesregierung die von der VSMK gemeinsam von Bund und Ländern geforderte Nährwertkennzeichnung mit Ampelfarben in der Öffentlichkeit, gegenüber Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und Wirtschaft sowie bei entsprechenden Beratungen auf europäischer Ebene (Rat der Europäischen Union)?
Hat sich die Position der Bundesregierung diesbezüglich in den letzten Monaten verändert, und falls ja, wodurch, und in welcher Form?
Was hat die Bundesregierung bisher konkret unternommen, um die von der VSMK im September 2008 beschlossene Form der Nährwertkennzeichnung auf EU-Ebene voranzubringen?
Welche Termine gab es in dieser Sache seit September 2008 auf Ebene des Rates der Europäischen Union mit Beteiligung der Bundesregierung, und was sind die seitherigen Diskussionsergebnisse?
Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Zulässigkeit der Einführung von Nährwertkennzeichnungsvorschriften durch die Mitgliedstaaten, die über die im Januar 2008 durch die EU-Kommission vorgelegten Vorschriften im Verordnungsentwurf zur Lebensmittelkennzeichnung hinausgehen?
Welche vergleichbaren Beschränkungen national weitergehender Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bzw. zur Verbesserung der Informationen der Verbraucherinnen und Verbraucher durch geltendes europäisches Recht sind der Bundesregierung bekannt?
In wessen Interesse ist es nach Auffassung der Bundesregierung, wenn der europäische Gesetzgeber die Einführung von weitergehenden bzw. verbraucherfreundlicheren Kennzeichnungsvorschriften durch die Mitgliedstaaten einschränkt bzw. untersagt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussetzung der Beratungen über den Verordnungsvorschlag zur Kennzeichnung von Lebensmitteln bis nach der Europawahl?
Welche Auswirkungen hat die vorgenannte Aussetzung der Beratungen seitens des Europäischen Parlaments auf die entsprechenden Beratungen in der EU-Kommission sowie im Rat der Europäischen Union?
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der Zeitverzögerung auf europäischer Ebene und auf nationaler Ebene im Sinne einer verpflichtenden Nährwertkennzeichnung aktiv zu werden (bitte mit Begründung)?
Trifft es noch immer zu, dass Bundesministerin Ilse Aigner im Hinblick auf die unterschiedlichen Modelle der Nährwertkennzeichnung noch in keiner Weise festgelegt ist – wie auf dem Spitzentreffen Anfang Februar 2009 geäußert?