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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Gesundheitsgefährdende Stoffe in Oberflächenbelägen bei Tennensportplätzen (G-SIG: 09000375)

Verwendung von Verhüttungsabfällen der Eisen- und Stahlindustrie beim Sportstättenbau, Bewertungskriterien für die chemisch-toxikologische Analyse solcher Baumaterialien, Vergleich mit den Bewertungskriterien bei Naturstein, Unterbindung der Einfuhr gesundheitsgefährdenden Materials, Einführung der Kunstrasenplätze als Normplätze und ihre Einbeziehung in die Förderungsrichtlinien beim Sportplatzbau

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.04.1981

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/24919.03.81

Gesundheitsgefährdende Stoffe in Oberflächenbelägen bei Tennis sportplätzen

der Abgeordneten Schwarz, Tillmann, Dr. Schäuble, Clemens, Fischer (Hamburg), Frau Hürland, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Müller, Nelle, Sauer (Stuttgart), Spilker, Dr. Laufs, Dr. Möller, Kroll-Schlüter, Dr. Faltlhauser, Burger, Breuer, Hartmann, Kalisch, Müller (Wesseling) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Entdeckung von gesundheitsgefährdenden Mengen von Arsen, Blei und Cadmium in Oberflächenbelägen bei Tennis sportplätzen beunruhigt Sportler und Kommunalverwaltungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesinstitut für Sportwissenschaften über toxische Elemente in Tennenbelägen und deren gesundheitsgefährdende Auswirkungen vor?

2

Welche chemisch-toxikologischen Kriterien werden zur Grundlage der Genehmigung von Verhüttungsabfällen der Eisen- und Stahlindustrie als Sportstättenbaumaterial angesetzt?

3

Von welchen Richtwerten geht die betroffene Industrie derzeit aus? Welche Grenzwerte wären nach Auffassung der Bundesregierung aus welchem Grund anzusetzen und welche Werte wurden jetzt festgestellt?

4

Inwieweit weichen die Werte in der Bundesrepublik Deutschland ab von denen des Auslandes?

5

Welche Kontrollmöglichkeit gibt es, um die Einfuhr gesundheitsgefährdenden Materials zu unterbinden?

6

Welche Unterschiede gibt es zwischen den Bewertungskriterien von Tennenbelägen aus Naturstein und solchen aus Verhüttungsabfällen?

7

Warum enthält die DIN 18035 (Anforderungen, Prüfung, Pflege von Tennenplätzen) keine konkreten Aussagen über zulässige Grenzwerte toxischer Stoffe in Tennenbelägen?

8

Hält die Bundesregierung die Verwendung von Verhüttungsabfällen beim Sportstättenbau für ein geeignetes Mittel, die Bürger zu regelmäßigem Sporttreiben auf Sportplätzen anzuregen?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Förderungsrichtlinien einzelner Länder beim Sportplatzbau Priorität für Tennenbeläge vorsehen und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß Rasenplätzen Vorrang gegeben wird?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bisher aus dem Forschungsprojekt „Kunstrasenplätze" für den allgemeinen Sportstättenbau gewonnen?

11

Sind diese Plätze aus Gesundheits-, Sporttauglichkeits- und Rentabilitätsgründen geeignet, als Normplätze eingeführt zu werden?

12

Ist die Bundesregierung bereit, sich bei den Ländern dafür einzusetzen, daß diese Plätze entsprechend in die Förderung einbezogen werden?

Bonn, den 19. März 1981

Schwarz Tillmann Dr. Schäuble Clemens Fischer (Hamburg) Frau Hürland Dr. Jentsch (Wiesbaden) Dr. Müller Nelle Sauer (Stuttgart) Spilker Dr. Laufs Dr. Möller Kroll-Schlüter Dr. Faltlhauser Burger Breuer Hartmann Kalisch Müller (Wesseling) Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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